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Zu zwei informativen und unterhaltsamen Tagen kamen 27 Vertreterinnen aus den VdK-Kreisverbänden und dem Landesverbandsvorstand zur Landesfrauenkonferenz in Biersdorf bei Bitburg zusammen. Landesfrauenvertreterin Christa Schulz hatte die weiblichen Vorstandsmitglieder eingeladen, um über die künftigen Änderungen im Bereich der Pflege aufgrund des Pflegestärkungsgesetzes II zu diskutieren.
Am malerischen Stausee Bitburg eröffnete die stellvertretende Landesverbandsvorsitzende Christa Schulz die diesjährige Landesfrauenkonferenz in Bitburg in der Eifel. Die Konferenz stand ganz unter dem Schwerpunktthema „Pflege“. So sprach Stephan Tennhardt, Referent für den Bereich Altenhilfe und Pflege beim Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, praxisnah über die Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes II. Mit diesem Gesetz wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Praxis umgesetzt. Die Umstellung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung wird zum 1. Januar 2017 wirksam.
Am zweiten Tag der Landesfrauenkonferenz stellte Stephan Tennhardt ausführlich das sogenannte NBA vor – das Neue Begutachtungsassessment des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Mit diesem Begutachtungsinstrument werden ab 2017 die neuen Pflegegrade definiert, die die Pflegestufen ablösen. Künftig wird des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) anhand eines Fragenkatalogs mit sechs Modulen (z. B. Mobilität oder psychische Belastungen) die Pflegebedürftigkeit eines Menschen computergestützt auswerten. Marlen Holnick, Leiterin der Fachabteilung Sozialrecht und Sozialpolitik, betonte dabei, wie wichtig es sei, die Bewertungsunterlagen frühzeitig einzusehen, und riet allen Angehörigen: „Bestehen Sie auf Ihr Recht auf Akteneinsicht“. Sie kritisierte die mangelnden Transparenz des Begutachtungsinstruments und betonte, dass es für den Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz künftig noch schwieriger sein werde, einzelne Fallakten im Nachhinein zu prüfen.
In Anlehnung an die Vorträge verabschiedeten die Frauenvertreterinnen einstimmig eine Resolution mit konkreten Forderungen. Darin sprachen sie sich unter anderem für eine schnellstmögliche Rechtsverordnung auf Landesebene aus, mit der Angeboten für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bereitgestellt werden. Sie machten sich stark für eine bessere rentenrechtliche Absicherung der Pflegepersonen, eine Verbesserung der Personalsituation in der Pflege und eine Veränderung des Verfahrens zur Qualitätsdarstellung in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Die Forderungen werden dem Landesverbandsvorstand vorgelegt.
Resolution der Landesfrauenkonferenz 2016 zum Pflegestärkungsgesetz II.pdf (111,91 KB, PDF-Datei)
Die anschließende Diskussion nutzten die Frauenvertreterinnen, um sich gemeinsam mit VdK-Expertin Ida Schneider über das Pilotprojekt AuszeitSchenker in Bad Kreuznach zu informieren und neue Anregungen mitzunehmen.
Natürlich kam auch die Geselligkeit während der zweitägigen Veranstaltung nicht zu kurz. Eine Besuch in der Bitburger Bierbrauerei sowie eine fröhliches Bowling-Turnier sorgten für Stimmung bei den VdK-Frauen.
Dominika Klemmer
Schlagworte Frauen | Pflege | Landesverbandskonferenz | Pflegestärkungsgesetz | MDK | Pflegegrade
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