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Versicherte können sich bei einer zu langen Bearbeitungsdauer der Krankenkasse ihre Leistungen selbst beschaffen (Paragrafen 13, Absatz 3a, Sozialgesetzbuch Fünftes Buch.)
Das Gesetz sieht vor, dass eine Krankenkasse über den Leistungsantrag bis spätestens drei Wochen nach Antragseingang zu entscheiden hat. Wird eine gutachterliche Stellungnahme insbesondere durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen benötigt, beträgt die Bearbeitungsfrist fünf Wochen. Die Erforderlichkeit einer gutachterlichen Stellungnahme ist dem Versicherten mitzuteilen. Der Medizinische Dienst ist verpflichtet, innerhalb von drei Wochen Stellung zu nehmen.
Können diese Fristen durch die Krankenkasse nicht eingehalten werden, muss dies dem Versicherten unter Darlegung der Gründe schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt diese Mitteilung nicht, gilt unter Beachtung der oben genannten Fristen die Leistung als bewilligt.
Eine längere Frist gilt, wenn nach dem Bundesmantelvertrag für Zahnärzte vorgesehene Gutachterverfahren durchgeführt werden. Hier hat die Krankenkasse ab Antragseingang innerhalb von sechs Wochen eine Entscheidung zu treffen. Der Gutachter nimmt innerhalb von vier Wochen Stellung.
Schlagworte Kostenübernahme | Bearbeitungszeit | Leistungen
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Alles zu den aktuellen bei Sozialgerichten anhängigen Verfahren des Sozialverbands VdK Musterverfahren
Mit der bundesweiten VdK-Kampagne „Weg mit den Barrieren!“ richtet sich der VdK an die politisch Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen. Herzstück der Kampagne ist die „Landkarte der Barrieren“. Mitmachen ist einfach: Wer eine Barriere entdeckt, trägt sie auf www.weg-mit-den-barrieren.de ein.
Gemeinsam mit dem Finanzamt Trier hat der Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz die Broschüre "Steuerliche Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen" neu aufgelegt. Wie hoch sind die Pauschbeträge bei welchem Grad der Behinderung (GdB)? Wie können Menschen mit Behinderung ihre Fahrtkosten beim Finanzamt absetzen? Welche Besonderheiten gibt es bei Pflege- und Betreuungskosten? Diese und andere Fragen beantwortet Ihnen unsere Broschüre.
Hier können Sie sich die Broschüre als pdf-Datei herunterladen:Steuerliche Nachteilsausgleiche.pdf (2,14 MB, PDF-Datei) Steuerliche Nachteilsausgleiche.pdf (2,14 MB, PDF-Datei)
Die Geschäftstellen der Kreisverbände finden Sie in ganz Rheinland-Pfalz. Hier finden Sie unsere
Kreisverbände
Schulungen 2021 für Schwerbehindertenvertreter geben wir zu gegebener Zeit an dieser Stelle bekannt.
Der Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz schult ehrenamtliche Richter. Mehr Infos
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