Kompetente Hilfe und Beratung

Wenn Sie sozialrechtliche Fragen haben, dann gilt unser Motto: „Wir sind an Ihrer Seite“. Wir klären für die VdK-Mitglieder vor Ort in den Beratungsstellen unserer 27 VdK-Kreisverbände welche Leistungen Ihnen aus den folgenden gesetzlichen Sozialversicherungen zustehen: Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, ­Unfall- oder Rentenversicherung. Kommt es zu einem Streitfall, dann vertreten unsere VdK-Juristinnen und Juristen aus vier Rechtsschutzstellen die Interessen der Mitglieder vor den Sozialgerichten.

Eine Frau sitzt mit einem Paar am Tisch.
© VdK | Michael Finkenzeller

Wir helfen Ihnen bei folgenden Angelegenheiten:

Grundsicherung für Erwerbsfähige (Sozialgesetzbuch II)

  • Arbeitslosengeld II; Sozialgeld, Leistungen für Bildung und Teilhabe

Arbeitsförderung (Sozialgesetzbuch III)

  • Arbeitslosengeld I, Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen

Gesetzliche Krankenversicherung (Sozialgesetzbuch V)

  • Versichertenstatus, Leistungen (zum Beispiel Krankengeld, Heil- und Hilfsmittel, Rehabilitationsleistungen)

Künstlersozialversicherung (KSVG)

Landwirtschaftliche Krankenversicherung (KVLG)

Alterssicherung der Landwirte (ALG)

Gesetzliche Rentenversicherung (Sozialgesetzbuch VI)

  • Versichertenstatus, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Rente wegen Alters/Erwerbsminderung, Hinterbliebenenrenten

Gesetzliche Unfallversicherung (Sozialgesetzbuch VII)

  • Heilbehandlungen, Leistungen, Besonderheiten bei landwirtschaftlicher Unfallversicherung

Schwerbehindertenrecht (Sozialgesetzbuch IX)

  • Feststellung einer Behinderung, Rehabilitationsleistungen, Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Soziale Pflegeversicherung (Sozialgesetzbuch XI)

  • Feststellung der Pflegebedürftigkeit, Leistungen

Private Pflegeversicherung nach Paragraf 23 SGB XI

Die private Pflegeversicherung soll den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nach Art und Umfang gleichwertig sein.

Sozialhilfe (SGB XII)

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt

Soziales Entschädigungsrecht (BVG,SVG, ZDG, OEG, IfSG)

  • Kriegsopfer, Soldaten, Zivildienstbeschädigte, Opfer von Gewalttaten,Impfgeschädigte

Landesblindengeld (LBlindenGG)

Landespflegegeld LPflGG)

Elterngeld nach dem Bundeselterngeldgesetz (BEEG)

Kinderzuschlag (Paragraf 6a BKGG),
Leistungen für Bildung und Teilhabe (Paragraf 6b BKGG)

Ausnahmegenehmigungen

  • Parkerleichterungen, Befreiung von Sicherheitsgurt/ Schutzhelm, Kommunalabgaben-G in Verbindung mit der Gemeindesatzung

Sie sind sich nicht sicher, ob wir Sie in Ihrer Angelegenheit beraten können? Dann wenden Sie sich doch direkt an uns.

Hier können Sie sich unser Beratungsangebot (Positivliste) als pdf-Datei ausdrucken lassen: Beratungsblatt.pdf (534,26 KB, PDF-Datei)

Schlagworte Beratung | Positivliste | Sozialrecht

Wir beraten auch in Ihrer Nähe! Finden Sie eine unserer 27 VdK-Kreisgeschäftsstellen in Rheinland-Pfalz und lassen Sie sich kompetent zu allen sozialrechtlichen Fragen beraten.

© VdK | Klemmer

Hier können Sie eine Übersicht unseres Beratungsangebots als pdf-Datei herunterladen: Beratungsblatt.pdf (534,26 KB, PDF-Datei)

Hilfe für Geflüchtete mit Behinderung

Fachliche Beratung und Unterstützung für aus der Ukraine geflüchtete Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen! Das bietet aus aktuellem Anlass die LAG Selbsthilfe Rheinland-Pfalz e.V., in ganz Rheinland-Pfalz an. Informationen gibt es auch in ukrainischer Sprache unter https://selbsthilfehilft.org/.

Sie möchten Mitglied werden? Hier können Sie ganz unkompliziert online den Mitgliedsantrag ausfüllen. Sie finden außerdem die aktuelle VdK-Satzung, Informationen zum Mitgliedsbeitrag und Datenschutz.

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