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Wer früh mitdenkt, hat später mehr Rente. Denn Jugendliche, die zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr wegen einer Erkrankung eine längere Zeit nicht arbeiten können, haben die Möglichkeit, diesen Zeitraum für ihre spätere Rente anzurechnen. Voraussetzung ist: Die Krankheit wurde schriftlich dokumentiert und umfasste mindestens einen Kalendermonat.
Ist eine Person weder im Berufsleben noch in einer Ausbildung, zahlt sie keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Für die künftige Rente ist die Beitragszahlung jedoch wichtig. Allerdings gibt es sogenannte „Anrechnungszeiten“, die für die Höhe der Rente auch eine Rolle spielen. Diese Zeiten können, obwohl keine Beiträge gezahlt werden, für die Rente berücksichtigt werden. Beispielsweise wird für Jugendliche zwischen dem 17. bis 25. Lebensjahr, die länger als einen Monat krank waren, diese Zeit positiv rentenrechtlich bewertet – vorausgesetzt, sie kann nachgewiesen werden. Darüber hinaus kann diese Krankenzeit auch für den Anspruch auf eine Rehabilitationsleistung relevant sein. Zu den wichtigsten Anrechnungszeiten gehören: Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Krankheit und Rehabilitation, Schwangerschaft und Mutterschutzfristen.
Krankentage sind nur dann Anrechnungszeiten, wenn dem Betroffenen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund seiner Krankheit nicht möglich gewesen wäre. Angeborene Gebrechen, die nicht behoben oder nicht weitgehend gebessert werden können, werden nicht berücksichtigt. Die Zeit der Krankheit darf zudem nicht durch eine andere „rentenrelevante Zeit“ belegt sein.
Die oben genannte Voraussetzung, dass die Krankheit mindestens ein Kalendermonat umfassen muss, ist demnach nur erfüllt, wenn die Krankheit vom ersten bis zum letzten Tag des Kalendermonats dauert. Nachgewiesen werden können diese Zeiten zum Beispiel mit Bescheinigungen der Krankenkasse oder eines Arztes. Gibt es keinen Arbeitgeber, verlangen Patienten – insbesondere Jugendliche – oft keine Bestätigung über die Erkrankung, und sie erstellen auch selten Kopien für die eigenen Unterlagen. Dieser Nachweis ist aber bei der Anerkennung der rentenrechtlichen Zeiten sehr wichtig und vom Arzt oder den Krankenkasse oft nach vielen Jahren nicht mehr zu bekommen.
Deshalb rät der VdK: Jugendlichen zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr sollten sich unbedingt eine schriftliche Bestätigung über ihre Krankheit ausstellen lassen und in ihren Unterlagen aufbewahren. Als Nachweis dienen alle Unterlagen, die Auskunft über diese Zeiten geben: Bescheinigungen des Arztes, des Krankenhauses und Gutachten aus Akten anderer Behörden wie dem Gesundheitsamt.
Ida Schneider
Schlagworte Rente | Anrechnungszeiten | Krankheit | Jugendliche
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