Kreisgeschäftsstellen U bis Z

Vorderpfalz

Bismarckstrasse 49, 67059 Ludwigshafen

Telefon 06 21/ 59 13 0 - 0

Telefax 06 21/ 59 13 0 - 29

kv-vorderpfalz@rlp.vdk.de

www.vdk.de/kv-vorderpfalz

Sprechstunden nach vorheriger Terminvereinbarung:

Montag bis Donnerstag nachmittags

Außensprechtage in

Frankenthal, Rathaus, Rathausplatz 2 - 7, Zimmer 129, zur Zeit keine Termine

Speyer, Stadtteilbüro, Kurt-Schumacher-Strasse 16 a, alle 14 Tage montags

Telefonisch erreichbar:
Montag bis Donnerstag 8 bis 12 Uhr

Westerwald

Wallstraße 7, 56410 Montabaur

Telefon 0 26 02/ 33 83

Telefax 0 26 02/ 9 09 26

kv-westerwald@rlp.vdk.de

www.vdk.de/kv-westerwald

Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung:

Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15 Uhr

Wittlich-Daun

Beethovenstraße 1 a, 54516 Wittlich

Telefon 0 65 71/ 14 89 93 - 0

Telefax 0 65 71/ 14 89 93 - 9

kv-wittlich-daun@rlp.vdk.de

www.vdk.de/kv-wittlich-daun

Sprechstunden:
Montag, Dienstag, Mittwoch von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr,
Donnerstag von 9 bis 13 Uhr
Freitag geschlossen

Telefonisch erreichbar:
Montag, Dienstag und Mittwoch von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr

Geschäftsstelle Daun:
Maria-Hilf-Straße 6, 54550 Daun

Sprechstunden:
Montag und Mittwoch 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Worms-Wonnegau

Friedrich-Ebert-Straße 31 - 33, 67574 Osthofen

Telefon 0 62 41/ 3 05 92 70

FAX: 0 62 41/ 3 05 92 7 - 27

kv-worms@rlp.vdk.de

www.vdk.de/kv-worms-wonnegau

Bürozeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.30 bis 12 Uhr
Dienstag 14 bis 16 Uhr

Mittwoch ist die Geschäftsstelle geschlossen!

Beratungen nur nach vorheriger Terminvergabe.

Telefonische Sprechzeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 12 Uhr

Zweibrücken

Rosengartenstraße 1 - 3, 66482 Zweibrücken

Telefon 0 63 32/ 7 58 86 und 90 50 88
Telefax 0 63 32/ 7 75 19

kv-zweibruecken@vdk.de

www.vdk.de/kv-zweibruecken

Die Beratung der Mitglieder erfolgt nach Terminvergabe.

Sprechstunden:
Montag, Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Dienstag und Freitag: 9 bis 12 Uhr
(jeweils nach Terminvereinbarung)

Hausbesuche nach telefonischer Vereinbarung

Telefonisch erreichbar:
Montag und Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Dienstag und Freitag 9 bis 12 Uhr

Schlagworte Kreisgeschäftsstelle | Anschrift

Widerspruch selbst einreichen

Wenn Sie gegen einen Bescheid Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage einreichen möchten, können Sie dies zur Fristwahrung selbst innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat ab Zugang bei der zuständigen Behörde / beim zuständigen Sozialgericht schriftlich tun.

Achten Sie dabei auf

  • eigenhändige Unterschrift
  • Ort und Datum
  • Angabe Ihrer Adresse
  • Angabe des Aktenzeichens der Behörde
  • Kopie des oder der Bescheide

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