Kreisgeschäftsstellen S bis T

Simmern

Auf der Schlicht 3, 55469 Simmern

Telefon 0 67 61/ 21 06

Telefax 0 67 61/96 47 44

kv-simmern@vdk.de

www.vdk.de/kv-simmern

Sozialrechtliche Beratung montags bis donnerstags zwischen 8 Uhr und 12 Uhr ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache.

Telefonische Erreichbarkeit
Montag: 10 Uhr bis 12 Uhr sowie 14 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 10 Uhr bis 12 Uhr
Mittwoch:10 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 10 Uhr bis 12 Uhr sowie 14 Uhr bis 16 Uhr
Freitags: geschlossen

Außensprechtage (vorherige Terminabsprache erbeten):

Kastellaun
4. Stock in der Verbandsgemeindeverwaltung, Kirchgasse 1, 56288 Kastellaun
2. und 4. Mittwoch im Monat von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Kirchberg
Verbandsgemeindeverwaltung, Marktplatz 5, 55481 Kirchberg
2. und 4. Donnerstag im Monat von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Sohren
Hotel/Restaurant Felsenkeller, Hauptstr. 29, 55487 Sohren
1. und 3. Mittwoch im Monat von 17.15 Uhr bis 18.15 Uhr

St.Goar

Oberstraße 56, 56154 Boppard

Telefon 0 67 42/ 25 51

Telefax 0 67 42/ 94 12 85

kv-sankt-goar@vdk.de

www.vdk.de/kv-sankt-goar

Sprechstunden:
Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Jede Beratung ist individuell und kann zeitlich nicht vorgeplant werden.
Daher ist immer mit einer Mehr-/oder Minder-Wartezeit zu rechnen.

Telefonisch erreichbar:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 9 bis 12 Uhr
In den sonstigen Zeiten ist der Anrufbeantwortet eingeschaltet.
Dieser wird regelmäßig abgehört und neu freigeschaltet.

Außensprechtage
Grundsätzlich kein Außensprechtag ohne vorherige Anmeldung!
Liegt keine Voranmeldung in der Geschäftsstelle in Boppard vor, fällt der entsprechende Außensprechtag künftig aus.

Außensprechtage/Sprechzeiten: Beginn jeweils 14 Uhr in den Orten:

Burgen
Café Belda, Marktplatz 1 - zweiter Mittwoch im Monat

Emmelshausen
Verbandsgemeindeverwaltung, Rathausstraße 1 - zweiter Mittwoch im Monat

Oberwesel
Rathaus, Rathausstraße 6 - zweiten Donnerstag im Monat

Südpfalz

Werner-Heisenberg-Straße 5, 76829 Landau

Telefon 0 63 41/ 8 67 90

Telefax 0 63 41/ 8 78 76

kv-suedpfalz@vdk.de
www.vdk.de/kv-suedpfalz

Trier-Saarburg

Herzogenbuscher Straße 52, 54292 Trier

Telefon 06 51/ 9 99 39 76 - 0

Telefax 06 51/ 9 99 39 76 - 55

kv-trier-saarburg@rlp.vdk.de

www.vdk.de/kv-trier-saarburg

Persönliche Beratungen können nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung stattfinden.

Telefonisch erreichbar:
Montag bis Donnerstag 9 bis 12 Uhr
Dienstag und Mittwoch 14 bis 15 Uhr
Freitag von 8:30 bis 11:30 Uhr

Die Außensprechtage fallen zur Zeit corona-bedingt aus.
Außensprechtage in

Saarburg (Verbandsgemeindeverwaltung):
jeden 2. Montag alle zwei Monate von 10 bis 11 Uhr

Konz (Verbandsgemeindeverwaltung):
jeden 1. Montag im Monat von 12 bis 13 Uhr

Schlagworte Kreisverbände | Kreisgeschäftsstelle | Anschrift

Widerspruch selbst einreichen

Wenn Sie gegen einen Bescheid Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage einreichen möchten, können Sie dies zur Fristwahrung selbst innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat ab Zugang bei der zuständigen Behörde / beim zuständigen Sozialgericht schriftlich tun.

Achten Sie dabei auf

  • eigenhändige Unterschrift
  • Ort und Datum
  • Angabe Ihrer Adresse
  • Angabe des Aktenzeichens der Behörde
  • Kopie des oder der Bescheide

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