Kreisgeschäftsstellen C bis K

Cochem-Zell

Brückenstraße 2, 56812 Cochem

Telefon 0 26 71/ 45 62

Telefax 0 26 71/ 60 57 60

kv-cochem-zell@rlp.vdk.de

www.vdk.de/kv-cochem-zell

Telefonisch erreichbar:
Montag bis Donnerstag von 8 bis 13 Uhr

Sprechtage:
Dienstag und Donnerstag 8 bis 12 Uhr
Mittwoch 14 bis 18.30 Uhr nur mit Terminvereinbarung

Außensprechtag in Zell:
jeden 2. Mittwoch im Monat nach Terminvereinbarung

Daun
siehe unter Kreisverband Wittlich-Daun Kreisgeschäftsstellen U bis Z

Donnersberg

Vorstadt 44, 67292 Kirchheimbolanden

Telefon 0 63 52/ 7 50 56 10

Telefax 0 63 52/ 7 50 56 1-29

kv-donnersberg@rlp.vdk.de

www.vdk.de/kv-donnersberg

Beratungstermine montags bis freitags nur nach Vereinbarung.

Telefonische Erreichbarkeiten montags und mittwochs in der Zeit von 9 Uhr bis 12 Uhr.

Außenstelle in Rockenhausen:

Diese ist mittwochs von 9 Uhr bis 12 Uhr telefonisch erreichbar.

Kaiserslautern

Karl-Marx-Straße 29, 67655 Kaiserslautern

Telefon 06 31/ 6 02 15

Telefax 06 31/ 6 02 79

kv-kaiserslautern@rlp.vdk.de

vdk.de/kv-kaiserslautern

Sprechstunden:

Beratung nach Terminvereinbarung.

Telefonisch erreichbar: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr

Außensprechtage in
Miesau (Dorfgemeinschaftshaus) jeden 2. und 4. Freitag im Monat - Termine nach vorheriger Vereinbarung.

Koblenz
Friedrich-Ebert-Ring 54, 56068 Koblenz

Telefon 02 61/ 3 44 20

kv-koblenz@rlp.vdk.de

www.vdk.de/kv-koblenz

Sprechstunden und telefonisch erreichbar:
Montag von 9 bis 11 Uhr (nur telefonisch)
Dienstag und Mittwoch 9 bis 12 Uhr,
Donnerstag 14 bis 17:30 Uhr nach Vereinbarung

Kusel

Lehnstraße 34, 66869 Kusel

Telefon 0 63 81/ 42 50 44-0

Telefax 0 63 81/ 42 50 44-29

kv-kusel@rlp.vdk.de

www.vdk.de/kv-kusel

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12 Uhr

Freitags ist die Geschäftsstelle geschlossen.

Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr.

Außensprechtage:
Schönenberg-Kübelberg (Bürgerhaus Sand) jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 14 bis 17 Uhr
Lauterecken jeden 1. Montag im Monat von 14 bis 16 Uhr

Service-Nachmittag für Arbeitnehmer: Jeden 1. Mittwoch im Monat von 14 bis 18 Uhr

Widerspruch selbst einreichen

Wenn Sie gegen einen Bescheid Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage einreichen möchten, können Sie dies zur Fristwahrung selbst innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat ab Zugang bei der zuständigen Behörde / beim zuständigen Sozialgericht schriftlich tun.

Achten Sie dabei auf

  • eigenhändige Unterschrift
  • Ort und Datum
  • Angabe Ihrer Adresse
  • Angabe des Aktenzeichens der Behörde
  • Kopie des oder der Bescheide

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