Kategorie Tipp Rente Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrente beantragen: Darauf müssen Sie achten

Der Sozialverband VdK erklärt, worauf Versicherte achten sollten, damit der Antrag für eine Erwerbsminderungsrente zum Ziel führt. 

Ein Rentenantrag zur Feststellung der Erwerbsminderung, den jemand gerade ausfüllt
© IMAGO / epd

EM-Rente: Über 42 Prozent der Anträge abgelehnt

Über 350.000 Menschen haben im Jahr 2020 eine Externer Link:Erwerbsminderungsrente (EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente) bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt. Von allen Fällen, die diese im vergangenen Jahr bearbeitet hat, hat sie 42 Prozent der Anträge abgelehnt. Was wichtig ist, um die EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente erfolgreich durchzusetzen, zeigt auch unser Videobeitrag (weiter unten auf dieser Seite). 

Häufig wird nach Aktenlage entschieden

Daniel Overdiek, Rechtsexperte im VdK Bayern, hat die Erfahrung gemacht, dass die medizinischen Gutachten der Rentenversicherung oft nicht sehr genau sind. Seiner Ansicht nach trägt das dazu bei, dass sie fast die Hälfte der Anträge im letzten Jahr abgelehnt hat. Häufig wird nur nach Aktenlage entschieden. Manchmal begutachtet der sozialmedizinische Dienst der Rentenversicherung die Antragstellerinnen und Antragsteller sehr kurz und oberflächlich oder nicht in allen Bereichen. Es kann passieren, dass Erkrankungen als nicht gravierend genug bewertet oder im Gutachten schlicht vergessen werden. Die Leidtragenden sind diejenigen, die zu krank zum Arbeiten sind.

Antrag muss gut vorbereitet sein

Ein Antrag auf EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente muss gut vorbereitet werden, weiß Overdiek. Es hilft, wenn Ärztinnen und Ärzte, bei denen man schon länger in Behandlung ist, Erkrankungen sorgfältig erfasst haben. „Je besser der Arzt dokumentiert hat, desto besser sind natürlich auch die Erfolgsaussichten“, sagt er.

Dennoch kann es vorkommen, dass ein Antrag abgelehnt wird. Dann haben die Betroffenen einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Ist dieser gut begründet, kann das dazu führen, dass die Rentenversicherung die EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente doch gewährt. Aber in manchen Fällen geht es nicht ohne Klage vor dem Sozialgericht. Davor schrecken viele Menschen zurück.

VdK unterstützt bei der EM-Rente

Overdiek weist darauf hin, dass eine Klage weit weniger problematisch ist als gedacht. „Man muss bedenken, man kämpft dort für sein Recht“, sagt er. Der entscheidende Vorteil ist, dass das Sozialgericht einen Gutachter einsetzen kann, der unabhängig ist. Für die Betroffenen ist dieses Gutachten kostenfrei. Sowohl bei Widersprüchen als auch bei Klagen vor den Sozialgerichten unterstützt der VdK seine Mitglieder in den Geschäftsstellen vor Ort.

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