15. März 2022
So hilft der VdK

VdK erstreitet GdB 60 für Finger-Kontraktur

Sich selbst ein Brot schmieren oder die Schuhe zubinden, ist für Ilse Meiering* kaum noch möglich. Das VdK-Mitglied leidet an einer Dupuytren-Kontraktur. Dabei verkürzen sich nach und nach die Sehnen in den Händen und die Finger verkrümmen sich immer stärker – bis sie irgendwann völlig versteifen.

Foto von Händen einer Frau, die ein Formular ausfüllt
Wie andere schnell ein Formular auszufüllen ist für das VdK-Mitglied durch die Erkrankung nicht mehr möglich. | © Matthias Zomer von Pexels

Als sie Anfang 2020 eine Schwerbehinderung beantragte, gewährte das Landesamt für Soziales nur einen Grad der Behinderung (GdB) von 20. „Das war für unser Mitglied absolut unverständlich, denn für Frau Meiering sind aufgrund ihrer Erkrankung nahezu alle Alltagstätigkeiten mit erheblichen Problemen verbunden“, erklärt VdK-Kreisgeschäftsführer Dirk Künzel, der gegen den Bescheid Widerspruch einlegte. Zwar besteht die Möglichkeit, die Beschwerden einer solchen Kontraktur durch eine Operation zu lindern, doch ist das Ergebnis meist nur von kurzer Dauer. So auch bei Ilse Meiering: Einige Zeit nach ihrer OP verhärteten sich die Sehnen sogar noch stärker als zuvor.

„Die Funktionsfähigkeit beider Hände ist im Grunde nicht mehr vorhanden, dabei sind dies mit die wichtigsten ‚Werkzeuge‘ eines Menschen“, fasst der Jurist die Probleme seines Mitglieds in der Widerspruchsbegründung zusammen. „Das Greifen, Zeigen, Tasten oder Halten von Gegenständen ist nur noch sehr eingeschränkt möglich. Besonders schmerzlich für Frau Meiering ist, dass sie ihre Enkelkinder nicht mehr auf den Arm nehmen kann! Außerdem machen etwa das Autofahren, Schreiben und Händewaschen große Probleme. Bei vielen Tätigkeiten ist sie deshalb auf Hilfe angewiesen. Weil die Finger nicht nur steif werden, sondern sie auch kein Gefühl mehr darin hat, kann unser Mitglied zudem ihren Job im Verkauf nicht mehr ausüben. Sie ist also deutlich in der Teilhabe am alltäglichen und gesellschaftlichen Leben eingeschränkt und stößt sehr schnell auf unüberwindbare Barrieren.“ Nach dieser Begründung wird der GdB immerhin auf 40 erhöht.

Klageverfahren

Doch das ist für den VdK noch nicht ausreichend. Im Klageverfahren reichte Künzel zusätzlich zu einer erneuten ausführlichen Begründung auch mehrere Fotos der gekrümmten Finger beim Sozialgericht ein. Dann kam endlich Bewegung in die Sache: Im September 2021 bescheinigte ein Gutachter, dass sich der Gesundheitszustand von Frau Meiering weiter verschlechtert habe, weil neben der Kontraktion an beiden Händen noch weitere orthopädische Beschwerden an Schulter, Hüfte und Knie vorliegen. In einer mündlichen Verhandlung erkannte das Niedersächsische Landessozialamt letztlich eine Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von 50 ab Antragstellung im Jahr 2020 an und – aufgrund der ständig fortschreitenden Krankheit – ab dem Gutachten im September 2021 eine Anhebung auf einen GdB von 60.

„Mit dem Ergebnis sind wir ganz zufrieden. Doch ohne den VdK an ihrer Seite hätte Frau Meiering eine Klage wohl nicht durchgezogen. Das ist keineswegs verwunderlich, denn unsere Mitglieder sind gesundheitlich bereits stark belastet und so ein Verfahren ist dann noch zusätzlich kräftezehrend. Aber mit nur eineinhalb Jahren wurde dieses Verfahren ausnahmsweise recht zügig durchgeführt“, freut sich VdK-Jurist Künzel.

* Name von der Redaktion geändert

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