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Der Paritätische Wohlfahrtsverband Berlin, in dem auch der VdK Berlin-Brandenburg Mitglied ist, hat eine Online-Petition zur Berliner Hauptstadtzulage gestartet. Mit dieser fordert er die rot-rot-grüne Regierung des Landes Berlin auf, die Hauptstadtzulage auch den Mitarbeitenden der freien Träger in der sozialen Arbeit zu zahlen.
Das Land Berlin zahlt seinen eigenen Beschäftigten seit dem 1. November 2020 eine Hauptstadtzulage von 150 Euro pro Monat. Die Beschäftigten der freien gemeinnützigen Träger erhalten diese Hauptstadtzulage nicht (Wir berichteten darüber Ende letzten Jahres in der VdK-ZEITUNG). Es geht hierbei um die Mitarbeitenden in allen sozialen Organisationen wie zum Beispiel in Kitas, im schulischen Ganztag/Hort, in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, in der Jugendhilfe, der Geflüchtetenhilfe, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und seelischen Erkrankungen, es geht um Mitarbeitende in Beratungsstellen, in Stadtteilzentren und viele mehr.
Die Entscheidung der Regierung, nur den Beschäftigten im Öffentlichen Dienst und der landeseigenen Betriebe diese Zulage zu zahlen, bedeutet eine eklatante Benachteiligung von Mitarbeitenden freier gemeinnütziger Träger, die eine genauso hervorragende Arbeit leisten. Diese Ungleichbehandlung wollen wir nicht hinnehmen. Daher brauchen wir Ihre Unterstützung. Unterzeichnen Sie die Petition unter:
Bitte beachten Sie: Am 21. März 2024 ist die Mitgiederverwaltung wegen einer internen Schulung geschlossen und die Rechtsberatung nur eingeschränkt erreichbar.
Zu den folgenden Sprechzeiten erreichen Sie unsere Mitgliederverwaltung:
Montag, Mittwoch und Freitag
09:30 bis 14:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag
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Dienstag und Donnerstag
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Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch oder per Online-Anmeldung) möglich.
Für die Abgabe von Unterlagen nutzen Sie bitte den Briefkasten an der Eingangstür der Landesgeschäftsstelle.
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