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Die derzeit geltende Corona-Schutzverordnung läuft zum 29. Juni 2020 aus. Der Sozialverband VdK Sachsen e. V. verbindet mit der nachfolgenden Neuregelung die Hoffnung, dass gerade im Zuge der Betreuung der Kleinsten in den Kindertageseinrichtungen und ihrer frühkindlichen Bildung die Möglichkeit zum Übergang in den Regelbetrieb geschaffen wird.
Dazu erläutert VdK-Landesverbandsvorsitzender Horst Wehner: „Der derzeit geltende eingeschränkte Regelbetrieb u.a. mit seiner strikten Gruppentrennungen führt in den Einrichtungen aktuell zu einer enormen Belastung der Erzieherinnen und Erzieher.
In gleichem Maße sind auch die Eltern durch eingeschränkte Öffnungszeiten erheblich belastet. Dies betrifft die Organisation der Betreuung aber auch den Elternbeitrag. Da es auch im eingeschränkten Regelbetrieb keine Kostenersparnis für uns als Träger gibt und eine einseitige Reduzierung des Elternbeitrages uns nicht möglich ist, fordern wir eine grundsätzliche Regelung auch für den Zeitraum des eingeschränkten Regelbetriebes vom Sächsischen Städte- und Gemeindetag in Abstimmung mit dem Kultusministerium. Diese sollte es den Kommunen möglich machen, den Eltern die entsprechenden Differenzen des Elternbeitrages zu erstatten und damit den Familien entgegenzukommen, wenn die Öffnungszeiten aufgrund des eingeschränkten Regelbetriebes eingeschränkt wurden.“
Horst Wehner weiter: „Gleichzeitig muss mit Übergang in einen Regelbetrieb die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Erzieherinnen und Erzieher auch ohne vorliegende Symptomatik jederzeit die Möglichkeit haben, sich auf eine Covid-19-Infizierung testen zu lassen.“
Der Schutz der Kinder, der Familien und nicht zuletzt aller Beschäftigten steht an erster Stelle. Für den Sozialverband VdK Sachsen wäre insofern auch wichtig, dass beim Wechsel in den Regelbetrieb Schnelltests für Kinder vor dem Besuch der Einrichtung bei Vorliegen von Symptomen von Covid-19 zur Verfügung stehen.
Zu den Äußerungen des Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Inklusion ist ein Menschenrecht und kein „Ideologieprojekt“. Damit zeigt die AfD einmal mehr, welchen Stellenwert sie Menschen mit Behinderungen einräumt." Hier lesen Sie die gesamte Pressemeldung: Inklusion ist ein Menschenrecht
Franziska Mosig
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