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Der Sozialverband VdK Sachsen begrüßt die seit dem 11. Mai geltenden Verbesserungen für Arbeitnehmer beim Bezug von Krankengeld.
VdK-Landesverbandsvorsitzender Horst Wehner betont: „Mit der Neuregelung im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurde eine lange bestehende Lücke im Gesetz endlich geschlossen.“
Nach alter Rechtslage führten Lücken in der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit von mehr als einem Werktag grundsätzlich zum dauerhaften Verlust des Anspruchs auf Krankengeld. Betroffen davon waren Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis mit Anspruch auf Arbeitsentgelt während des Bezugs von Krankengeld beendet wurde.
Nach neuer Rechtslage bleibt der Anspruch auf Krankengeld bestehen, wenn die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit spätestens innerhalb eines Monats nach dem zuletzt bescheinigten Ende ärztlich festgestellt wird. In der Praxis dürfte es nun kaum mehr zu einem Verlust des Krankengeldanspruchs wegen verspätet eingereichten Bescheinigungen kommen, schätzt Horst Wehner die Verbesserungen ein.
Weitergehende Auskünfte und Beratungen zum Thema Krankengeld oder anderen sozialrechtlichen Fragen erhalten Sie in jeder VdK-Beratungsstelle in Sachsen.
Mosig
Schlagworte Krankengeld | Arbeitsunfähigkeit | Feststellung | Lücke | Krankengeldanspruch
Zu den Äußerungen des Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Inklusion ist ein Menschenrecht und kein „Ideologieprojekt“. Damit zeigt die AfD einmal mehr, welchen Stellenwert sie Menschen mit Behinderungen einräumt." Hier lesen Sie die gesamte Pressemeldung: Inklusion ist ein Menschenrecht
Franziska Mosig
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