Kategorie Tipp Gesundheit Gesundheitsvorsorge

Patientenverfügung aufsetzen: Worauf sollten Sie achten?

Wer sich nicht mehr äußern kann, kann auch nicht bestimmen, wie er oder sie in einem medizinischen Notfall gesundheitlich versorgt werden will. Das kann aber umgehen, wer in gesunden Zeiten eine Patientenverfügung aufsetzt. 

Eine alte Frau liegt im Bett, ein Arzt hält ihre Patientenverfügung in der Hand.
Mit einer Patientenverfügung sorgt man für Alter und Krankheit vor. © IMAGO / photothek

Ein Unfall oder eine Krankheit können das Leben eines Menschen dramatisch verändern. In solchen Fällen kann sich zum Beispiel für einen Patienten die Frage nach lebenserhaltenden Maßnahmen stellen, nach seiner künstlichen Ernährung oder künstlichen Beatmung.

Juristisch problematisch sind solche Notfallsituationen dann, wenn der Patient selbst nicht mehr sagen kann, wie er gesundheitlich versorgt werden will. Operationen und viele andere medizinische Behandlungen erfordern nämlich juristisch zwingend die Einwilligung des Patienten. Selbst enge Familienangehörige wie Ehepartner oder Kinder können nicht so ohne weiteres anstelle des Betroffenen entscheiden.

Was können Patientenverfügungen regeln?

Auf solche Notfälle sollten Sie sich in gesunden Zeiten mit einer Patientenverfügung vorbereiten. In einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie Sie im Falle des Falles medizinisch versorgt werden wollen. Sie geben damit Ärzten, aber auch etwa Betreuern verbindliche Hinweise an die Hand.

Ärzte und Betreuer müssen sich an die Festlegungen in der Patientenverfügung halten – es sei denn, diese verlangen illegale Maßnahmen wie die in Deutschland verbotene aktive Sterbehilfe. Dieser dürfen Ärzte nicht nachkommen.

Darüber hinaus sorgen Sie mit einer Patientenverfügung ganz allgemein für rechtssichere Entscheidungen – und Sie legen darüber hinaus selbstbestimmt die medizinischen Maßnahmen fest, die etwa Ihrem Glauben oder ihren Werten entsprechen.

Gut zu wissen: Patientenverfügungen werden nur dann gültig und wirksam, wenn jemand nicht mehr in der Lage ist, für sich selbst zu entscheiden. Vorher haben sie keine Bedeutung.

Wie erstellen Sie eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung sollten Sie dann aufsetzen, wenn Sie körperlich und geistig dazu noch in der Lage sind.

Sie sollten das Dokument schriftlich aufsetzen und mit dem Datum, Ihrem Namen und Ihrer Unterschrift versehen. Mündliche Erklärungen sind rechtlich unwirksam.

Sie müssen die Patientenverfügung notariell nicht beurkunden lassen. Teilen Sie Ihren Freunden und Ihrer Familie aber unbedingt mit, wo Sie das Dokument aufbewahren.

Ganz wichtig ist es, sich vor dem Erstellen der Patientenverfügung zu überlegen, wie Sie in einer Notfallsituation medizinisch versorgt werden wollen: Möchten Sie lebenserhaltende Maßnahmen haben? Eine künstliche Ernährung und Beatmung? Wie wollen Sie behandelt werden, wenn Sie starke Schmerzen haben? Oder lehnen Sie lebenserhaltende Maßnahmen komplett ab?

Die Beschreibungen medizinischer Szenarien und die Formulierungen in einer Patientenverfügung müssen sehr präzise und eindeutig sein, wie der Bundesgerichtshof 2016 verdeutlicht hat. Es reicht also nicht, in der Verfügung zum Beispiel zu schreiben, man will im Notfall nicht „künstlich am Leben gehalten werden" oder „an Schläuchen hängen will.“ Solche Formulierungen sind rechtlich unwirksam.

Verschiedene Institutionen bieten Formulierungshilfen und Textbausteine für Patientenverfügungen an, ratsam ist es aber, sich persönlich medizinisch und juristisch beraten zu lassen, um die Patientenverfügung so klar zu fassen, wie es nötig ist. Nur mit einer Beratung wird man der Komplexität und den individuellen Vorstellungen gerecht.

Gut zu wissen: Die Inhalte einer Patientenverfügung können Sie, wenn Sie körperlich und geistig gesund sind, jederzeit ändern und anpassen.

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung: Was ist was?

Zunächst: Patientenverfügungen sind neben Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen die Verfügungsarten, die Menschen hierzulande am häufigsten aufsetzen, um für Notfälle vorzusorgen. Es ist sinnvoll, verschiedene Verfügungsarten miteinander zu kombinieren.

Zwischen den drei Verfügungsarten gibt es aber entscheidende Unterschiede: Die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung legen die Person fest, die für einen entscheiden soll, wenn man es selbst nicht mehr kann. Mit einer Vorsorgevollmacht definieren Sie außerdem, ob der Bevollmächtige für alle Lebensbereiche zuständig ist („Generalvollmacht“) oder nur für einige ausgewählte, etwa die Bereiche Gesundheit oder Finanzen.

Demgegenüber legen Sie in einer Patientenverfügung fest, wie ein Bevollmächtigter handeln soll, um die medizinische Versorgung zu garantieren, die Sie sich wünschen.

Textbausteine für die Patientenverfügung

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) bietet online eine Broschüre zum Thema sowie Textbausteine für eine Patientenverfügung an. Externer Link:Zur Website des BMJ