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Ihr Interessenvertreter in der Sozialpolitik und im Sozialrecht
Bei uns bekommen Sie Ihr Gutes Recht
Verstehen Sie das Sozialrecht? Nein?
Das macht nichts, dafür gibt es ja Experten wie uns.
Die Sozialrechtsberatung, sowie die individuelle juristische Beratung und Vertretung ist nämlich nach wie vor die Domäne des Sozialverbandes VdK.
Wir beraten unsere Mitglieder in allen Fragen des Sozialrechts und vertreten sie vor den Behörden und Sozialgerichten. Wenn es sein muss, gehen wir für Sie sogar bis vor das Bundessozialgericht!
Denken Sie daran: Unseren Referenten macht im Sozialrecht so schnell niemand etwas vor. Ein weiterer Vorteil für Sie: Die Rechtsberater des VdK Bayern sind ganz in Ihrer Nähe.
Kommen Sie zu uns, wenn es darum geht, Ihr Recht gegenüber den Behörden und Sozialversicherungsträgern zu erstreiten. Wir vertreten Sie vor Gericht - und zwar durch alle Instanzen.
Wir beraten und vertreten unsere Mitglieder auf folgenden Rechtsgebieten:
- Rentenversicherung (SGB VI)
- Pflegeversicherung (SGB XI)
- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, Schwerbehindertenrecht (SGB IX)
- Krankenversicherung (SGB V)
- Arbeitsförderung (SGB III)
- Unfallversicherung (SGB VII)
- Soziales Entschädigungsrecht (Bundesversorgungsgesetz BVG, Soldatenversorgungsgesetz SVG, Opferentschädigungsgesetz OEG)
VdK Kreisverband Arberland
94209 Regen,
Am Sand 5
Telefon: 09921-97001-0
Telefax: 09921-97001-11
kv-arberland@vdk.de
Wir beraten Sie gerne in allen Fragen des Sozialrechts. Damit wir genügend Zeit für Sie haben, vereinbaren Sie bitte telefonisch unter der Nummer 09921-97001-12 einen Termin mit uns.
Die VdK-Rechtsberatung auf den Gebieten Rente, Behinderung, Gesundheit und Pflege ist einzigartig – auch im Preis-Leistungsverhältnis. In unserer Kreisgeschäftsstelle helfen erfahrene Experten unseren Mitgliedern zum Beispiel beim Erstellen von Anschreiben und Widersprüchen und begleiten sie in Klageverfahren vor Gericht. Jedes Jahr erkämpft der VdK für seine Mitglieder in zahlreichen gerichtlichen Verfahren Millionen an Nachzahlungen.
Rechtsgebiete
Im Zweifelsfall bestens beraten: Erfahrene Experten helfen VdK-Mitgliedern aus dem Paragrafen-Dschungel – durch Beratung und Vertretung vor den Sozialgerichten – hochprofessionell und bis zur letzten Instanz. In folgenden Rechtsbereichen vertreten Sie die VdK-Rechtsexperten: Rechtsgebiete
So hilft der VdK
In unserer Serie "So hilft der VdK" berichten wir in der VdK-Zeitung immer wieder über echte Fälle aus der Sozialrechtsberatung in Bayern, bei denen VdK-Mitgliedern zu ihrem Recht verholfen wurde. Erhalten Sie mit unseren Fällen einen Einblick in die Arbeit des Sozialverbands VdK. Erfolge für VdK-Mitglieder
Vorbereitung
Damit wir schnell und umfassend für Sie tätig werden können, bringen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen zu Ihrem Beratungstermin mit. Mit diesen Tipps sind Sie perfekt auf das Beratungsgespräch vorbereitet.
Ihr erster Termin bei uns
Verfahrenskosten
Bei Rechtsmittelverfahren erheben wir eine kleine Eigenbeteiligung von unseren Mitgliedern. Die Höhe dieser Kostenpauschale richtet sich nach der Dauer der Zugehörigkeit des Mitglieds zum VdK. Die darüber hinaus tatsächlich anfallenden Kosten werden vom Verband getragen. Verfahrenskosten
Musterschreiben
In dringenden Fällen können Sie gegen einen Bescheid selbst Widerspruch, gegen einen Widerspruchsbescheid selbst Klage oder gegen ein Urteil des Sozialgerichts selbst Berufung zur Fristwahrung erheben und dazu unsere folgenden Musterschreiben verwenden. Musterschreiben
Dokumenten-Upload
Über unser Online-Formular können Sie Ihrer VdK-Geschäftsstelle einfach und bequem die erforderlichen Schriftstücke zu Ihrem Anliegen (zum Beispiel ärztliche Bescheinigungen, Atteste, Rentenbescheide, Widersprüche, etc.) zukommen lassen. Dokumenten-Upload
Kontakt
Wie können wir Ihnen helfen? Haben Sie Fragen zu Ihrer Rente, der Einstufung Ihres GdBs, zur Pflegeversicherung oder zu einem Urteil des Sozialgerichts? Vereinbaren Sie am besten gleich einen Beratungstermin in unserer VdK-Geschäftsstelle.
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Arbeitsunfall anerkannt: VdK setzt Unfallrente für Mitglied durch
Zuerst sah alles aus wie ein harmloser Arbeitsunfall. Doch dann entwickelte sich eine schwerwiegende Krankheit daraus. VdK-Mitglied Steffen Abel litt zunehmend unter unerträglichen Schmerzen und konnte nicht mehr arbeiten gehen. Doch die Berufsgenossenschaft erkannte den Arbeitsunfall nicht an, Steffen Abel stand ohne finanzielle Mittel da. Erst mithilfe des VdK gelang es ihm, eine Unfallrente durchzusetzen.© VdK-TV
Was macht eigentlich der VdK?
Für alle, die den VdK nicht kennen, erklären wir in diesem Beitrag, was der Sozialverband VdK eigentlich macht.© VdK-TV