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Neuregelung bei Schwerbehindertenanträgen
Neuregelung bei Schwerbehindertenanträgen
Seit kurzem erheben die für die Bearbeitung von Schwerbehindertenanträgen zuständigen Behörden zusätzlich zu den unmittelbar mit der Antragstellung notwendigen Daten, wie Name und Anschrift der behandelnden Ärzte und Kliniken, die Angabe der
• Steuer-Identifikationsnummer
• Name und Adresse des zuständigen Finanzamtes.
Zugleich wird um eine Einverständniserklärung zur Übermittlung der für den Steuerfreibetrag erforderlichen Daten gebeten. Da zunehmend auch Rentnerinnen und Rentner steuerpflichtig werden, ist das eigentlich für alle unsere Mitglieder wichtig.
Zur Vermeidung unnötiger Rückfragen und Verzögerungen bitten wir deshalb unsere Mitglieder, die über den Sozialverband VdK einen Schwerbehindertenantrag stellen möchten (Erstantrag und Änderungsantrag), nebst einem soweit als möglich vorausgefüllten Fragebogen auch die Steuer - Identifikationsnummer mitzubringen.