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Deutliche Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung gefordert

Suppenausgabe für Obdachlose, Berlin, 1930

© Bundesarchiv, Bild 102-10838 / CC-BY-SA

Berlin, 10.1.2018

Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum

Deutliche Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung gefordert

In Deutschland sind knapp acht Millionen Menschen, darunter viele Alleinerziehende, Erwerbstätige mit Niedriglöhnen, Erwerbsminderungsrentner und in Altersarmut lebende Menschen auf Grundsicherungsleistungen angewiesen. Das ist mehr als ein Zehntel der Bevölkerung. „Eine Neuauflage der großen Koalition kann nur erfolgreich sein, wenn sie die sozialen Probleme im Land endlich anpackt und den Betroffenen ein menschenwürdiges Leben gewährleistet“. Das fordert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, für das „Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum“ anlässlich der Sondierungsgespräche zwischen CDU/CSU und SPD. Das Bündnis setzt sich für eine existenzsichernde Mindestsicherung ein und ist ein Zusammenschluss aus Erwerbsloseninitiativen, Gewerkschaften, Wohlfahrts- und Sozialverbänden.

Hartz IV und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zählen zu den Mindestsicherungsleistungen. „Die dort geltenden Regelsätze reichen aber nicht zum Leben, denn sie sind künstlich kleingerechnet“, so Mascher. Die VdK-Präsidentin verweist darauf, dass einem alleinstehenden Grundsicherungs-Empfänger nur 4,69 Euro pro Tag für Essen und Trinken zur Verfügung stehen. Einem zehnjährigen Kind aus einem Haushalt im Hartz IV-Bezug werden im Monat rechnerisch nur 2,71 Euro für Bücher zugestanden.

„Deshalb fordert das ‚Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum‘ von einer neuen Regierung eine grundsätzliche Neuberechnung und deutliche Erhöhung der Regelsätze“, so Ulrike Mascher. „Außerdem muss die künftige Regierung Sofortmaßnahmen umsetzen, damit sich die Situation der Betroffenen schnell und spürbar verbessert.“

So müssen für die Anschaffung langlebiger Gebrauchsgegenstände wie Waschmaschinen, Kühlschränke und Brillen wieder zusätzliche Einmalleistungen gezahlt werden. „Es ist unmöglich, solche Gegenstände aus dem Regelsatz zu finanzieren“, betont Mascher. Heute müssen immer mehr Hartz-IV-Bezieher für den Kauf solcher Gegenstände Darlehen bei den Jobcentern beantragen, die ihnen vom Regelsatz abgezogen werden.

„Unverzüglich verbessern muss sich die Situation der knapp zwei Millionen Kinder und Jugendlichen, die meist dauerhaft im Hartz-IV-Bezug leben“, fordert die VdK-Präsidentin. Sie erneuert die Forderungen des „Bündnisses“ nach einer Erhöhung des Schulbedarfspaketes und der Streichung des Eigenanteils bei der Mittagsverpflegung. Diese Forderungen hatten schon Eingang bei den Sondierungsgesprächen von Union, FDP und Grünen gefunden. Dahinter dürfen zukünftige Verhandlungen nicht zurückfallen.

Im Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum arbeiten u.a. mit: Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Diakonie Deutschland, Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen, Sozialverband Deutschland, Sozialverband VdK Deutschland, Ver.di Erwerbslosenbundesausschuss verantwortlich: Cornelia Jurrmann, Telefon: 030 / 92 10 580-401

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  1. Suppenausgabe für Obdachlose, Berlin, 1930 | © Bundesarchiv, Bild 102-10838 / CC-BY-SA

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