Springen Sie direkt:
Hinweis an Mitglieder zur Fristwahrung:
Sofern Sie gegen einen Bescheid Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage einreichen wollen, so müssen Sie dies zur Fristwahrung selbst bei der zuständigen Behörde / beim zuständigen Sozialgericht schriftlich mittels eigenhändiger Unterschrift sowie Ort und Datum, unter Angabe Ihrer Adresse, Aktenzeichen der Behörde sowie unter Beifügung einer Kopie des oder der Bescheide innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat ab Zugang tun. Sobald Sie die Eingangsbestätigung haben, können Sie mit dem VdK Kontakt aufnehmen und wir werden uns dann in das jeweilige Verfahren bei der Behörde/ dem Sozialgericht einschalten....
Die Schriftgröße unseres Angebots können Sie über die Tastenkombination [Strg] + [+] vergrößern beziehungsweise mit [Strg] + [-] verkleinern.
Alternativ können Sie die Schriftgröße auch in Ihren Browser-Einstellungen verändern: Im Internet Explorer gehen Sie bitte im Menü "Ansicht" auf den Unterpunkt "Zoom"; im Mozilla Firefox ebenfalls über das Menü "Ansicht", Unterpunkt "Zoom", "vergrößern" beziehungsweise "verkleinern". Mit Google Chrome wählen Sie das Chrome-Menü aus der Symbolleiste des Browsers und dann "+" oder "-".
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.