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Sprechstundenregelung

Liebe VdK-Mitglieder!

Für die telefonische Rechtsberatung und zwecks Terminvereinbarung
rufen Sie uns bitte
montags in der Zeit von 13.00 – 17.00 Uhr,
dienstags – donnerstags von 9.00 – 13.00 Uhr
unter Telefon 0202 - 97 116 50, Telefax 0202 - 97 116 599 an.

Sollten Sie gegen einen Bescheid Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage einreichen wollen, so können Sie dies selbst zur Fristwahrung bei der zuständigen Behörde/Sozialgericht schriftlich mittels eigenhändiger Unterschrift, sowie Ort und Datum, unter Angabe Ihrer Adresse, Aktenzeichen der Behörde und unter Beifügung einer Kopie des oder der Bescheide innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat ab Zugang, tun.
Für Ihre Unterstützung und Verständnis bedanken wir uns ganz herzlich.

Ihr VdK Team

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