Sozialverband VdK - Ortsverband Westhausen
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Haftungsausschluß

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Der VdK - Ortsverband Westhausen/Rainau ist als Inhaltsanbieter nach § 6 Abs. 1 Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) für die "eigenen Inhalte", die er zur Nutzung bereithält, nach den allgemeinen Gesetzen, kurz dargestellt im vorangegangenen Absatz, verantwortlich. Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise ("Links") auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Inhalte zu unterscheiden. Durch den Querverweis hält der VdK - Ortsverband Westhausen/Rainau insofern "fremde Inhalte" zur Nutzung bereit, die in dieser Weise gekennzeichnet sind.

Bei "Links" handelt es sich stets um "lebende" (dynamische) Verweisungen. Die Verantwortlichen des VdK - Ortsverbandes Westhausen/Rainau haben bei der erstmaligen Verknüpfung zwar den fremden Inhalt daraufhin überprüft, ob durch ihn eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird. Wir können aber die Inhalte, auf die wir in unserem Angebot verweisen, nicht ständig auf Veränderungen überprüfen, die eine Verantwortlichkeit neu begründen könnten. Wenn wir feststellen oder von anderen darauf hingewiesen werden, daß ein konkretes Angebot, zu dem wir einen Link bereitgestellt haben, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, werden wir den Verweis auf dieses Angebot aufheben.

Daher lautet unsere Bitte an Sie: Melden Sie uns derartige Links, danke!

Hintergrund: Warum eine abweichende Haftungsausschlußklausel (Disclaimer)?

Warum hat sich der VdK - Ortsverband Westhausen/Rainau nicht für eine Haftungsausschlußklausel, wie z.B. die folgende, häufig anzutreffende, o.ä. entschieden: "Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, daß man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, daß man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert ...". Dadurch soll die Haftung für die Inhalte der verlinkten Seiten explizit ausgeschlossen werden.

Die Frage nach dem Nutzen und der Wirkung, die solch eine Haftungsausschlußklausel entfaltet, ist recht umstritten. Eine eindeutige Rechtsprechung zum Thema "Haftung für Links" gibt es noch nicht. Es gibt aber eine Vielzahl an Gründen, die gegen eine Haftungsausschlußklausel sprechen.

  • Verantwortlichkeit für eigenes Handeln:
    Dem deutschen Recht ist die Möglichkeit einer pauschalen Distanzierung von jeglicher Verantwortung für die eigenen Taten fremd . Wer also irgendetwas tut, was rechtlich von Belang ist - und sei dies das Setzen eines Links - ist dafür grundsätzlich gemäß den allgemeinen Rechtsnormen verantwortlich.
  • Unrechtsbewußtsein:
    Wenn wir eine Haftungsausschlußklausel auf unsere Seiten setzen, durch die wir uns von den Inhalten verlinkter Seiten distanzieren, könnte es zu unserem Nachteil ausgelegt werden. Schließlich könnten wir die Haftungsausschlußklausel deshalb auf unsere Website gesetzt haben, weil wir uns über die Tatsache, auf illegale Seiten verlinkt zu haben, voll bewußt sind, und wir uns durch Haftungsausschluß versuchen, vor einer Schuldfähigkeit zu schützen; dies war in dem anfangs erwähnten Rechtsstreit vor dem LG Hamburg der Fall.
  • Zitierung geltenden Rechts:
    Die meisten Haftungsausschlußklauseln, auch solche die speziell zum Herunterladen oder Verlinken auf die eigene Internetseite angeboten werden, geben nur gesetzliche Regelungen wieder, die ohnehin Wirksamkeit besitzen.
  • Inkonsequenz und Unlogik:
    Wenn wir einen Link auf eine Webseite setzen, dann tun wir das, weil wir die Seite gut finden und den Besuchern unserer Website empfehlen möchten. Weshalb distanzieren wir uns dann gleichzeitig von ihr? Widerspricht sich das nicht?

Übrigens: In dem zitierten Urteil des LG Hamburg (Az. 312 O 85/98) wird vielmehr unmißverständlich festgestellt, daß das Anbringen einer derartigen Haftungsausschlußklausel gerade nicht ausreichend ist, um sich von fremden Inhalten zu distanzieren; bestenfalls also ist die Haftungsausschlußklausel wirkungslos und damit überflüssig.

Wer sich das Urteil genau durchliest, wird feststellen, daß dort nicht davon die Rede ist, daß man sich generell von allen Links, die man auf seiner Homepage setzt, ausdrücklich distanzieren muß. Wichtig ist der Kontext, in dem ein Link gesetzt wird: Offensichtlich hatte der Beklagte zu einer Seite verlinkt, auf der sich Inhalte befanden, die laut Urteil das Ehr- und Persönlichkeitsrecht des Klägers verletzten. Dieser Link wurde nach Auffassung des Gerichts mit voller Absicht gesetzt, da sich der Beklagte zuvor aufgrund einer vorausgegangenen Rechtsstreitigkeit über den Kläger geärgert hatte. Um sich nicht selbst strafbar zu machen, hat der Beklagte durch Aufnahme einer allgemeinen Haftungsfreiheitsklausel klarstellen wollen, daß er keinerlei Verantwortung übernehme.

Somit steht das Urteil vor einem ganz anderen Kontext, als gewöhnliche Linksammlungen auf einer Webseite, die man anlegt, um die verlinkten Seiten weiterzuempfehlen. – Im übrigen wurde das Urteil, in dem der Beklagte für schuldig befunden wurde, niemals rechtskräftig, denn die Parteien haben sich schließlich in einem Vergleich geeinigt.

Natürlich kommt es vor, daß man auf negative Beispiele verlinken möchte. Dann sollte man jedoch diese Beispiele ausdrücklich als Negativbeispiele kennzeichnen und auch näher begründen, warum man die jeweilige verlinkte Seite als Negativbeispiel ansieht. Auch ist fairerweise zu sagen, daß die Gerichte das Vorhandensein einer persönliche Erklärung zum Thema "Links", sozusagen als Ersatz für eine Haftungsausschlußklausel, bei Rechtsstreitigkeiten durchweg positiv bewerten, weshalb man bei Veröffentlichung einer Hompage nicht gänzlich auf eine solche Erklärung verzichten sollte!

Ihr Ortsverband Westhausen/Rainau

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