Sozialverband VdK - Ortsverband Warthausen
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VdK Hinweis Corona Virus

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Verhalten beim Corona Virus.© OV Warthausen

COVID-19
Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen
28.02.2020
Massenveranstaltungen können dazu beitragen, das Virus schneller zu verbreiten. Daher kann je nach Einzelfall das Absagen, Verschieben oder die Umorganisation von Massenveranstaltungen ge-rechtfertigt sein, um der vorrangigen Gesundheitssicherheit der Bevölkerung Rechnung zu tragen.
Übertragungswege SARS-CoV-2
Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 (Tröpfchen) z.B. durch Husten, Nie-sen oder teils mild erkrankte oder auch asymptomatisch infizierte Personen kann es zu Über-tragungen von Mensch-zu-Mensch kommen. Auch Übertragungen durch Schmierinfektionen sind beschrieben, betreffen allerdings nur einen kleinen Teil der Fälle. Übertragungen kommen im priva-ten und beruflichen Umfeld, aber auch bei größeren Veranstaltungen vor. Größere Ausbrüche wur-den in Zusammenhang mit Konferenzen (Singapur), Reisegruppen, Gottesdiensten (Südkorea) oder auch Karnevalsveranstaltungen (Deutschland) beschrieben. Auf Messen, Kongressen oder größeren Veranstaltungen kann es unter ungünstigen Bedingungen zu einer Übertragung auf viele Personen kommen.
Die Risiken sind nicht bei allen Veranstaltungen gleich groß, daher sollten die jeweils Verantwort-lichen in einem vorstrukturierten Risikomanagementprozess eine sorgfältige Abwägung der konkre-ten Maßnahmen treffen. Hierbei können die folgenden Kriterien mit einbezogen werden:
Faktoren, die Übertragungen SARS-CoV-2 begünstigen
Das Risiko von großen und oder schwer verlaufenden COVID-19 Ausbrüchen nach einer Übertragung von SARS-CoV-2 bei einer Veranstaltung hängt von der Zusammensetzung der Teilnehmer, Art und Typ der Veranstaltung sowie Möglichkeiten der Kontrolle im Falle eines Ausbruches zusammen.
Ein höheres Risiko kann basierend auf folgenden Kriterien angenommen werden bei:
(1) Eher risikogeneigter Zusammensetzung der Teilnehmer
• Kommt eine größere Anzahl von Menschen zusammen, hohe Dichte?
• Nehmen Menschen aus Regionen mit gehäuftem Auftreten von COVID-19-Fällen teil?
• Nehmen Menschen aus anderen bekannten Risikogebieten teil?
• Nehmen Menschen mit akuten respiratorischen Symptomen teil?
• Nehmen ältere Menschen bzw. Menschen mit Grunderkrankungen teil?

(2) Eher risikogeneigter Art der Veranstaltung
• Hohe Anzahl und Intensität der Kontaktmöglichkeiten?
• Enge Interaktion zwischen den Teilnehmenden (z.B. Tanzen)?
• Lange Dauer der Veranstaltungen?
• Keine zentrale Registrierung der Teilnehmenden
(3) Eher risikogeneigter Ort der Veranstaltung und Durchführung
• Sind bereits Infektionen in der Region der Veranstaltung aufgetreten?
• Gegebenheiten der Örtlichkeit: Indoor-Veranstaltungen, begrenzte Räumlichkeiten, schlechte Belüftung der Räume ?
• Begrenzte Möglichkeiten/Angebote zur ausreichenden Händehygiene
• Bereitschaft des Veranstalters zur Kooperation und Umsetzung von Maßnahmen.
Hinweise zur operativen Umsetzung Eine enge Abstimmung zwischen Veranstaltern und Gesundheitsbehörden vorort ist nötig in der Pla-nungsphase, Phase der Durchführung der Veranstaltung und Phase nach der Veranstaltung, u.a. mit Teilen der Erreichbarkeitsdaten (24/7) und Etablierung von Kommunikationskanälen.
Mögliche Maßnahmen
Die Zuständigkeit zur Veranlassung von Maßnahmen für Veranstaltungen obliegt den Veranstaltern sowie den lokalen Behörden vor Ort. Grundsätzlich ist möglich, die Veranstaltung durchzuführen, unter Auflagen zu erlauben, das Format anzupassen, aber auch die Verschiebung oder Streichung der Veranstaltung sind möglich.
Folgende Maßnahmen könnten getroffen werden, um das Risiko einer Übertragung und großer bzw. schwerer Folgeausbrüche zu verringern:
• Eine dem Infektionsrisiko angemessene Belüftung des Veranstaltungsortes
• Aktive Information der Teilnehmer und Teilnehmerinnen über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfenhygiene
• Teilnehmerzahl begrenzen bzw. reduzieren
• Ausschluss von Personen mit akuten respiratorischen Symptomen
• Eingangsscreening auf Risikoexposition und/oder Symptome
• Auf enge Interaktion der Teilnehmenden verzichten
• Veranstaltung verschieben oder je nach weiterer Entwicklung absagen.
Auf Messen, Kongressen oder größeren Veranstaltungen ist Möglichkeit der Rückverfolgbarkeit von Kontaktpersonen extrem schwierig und es kann unter ungünstigen Bedingungen zu einer Über-tragung auf viele Personen kommen. In die Abwägung sollte daher mit einbezogen werden, ob Schwierigkeit der schnellen Kontaktpersonenermittlung im Falle eines Ausbruchs zu erwarten sind.

Handlungsempfehlungen des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg für die Geschäftsstellen der VdK Sozialrechtsschutz gGmbH, und seiner Verbandsstufen (Kreis- und Ortsverbände) – COVID-19:
Risikobewertung
Das für die Risikobewertung zuständige Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein. Auf globaler Ebene handelt es sich um eine sich sehr dynamisch entwickelnde und ernst zu nehmende Situation. Bei einem Teil der Fälle sind die Krankheitsverläufe schwer, auch tödliche Krankheitsverläufe kommen vor. Mit weiteren Fällen, Infektionsketten und Ausbrüchen muss in Deutschland gerechnet werden. Die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung wird in Deutschland aktuell als mäßig eingeschätzt. Eine weltweite Ausbreitung des Erregers ist zu erwarten. Diese Einschätzung kann sich kurzfristig durch neue Erkenntnisse ändern.
Infektionsschutz­maßnahmen und Strategie - (Auszüge):
….“Die massiven Anstrengungen auf allen Ebenen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) verfolgen bislang das Ziel, einzelne Infektionen in Deutschland so früh wie möglich zu erkennen und die weitere Ausbreitung des Virus dadurch so weit wie möglich zu verzögern.“
…“Sobald in Deutschland mehr Fälle auftreten, die nicht mehr auf einen bereits bekannten Fall zurückgeführt werden können und deutlich würde, dass die Verbreitung auch in Deutschland auf Dauer nicht zu vermeiden ist, wird die Bekämpfungsstrategie schrittweise angepasst. Dann konzentriert sich der Schutz stärker auf Personen und Gruppen, die ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe aufweisen (Protection, Schutz-Strategie vulnerabler Gruppen).“
Bedeutung für den Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.:
Unter diesen Gesichtspunkten ist es aus Sicht der Geschäftsführung des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg momentan nicht angezeigt, die Geschäftsstellen des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg e.V., seiner Unternehmungen, insbesondere die Geschäftsstellen der VdK Sozialrechtsschutz gGmbH, zu schließen.
Hauptamtlich Beschäftigte:
1.) Die Befürchtung vor Ansteckung alleine reicht nicht aus, der Arbeit fernbleiben zu können. Beschäftigte dürfen der Arbeit nur fernbleiben, wenn sie tatsächlich arbeitsunfähig sind, ansonsten sind sie zur Arbeit verpflichtet. Es gehört zum allgemeinen Lebensrisiko, sei es bei der Arbeit oder in der Freizeit, sich zu verletzen oder sich mit einer Krankheit anzustecken. Dies gilt auch für Beschäftigte mit einer Vorerkrankung, die sie zwar nicht arbeitsunfähig macht, aber mit der sie einem höheren Risiko ausgesetzt sind, einen schwereren Krankheitsverlauf durch eine Coronavirus-Infektion zu entwickeln. Verweigert ein*e Beschäftige*r aus Angst vor einer Ansteckung die Arbeit, obwohl kein Verdacht auf eine Infektion besteht, dürfen Arbeitgeber abmahnen und im Wiederholungsfall verhaltensbedingt kündigen.

2.) Auf Kosten des Arbeitgebers sind die Geschäftsstellen angehalten Desinfektionsmittel anzuschaffen, vorzuhalten und bereitzustellen. Hygienevorschriften sind einzuhalten. Auf das Händeschütteln ist zu verzichten.

3.) Mitglieder und Ratsuchende haben das Recht sich beraten zu lassen. Dazu gehört insbesondere die gebotene Rechtsberatung der VdK Sozialrechtsschutz gGmbH. Grundsätzlich liegt es in der eigenen Verantwortung, der Ratsuchenden das Beratungsangebot und die Sprechstunden, in der aktuell vorliegenden Situation und einer Ausbreitung von COVID 19, in Anspruch zu nehmen. Aus Funk, Fernsehen, Internet bzw. Printmedien kann sich die gesamte Bevölkerung über den aktuellen Stand der Entwicklung der Verbreitung von COVID-19 informieren und dies zur Grundlage der eigenen Entscheidung machen. Ratsuchende sollen, wenn notwendig auf die Einhaltung von Hygienevorschriften hingewiesen werden.

4.) Bei Terminierung eines Beratungsgesprächs kann vorab durch das Sekretariat der jeweiligen Geschäftsstellen der Ratsuchende im oben genannten Sinne informiert werden. Insbesondere, wenn bekannt ist, dass die betroffene Person an Vorerkrankungen leidet (Diabetes, Bluthochdruck, COPD usw.). Es kann dann das Angebot erfolgen, alle notwendigen Schritte per Telefon, per Post oder per Fax zu erledigen (Vollmachten, Erklärung §53 AO, usw.). Damit kann der persönliche Kontakt auf ein Mindestmaß reduziert werden und trotzdem die Einhaltung von Fristen gewährleistet werden.
Handlungsempfehlungen für Personen die ehrenamtlich in den Verbandsstufen des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg e.V. tätig sind:
Als Grundlage der Einschätzung von Risiken für die Veranstaltungen der VdK Verbandsstufen wie z.B. Kreis- und Ortsverbände können die „Allgemeinen Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlungen für Großveranstaltungen“ (siehe Anlage) herangezogen werden.
D.h. unter anderem:
1.) Es liegt in der Verantwortung der jeweiligen Verbandsstufe, ob z.B. eine Veranstaltung durchgeführt wird.
2.) Das Bundesgesundheitsministerium gibt aktuell die Empfehlung heraus, alle öffentlichen Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern abzusagen.
3.) Bei Durchführung von Veranstaltungen ist auf einen Mindestabstand von sitzenden Teilnehmern von einem Meter zu achten, für ausreichend Belüftung ist zu sorgen. Große Räumlichkeiten sind zu bevorzugen. Da es insbesondere wichtig ist eine schnelle Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern, sollten Infektionsketten nachvollziehbar sein können. Es wird deshalb empfohlen Teilnehmer namentlich seitens des Veranstalters zu erfassen, insbesondere bei Veranstaltungen, bei denen die Teilnehmer in Bewegung sind oder der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Bei Einlass sollten Teilnehmer auf die Einhaltung von Hygienevorschriften hingewiesen werden bzw. angehalten werden, bereitgestelltes Desinfektionsmitteln zu nutzen.
Fazit: Nach Abwägung kann es geboten sein, Veranstaltungen abzusagen oder zu verschieben. Anstehende Veranstaltungen können auch in die wärmere Jahreszeit verlegt werden.
Stand 09.03.2020

60° c
Die 10 wichtigsten Hygienetipps
Infektionen vorbeugen:
Hygiene schützt
Hygiene
schützt!

Keime
Täglich begegnen wir einer Vielzahl von Erregern wie Viren,
Bakterien und Pilzen, unzählige besiedeln auch unseren
Körper. Die meisten sind für uns harmlos, viele sogar nützlich.
Manche können jedoch auch krank machen.
Übertragen
Krankheitserreger können direkt von Mensch zu Mensch
übertragen werden. Wir husten und niesen sie in die Luft,
sie gelangen beim Toilettenbesuch an unsere Hände oder
werden über gemeinsam benutzte Gegenstände verbreitet.
Auch Lebensmittel können damit belastet sein.
Infektionskrankheiten
Unser körpereigenes Immunsystem kann viele Krankheitserreger,
denen wir ausgesetzt werden, erfolgreich abwehren.
Wirksamen Schutz vor einigen Infektionskrankheiten bieten
zudem Impfungen.
Aber auch einfache Hygienemaßnahmen
tragen dazu bei, sich und andere vor ansteckenden
Infektionskrankheiten zu schützen. Ob im eigenen Zuhause,
unterwegs oder bei Krankheitswellen am Arbeitsplatz:
Die 10 wichtigsten Hygienetipps im Alltag finden Sie in
dieser Broschüre.

1. Regelmäßig Hände waschen
Die Hände sind die häufigsten Überträger von Krankheitserregern.
Waschen Sie Ihre Hände regelmäßig, vor allem:
wenn Sie nach Hause kommen
vor und während der Zubereitung von Speisen
vor den Mahlzeiten
nach dem Besuch der Toilette
nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen
vor und nach dem Kontakt mit Erkrankten
nach dem Kontakt mit Tieren

2. Hände gründlich waschen
Um Schmutz und mögliche Krankheitserreger zu entfernen,
müssen die Hände gründlich gewaschen werden. Das gelingt
in fünf Schritten:
Nass machen
Hände unter fließendes Wasser
halten
Rundum einseifen
Hände von allen Seiten mit Seife
einreiben
Zeit lassen
20 bis 30 Sekunden gründlich
einseifen
Gründlich abspülen
Hände unter fließendem Wasser
abwaschen
Sorgfältig abtrocknen
Hände mit einem sauberen Tuch
trocknen

3. Hände aus dem Gesicht fernhalten
Vermeiden Sie es, mit ungewaschenen Händen
Mund, Augen oder Nase zu berühren. Sonst können
Keime über die Schleimhäute in den Körper
gelangen.
4. Richtig husten und niesen
Beim Husten und Niesen werden über Speichel
und Nasensekret unzählige Krankheitserreger
versprüht und können durch eine Tröpfcheninfektion
auf andere übertragen werden.
Halten Sie daher beim Husten und Niesen Abstand von
anderen Personen und drehen Sie sich weg.
Nutzen Sie zudem am besten ein Taschentuch oder halten
Sie die Armbeuge vor Mund und Nase.
5. Wunden schützen
Verletzungen und Wunden sollten Sie mit einem
Pflaster oder Verband abdecken. So können
keine Keime eindringen, beziehungsweise bei
entzündeten Wunden keine Erreger durch
Kontaktinfektion an andere weitergegeben werden.

6. Abstand halten
Erkrankte mit ansteckenden Infektionen
sollten sich zu Hause auskurieren. Verzichten
Sie während der Ansteckungszeit auf enge
Körperkontakte wie Umarmen und Küssen.
Je nach Erkrankungsrisiko kann es sinnvoll sein, sich in
getrennten Räumen aufzuhalten und zu schlafen sowie eine
separate Toilette zu benutzen, wenn die Wohnsituation es
erlaubt.
Persönliche Utensilien wie Handtücher oder Essgeschirr
sollten nicht gemeinsam benutzt werden.
7. Auf ein sauberes Zuhause achten
Reinigen Sie Ihr Zuhause regelmäßig mit üblichen
Haushaltsreinigern. Achten Sie vor allem auf
Sauberkeit in Küche, Bad und Toilette.
Lassen Sie Putzlappen nach Gebrauch gut
trocknen und wechseln Sie sie häufig aus.
Desinfektionsmittel sind nur in Ausnahmefällen sinnvoll,
beispielsweise um bei ansteckenden Infektionen abwehrgeschwächte
Familienmitglieder zu schützen.
60° c

8. Mit Lebensmitteln hygienisch umgehen
Achten Sie auf eine gute Händehygiene und Sauberkeit
in der Küche. Bewahren Sie empfindliche
Nahrungsmittel stets gut gekühlt auf.
Vermeiden Sie, dass rohe Tierprodukte mit roh
verzehrten Lebensmitteln in Kontakt kommen. Verwenden
Sie separate Küchenutensilien.
Erhitzen Sie Fleisch sowie aufgewärmte Speisen vor dem
Verzehr auf mindestens 70°C. Waschen Sie rohes Gemüse
und Obst vor dem Verzehr gründlich ab.
9. Geschirr und Wäsche heiß waschen
Geschirr, Besteck und Küchenutensilien sollten
Sie mit möglichst warmem Wasser und reichlich
Spülmittel oder in der Spülmaschine bei
mindestens 60°C reinigen.
Spüllappen und Putztücher sowie Handtücher, Waschlappen,
Bettwäsche und Unterwäsche sollten Sie bei mindestens
60°C waschen.
10. Regelmäßig lüften
Lüften Sie geschlossene Räume mehrmals
täglich für einige Minuten mit weit geöffneten
Fenstern oder Türen. Das verringert die Zahl von
Krankheitserregern in der Luft und schützt die
Schleimhäute vor Austrocknung.
und Informationen rund um den Infektionsschutz unter :
www.infektionsschutz.de
www.impfen-info.de
Weitere Hygienetipps
Impressum
Herausgeberin: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA),
50819 Köln
Alle Rechte vorbehalten.
Redaktion: Angelika Bauer-Delto
Projektleitung: Birte Mertens
Gestaltung: dotfly GmbH, Köln
Stand: Mai 2016
Auflage: 5.120.07.18
Bestellnummer: 62100207
Druck: Kunst- und Werbedruck, Bad Oeynhausen
Diese Broschüre ist kostenlos bei der BZgA, 50819
Köln, im Internet unter www.bzga.de oder per E-Mail an
order@bzga.de bestellbar. Sie ist nicht zum Weiterverkauf
durch die Empfängerin / den Empfänger oder durch
Dritte bestimmt.

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