Sozialverband VdK - Ortsverband Warthausen
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Pflege

Pflegebedürftigkeit darf nicht zum Armutsrisiko werden!

Pflege geht jeden an

Aktion Pflege macht Arm© VdK

Der Sozialverband Baden-Württemberg e.V. fordert: Land muss pflegebedürftige Heimbewohner bei den Investitionskosten entlasten!

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Pflege
Der Sozialverband VdK setzt sich für eine menschenwürdige Pflege ein, die die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen sichert. Außerdem macht der VdK sich für pflegende Angehörige stark, damit diese mehr Anerkennung, mehr finanzielle Unterstützung und mehr Hilfe erhalten.

Deutlich mehr Pflegebedürftige - Hauptlast tragen Angehörige
Immer mehr Menschen sind in Deutschland auf Pflege angewiesen - die Hauptlast tragen ihre Angehörigen. Über zwei Drittel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt.

Pflegeeinrichtungen müssen die Veröffentlichung sogenannter Transparenzberichte im Internet hinnehmen.

Auskünfte erteilen die 48 Pflegestützpunkte im Lande, die Pflegekassen, bei denen die Betroffenen auch krankenversichert sind, die VdK-Servicestellen (Adressen unter www.vdk-bawue.de oder unter (0711) 61956-0 erfragen) und es gibt Informationen, zum Beispiel unter www.bmg.bund.de (Bundesgesundheitsministerium). Der VdK bietet seinen Mitgliedern auch Sozialrechtsschutz bei Streit um gesetzliche Pflegeversicherungsleistungen.

Die Pflegereform von 2017

Was hat sich verändert seit 2017?
Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wurde der Begriff der Pflegebedürftigkeit geändert. Damit werden ab 2017 nicht nur körperlich, sondern auch demenziell erkrankte Menschen gleichberechtigten Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. In der Folge wird nicht mehr zwischen Leistungen für körperlich oder kognitiv beeinträchtigte Menschen unterschieden.
Ab 01.01.2017 wird es statt der bisherigen drei Pflegestufen (die im Einzelfall durch eine sogenannte Fest-stellung der Einschränkung der Alltagskompetenz ergänzt wurden) fünf Pflegegrade geben. Maßstab für die Pflegebedürftigkeit ist ab 2017 der Grad der Selbstständigkeit bzw. der Fähigkeiten in sechs elementaren Bereichen der selbstbestimmten Lebensführung. Mit einem neuen Begutachtungsassessment werden künftig nicht mehr Minuten gezählt, vielmehr wird erfasst, was der pflegebedürftige Mensch selbst bewerk-stelligen kann und wobei er personelle Hilfe und Unterstützung im Alltag benötigt.
Folgende Bereiche werden dazu bei der Pflegebegutachtung betrachtet: Mobilität, kognitive und kommuni-kative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krank-heits-/therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte.
Was passiert mit meiner bestehenden Pflegestufe?
Niemand, der bereits pflegebedürftig ist und Leistungen der Pflegeversicherung erhält, muss dazu einen neuen Antrag stellen. Die Pflegekasse wird von selbst jedem Pflegebedürftigen am Jahresende schriftlich seinen neuen Pflegegrad mitteilen. Die Überleitung findet dabei nach folgendem Schema statt:

ALT: Pflegestufe NEU: Pflegegrad
Pflegestufe 0 Mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 Mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 Mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 Mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 5
Härtefälle Pflegegrad 5

Das Merkblatt mit allen im Text enthaltenen Informationen können Sie auch hier herunterladen: http://vdk.de/bv-suedwuerttemberg/downloadmime/96970/VdK_Merkblatt_zur_Pflegereform_2017.pdf

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