Seiteninhalt
Mitglied werden
Mit über 2,1 Millionen Mitgliedern ist der VdK der größte Sozialverband in Deutschland. Für nur 72 € im Jahr (6 €/Monat) kann jeder Mitglied werden. Ehegatten, Lebensgefährten in häuslicher Gemeinschaft, Kinder, Schüler, Auszubildende, Studenten und Jungmitglieder (bis 35 Jahre) zahlen nur die Hälfte.
Als Mitglied im Sozialverband VdK können Sie von vielen Vorteilen profitieren:
- Umfassender und qualifizierter Sozialrechtsschutz
- Sozialpolitische Interessenvertretung
- Ansprechpartner in Ihrer Nähe
- Serviceleistungen durch Kooperationspartner
- Gesellige Ausflüge, Treffen und ehrenamtliches Engagement
- u.v.m.
Für eine Mitgliedschaft benötigen wir eine ausgefüllte Beitrittserklärung von Ihnen.
Falls Sie dazu Fragen haben oder Hilfe benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren.
Kleiner Beitrag! Großer Gewinn!
- Werden Sie VdK-Mitglied!
- VdK-Mitgliedsbeiträge.pdf (275.2 KB, PDF-Datei)
Absetzbarkeit des Mitgliedsbeitrags
VdK-Mitgliedsbeiträge sind gemäß § 10 b EStG in Verbindung mit § 48 EStDV bei der Lohn- und Einkommensteuer abzugsfähig.
In der Regel erkennt das Finanzamt Vereins-Mitgliedsbeiträge bis zu 100 Euro ohne weiteren Nachweis an.
Die Finanzämter begnügen sich zumeist mit der entsprechenden Glaubhaftmachung in der Einkommensteuererklärung bzw. in der Erklärung zum Lohnsteuerjahresausgleich.
Da der VdK-Mitgliedsbeitrag unter 100 Euro pro Jahr liegt, würde es ausreichen, beim Finanzamt einen Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung vorzulegen (§ 50 Einkommensteuer-DurchführungsVO). Viele Finanzämter wissen aber nicht, dass der VdK als gemeinnützig anerkannt ist. Wir empfehlen unseren Mitgliedern daher, sich von ihrem Ortsverband eine schriftliche Bestätigung über die Zahlung des Mitgliedsbeitrags ausstellen zu lassen.