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Liebe Mitglieder des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen,
liebe Besucherinnen und Besucher,
während der Corona-Pandemie hat sich der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen an den landesrechtlichen Regelungen zum Infektionsschutz orientiert. Sowohl in Hessen als auch in Thüringen wurde inzwischen ein großer Teil dieser Vorschriften aufgehoben.
Der VdK Hessen-Thüringen folgt diesen Anpassungen. So entfallen im Rahmen der Beratungstermine in den VdK-Geschäftsstellen die grundsätzliche Maskenpflicht, die bisherige Abstandsregel und die sich bei Nichteinhaltung ergebende Maskenpflicht.
Wir möchten aber darauf hinweisen, dass die AHA+L-Formel (Abstand, Hygiene, Atemschutz und Lüften) generell einen guten Schutz vor Atemwegsinfektionen darstellt, etwa vor Grippe und grippalen Infekten. Somit ist das freiwillige Tragen einer FFP2- oder medizinischen Maske selbstverständlich möglich und wird insbesondere vulnerablen Personengruppen weiterhin empfohlen.
Letzte Änderungen: 15.02.2023
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