Sozialverband VdK - Ortsverband Vöhringen-Bergfelden
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Behinderung

aktualisiert am 27.06.2015: "Schwerbehinderung - wo gibt´s den Ausweis" und Film neu eingestellt
Der Sozialverband VdK setzt sich dafür ein, dass Menschen mit Behinderung privat und beruflich die bestmögliche Beratung und Hilfestellung erhalten - sei es bei der Anerkennung einer Schwerbehinderung, bei Rehabilitation oder beruflicher Aus- und Weiterbildung. Außerdem macht der VdK sich in den Bereichen Inklusion und Barrierefreiheit stark.

Frau im Rolli am Arbeitsplatz

Frau im Rolli am Arbeitsplatz© imago/blickwinckel

Aktuelle Informationen rund um das Thema Behinderung, zum Beispiel zu den Bereichen Barrierefreiheit, Behindertenpolitik, Nachteilsausgleiche, Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben und vieles mehr.

Hier geht´s zum Film: "Wie geht´s zum Ausweis":www.vdktv.de/index.php?id=50&rid=673

Schwerbehinderung - wo gibt's den Ausweis?

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Der Schwerbehindertenausweis sorgt für manche Erleichterung im Alltag. Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr, ermäßigte Eintrittspreise in Museen, Theater, Kinos, Senkung oder Wegfall der Rundfunkgebühr bei einzelnen Behinderungsarten.

Der Weg zum Ausweis erfolgt über einen Antrag, der schriftlich oder online gestellt werden kann. Ein ärztliches Gutachten wird benötigt. Im Ausweis ist dann die Behinderungsart und der Grad der Behinderung eingetragen, liegt er über dem Wert 50, spricht man von Schwerbehinderung. Dieser Einstufung durch die Behörde kann auch widersprochen werden, wenn der Antragsteller etwa die Schwere seiner Behinderung anders sieht. Mitglieder des Sozialverbandes VdK können sich übrigens bei Antragstellung oder Widerspruch beraten und helfen lassen - von ihrer VdK-Geschäftsstelle.

Schlüssel für Behindertentoiletten beim CBF

Verzeichnis "Lokus" mit 9000 Adressen

Menschen mit Behinderung, die die Behindertentoiletten von Parkplätzen, Autobahnraststätten und vergleichbaren Einrichtungen benutzen möchten, benötigen einen Schlüssel. Den gibt es beim Club Behinderter und ihrer Freunde (CBF) in 89073 Ulm, Pfarrer-Weiß-Weg 16. Dort kann man auch den Toiletten-Führer "Lokus" erwerben, der die Standorte von 9000 Behindertentoiletten im Inland und Ausland auflistet. Beides kann man schriftlich oder telefonisch (0731) 23310 zum Preis von 25 Euro bestellen. Ohne Adressverzeichnis kostet der Schlüssel 18 Euro.

Die abgeschlossenen Behindertentoiletten sind aber nur für stark mobilitätsbehinderte Personen sowie für Menschen mit besonders schwerer Behinderung vorgesehen.
Daher muss bei der Bestellung die Berechtigung in Form der Kopie des Schwerbehindertenausweises nachgewiesen werden. Voraussetzung sind ein Grad der Behinderung (GdB) von 70 plus Merkzeichen G oder aG, B, H oder Bl. Auch ab einem GdB von 80 kann man den Schlüssel erhalten, ebenso wenn man unter einer schweren Blasen- oder Darmerkrankung leidet, was durch ärztliches Attest nachgewiesen werden muss.

Behindert - Was bedeutet das? "Behindert" sind nach § 2 Absatz 1 des Neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX) Menschen, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Wenn die Beeinträchtigung der Teilhabe zu erwarten ist, ist die Person von einer Behinderung bedroht.

Diese an Vorschläge der Weltgesundheitsorganisation (WHO) angelehnte Begriffsbestimmung orientiert sich nicht an wirklichen oder vermeintlichen Defiziten; im Vordergrund steht das Ziel der Teilhabe an den verschiedenen Lebensbereichen.
Laut Definition gelten demnach nicht nur körperliche Gebrechen als Behinderung. Auch seelische Erkrankungen - also zum Beispiel psychische Leiden wie etwa starke Depressionen, Psychosen oder Neurosen - können nach dieser Definition unter Umständen als Behinderung angesehen werden.

Als Abweichung vom "typischen Zustand" ist der Verlust oder die Beeinträchtigung von - im jeweiligen Lebensalter - normalerweise vorhandenen körperlichen, geistigen oder seelischen Strukturen zu verstehen. Eine Behinderung liegt vor, wenn ein Mensch aufgrund einer solchen Erkrankung oder Schädigung in seiner Teilhabe am Leben in einem oder in mehreren Bereichen eingeschränkt ist.

Das neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) enthält die gesetzlichen Regelungen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, von Schwerbehinderten und von Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind.

Darin festgehalten sind unter anderem Regelungen zu Nachteilsausgleichen, die Menschen mit Behinderungen in Anspruch nehmen können, zu Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und vieles mehr.

Weisung des Bundessozialministeriums zur Regelbedarfsstufe 3 ist da

Lebenshilfe fordert dauerhafte diskriminierungsfreie Regelung zur Grundsicherung von Menschen mit Behinderung

"Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 31. März 2015 die bereits angekündigte Weisung an die obersten Landessozialbehörden zur Umsetzung der Urteile des Bundessozialgerichts zur Regelbedarfsstufe 3 erlassen. Die Regelung gilt rückwirkend zum 1.1.2013 und die Schonvermögensgrenze wird ab Auszahlung für 24 Monate um den Nachzahlungsbetrag erhöht. Für die Nachzahlung ist außerdem kein Antrag erforderlich."

(http://www.lebenshilfe.de/de/themen-recht/artikel/Weisung-des-Bundessozialministeriums-zur-Regelbedarfsstufe-3-ist-da.php?listLink=1

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