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Pflegestufen
Pflegestufen I, II und III - Mindestzeitaufwand pro Pflegestufe für die Grundpflege
Pflegestufe I Mindestens 46 Minuten täglich für die Grundpflege
Pflegestufe II Mindestens 120 Minuten täglich für die Grundpflege
Pflegestufe III Mindestens 240 Minuten täglich für die Grundpflege
Grundpflege Die Grundpflege beinhaltet folgende "Verrichtungen" (Im Gesetz ist das nachfolgende so bezeichnet):
Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung,
das mundgerechte Zubereiten und/oder die Aufnahme der Nahrung,
Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung.
Anmerkung: Duschen und/oder Baden zählt nur dann zur Grundpflege, wenn mindestens einmal pro Woche geduscht und/oder gebadet wird. Wird nur alle zwei Wochen geduscht oder gebadet, zählt dies nicht zur Grundpflege. Auch das Haarewaschen und -schneiden oder das Schneiden von Finger- und Fußnägeln zählen nicht zur Grundpflege.
Ermittlung der Zeit (Minuten) für die Grundpflege Der Pflegebedürftige braucht in einer oder mehreren Verrichtungen, die unter "Grundpflege" aufgeführt sind, eine oder mehrere der
5 folgenden Hilfeformen: Beaufsichtigung und/oder
Anleitung und/oder
Unterstützung und /oder
teilweise Übernahme und/oder
vollständige Übernahme Gleichgültig in welchen der 5 Hilfeformen die Pflegekraft den Pflegebedürftigen unterstützt oder hilft, die dafür verwendete Zeit (Minuten) gehört zur Grundpflege.
Siehe auch auf dieser Internetseite Pflegestufe selbst feststellen
Verfasser: Erhard Schöpflin
Stand: 31.01.2015 - Irrtum vorbehalten