Sozialverband VdK - Ortsverband Vöhringen-Bergfelden
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Menschen mit Behinderung

Arbeitsmarkt und Schwerbehinderung

Chancengleichheit - Barrieren abbauen

Der VdK fordert mehr Engagement für Schwerbehinderte auf dem Arbeitsmarkt "Menschen mit Behinderung stehen leider oft genug noch im gesellschaftlichen Abseits. Insbesondere Schwerbehinderte haben oft mit Akzeptanzproblemen auf dem Arbeitsmarkt zu kämpfen. Bei gut drei Millionen Erwerbsfähigen, die eine Behinderung haben sprechen die für Juni 2014 rund 180.000 arbeitslos gemeldeten Menschen mit einer Schwerbehinderung eine deutliche Sprache, kritisiert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK die Situation der Betroffenen.
Laut einem aktuellen Bericht des Statistischen Bundesamts leben 7,5 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung in Deutschland. Das heißt, sie haben einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr. 85 Prozent der Behinderungen wurden durch eine Krankheit verursacht, vier Prozent durch Geburt und bei zwei Prozent war ein Unfall die Ursache.
"Schwerbehinderte haben oft eine überdurchschnittliche Qualifikation, profitieren aber kaum vom Job-Boom", so die VdK Präsidentin Mascher. So hatten im Jahr 2012 knapp 60 Prozent der schwerbehinderten Arbeitslosen einen Studien- oder Berufsabschluss, bei den Arbeitslosen ohne Handicap waren es 55 Prozent. Die VdK-Präsidentin fordert mehr Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung. Arbeitgeber, die sich der Beschäftigungspflicht für Schwerbehinderte komplett entziehen, sollen eine erhöhte Ausgleichsabgabe zahlen.
Der VdK fordert die Bundesregierung auf, das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel einer inklusiven Gesellschaft durch verschiedene Maßnahmen entschieden anzugehen: "Es ist richtig, wenn von einer Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans, von mehr Barrierefreiheit und Inklusion sowie einer stärkeren Beteiligung von Menschen mit Behinderungen als Experten in eigener Sache gesprochen wird. Den Worten müssen jetzt Taten folgen. Die Arbeitgeber sind besonders aufgerufen, die gute Qualifikation und hohe Loyalität von Menschen mit Behinderung anzuerkennen. Sie sollten sie dann auch gezielt einstellen und beschäftigen", betont Mascher.
"Behinderung darf niemanden ausgrenzen. Inklusion muss in Beruf und Alltag gelebt werden", fordert die VdK-Präsidentin.

Der VdK fordert Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen gesellschaftlichen Bereichen "Menschen mit Behinderung stehen leider oft im gesellschaftlichen Abseits. Nach wie vor gibt es zu viele Barrieren, die ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verhindern. Das gilt für viele öffentlich zugänglichen Bereiche und Betriebe, wie zum Beispiel Bahnhöfe, Züge, Krankenhäuser, Arztpraxen und im Wohnungsbau. Von einer inklusiven Gesellschaft sind wir daher noch weit entfernt", erklärt Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung .

Mascher appelliert an die Bundesregierung, das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel einer inklusiven Gesellschaft durch verschiedene Maßnahmen endlich anzugehen. "Es klingt gut, wenn von einer Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans, von mehr Barrierefreiheit und Inklusion sowie einer stärkeren Beteiligung von Menschen mit Behinderungen als Experten in eigener Sache gesprochen wird. Aber Menschen mit Behinderung brauchen endlich konkrete Maßnahmen, um die Inklusion in allen gesellschaftlichen Bereichen voranzubringen", betont Mascher.
Vor allem von einer gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am deutschen Arbeitsmarkt könne keine Rede sein. "Die aktuellen Arbeitslosenzahlen sprechen eine deutliche Sprache. Rund 183.000 schwerbehinderte Menschen sind ohne eine Beschäftigung. Trotz oft überdurchschnittlicher Qualifikation profitieren Schwerbehinderte kaum vom Job-Boom", so Mascher.

Die VdK-Präsidentin fordert mehr Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung. Arbeitgeber, die sich der Beschäftigungspflicht für Schwerbehinderte komplett entziehen, sollen eine erhöhte Ausgleichsabgabe zahlen.
"Behinderung darf niemanden ausgrenzen. Inklusion muss in Schule, Beruf und Alltag gelebt werden", fordert Mascher.

Gesundheitspraxis: Hörgeräte Betroffene müssen Hörgeräte ohne Eigenanteil angeboten bekommen. Wer schwer hört und auf ein Hörgerät angewiesen ist, freut sich, dass er ab 01.11.13 besser versorgt werden soll.

Wer mit einem Handicap lebt, wird in der Arbeitswelt oft behindert. Viele Unternehmen geben diesen Menschen nicht die Chance, unter Beweis zu stellen, wie leistungsfähig und motiviert sie sind. Der VdK fordert ein Umdenken in den Betrieben.

"Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben müssen für Menschen mit Behinderung selbstverständlich sein",
erklärt die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher, anlässlich des europaweiten Protesttags für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai.

Mascher fordert konkrete Handlungsvorschläge von der Bundesregierung, die nur allgemeine Ziele im Nationalen Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention formuliert habe: "So ist eine inklusive Gesellschaft nicht zu erreichen." Menschen mit Behinderung würden nach wie vor in vielen Bereichen benachteiligt. "Viele Barrieren müssen noch abgebaut werden, um die Teilhabe aller am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Das gilt beispielsweise für alle öffentlich zugänglichen Bereiche und Arbeitsstätten, für Bahnhöfe, Züge, Krankenhäuser, Arztpraxen und im Wohnungsbau", so die VdK-Präsidentin.

Wer Inklusion verwirklichen will, müsse bereits bei den Kindern beginnen, so Mascher. "Leider gibt es im deutschen Schulsystem noch viel zu viele Sonderstrukturen und Barrieren, die zur Ausgrenzung von Kindern mit Behinderung beitragen. Wir brauchen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben eine rasche Verankerung der Inklusion in den Schulgesetzen der Länder, damit die bestehenden Schulstrukturen geändert werden können."

Auch dürfe Behinderung kein Grund sein, vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen zu werden. Die Situation auf dem Arbeitsmarkt sei für Menschen mit Behinderung aber ernüchternd, kritisiert die VdK-Präsidentin. Sie fordert mehr Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung. Arbeitgeber, die sich der Beschäftigungspflicht für Schwerbehinderte komplett entziehen, sollen eine erhöhte Ausgleichsabgabe zahlen. Mascher: "Behinderung darf niemanden ausgrenzen. Inklusion muss in Schule, Beruf und Alltag gelebt werden."

Verantwortlich: Cornelia Jurrmann
Telefon: 0 30 / 7 26 29 - 0402

"Künftig können chronische Krankheiten unter Umständen als Behinderung anerkannt werden".
"Dies geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs hervor. Die Entscheidung der Richter bedeutet eine Ausweitung des Diskriminierungsschutzes"
(aus "InfoCuria - Rechtsprechung des Gerichtshofs vom 11.04.2013).

Barrieren abbauen, mehr Jobs schaffenMenschen mit Behinderung müssen die gleichen Chancen in Alltag, Freizeit, Schule und Beruf bekommen wie nichtbehinderte Menschen", fordert die VdK-Präsidentin und Sprecherin des Deutschen Behindertenrates (DBR), Ulrike Mascher.

Zwar habe Deutschland vor drei Jahren die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet, in der die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung, und damit auch die Schaffung einer barrierefreien Umwelt, gefordert wird. "Doch immer noch haben Menschen mit Behinderung Probleme beim Einstieg in die Züge und auf den noch viel zu vielen nicht barrierefreien Bahnhöfen, oder beim Besuch von Schulen, Universitäten, Arztpraxen, Kinos, Theatern, Museen und Gaststätten", so Mascher.

Barrieren in den Köpfen abbauen - Sozialverband VdK fordert mehr Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung "Menschen mit Behinderung bleiben am Arbeitsmarkt abgehängt", so kommentierte Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, den aktuellen Bericht der "Saarbrücker Zeitung", nach dem nur jeder sechste Schwerbehinderte 2011 aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt aufnehmen konnte. Die VdK-Präsidentin nannte es "einen Skandal", dass angesichts des akuten Fachkräftemangels ein großes Potenzial auch an qualifizierten Arbeitskräften nicht zum Zuge komme, "nur weil sie mit einer Behinderung leben müssen". Mascher: "Das ist ein Zeichen verfehlter Beschäftigungspolitik, aber auch ein Zeichen für die Barrieren in den Köpfen der Personalverantwortlichen in vielen Betrieben." Hier können Sie weiterlesen

Sozialgericht bestätigt Anspruch auf Blindenhund Blinde haben Anspruch auf einen Blindenhund.

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg gab einer nahezu blinden Frau aus der Nähe von Karlsruhe Recht, die von ihrer Krankenkasse einen Hund bezahlt bekommen wollte.

Ein Blindenhund sei "für einen Blinden ein grundsätzlich geeignetes Hilfsmittel", entschied das Gericht in Stuttgart und stärkte damit die selbstständige Lebensführung behinderter Menschen (Aktenzeichen: L 4 KR 5486/05 - 26. Oktober). Die Kosten für den Erwerb eines ausgebildeten Blindenhunds liegen bei etwa 20.000 Euro.

Die Krankenkasse und das Sozialgericht Karlsruhe hatten den Antrag der Frau vorher mit der Begründung abgelehnt, es gebe preiswertere Alternativen. Bei einem Mobilitätstraining könne die Frau den Umgang mit einem Blindenstock erlernen. Die Klägerin, die verheiratet ist und zwei Kinder im Alter von 15 und 16 Jahren hat, absolvierte ein solches Training. Danach wurde ihr empfohlen, einen Hund zu kaufen, um im Straßenverkehr mehr Sicherheit zu bekommen. Die Krankenkasse bewilligte jedoch nur ein weiteres Training mit Stock. (dpa)

Lesen Sie auch die dazugehörige Pressemitteilung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg, welche wir nachstehend wiedergeben:

Blindenhund auf Krankenschein. Landessozialgericht stärkt die selbständige Lebensführung Behinderter
Kurzbeschreibung: Mit Urteil vom 26. Oktober 2007 - L 4 KR 5486/05 - hat der 4. Senat entschieden, dass die gesetzliche Krankenkasse einer blinden Versicherten einen Blindenführhund als Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen hat.

Die beklagte Krankenkasse und das Sozialgericht Karlsruhe hatten dies zuvor abgelehnt.

Die nahezu blinde, aus dem Landkreis Karlsruhe stammende Klägerin ist verheiratet und Mutter zweier Kinder im Alter von 15 und 16 Jahren. Im Herbst 2003 hatte sie bei der Krankenkasse einen Blindenführhund als Hilfsmittel beantragt. Die Kosten für den Erwerb und die Ausbildung des Blindenführhundes betragen circa 20.000 Euro. Die Krankenkasse lehnte dies mit der Begründung ab, es stünden wirtschaftlichere Alternativen zur Verfügung.

Sie genehmigte der Klägerin ein so genanntes Mobilitätstraining, mit dem die Versicherte Einsatz und Techniken eines Blindenlangstocks erlernen sollte. Während des Klageverfahrens hatte die Klägerin das ihr von der Krankenkasse angebotene Mobilitätstraining in einer Rehabilitationseinrichtung absolviert. Die Rehabilitationseinrichtung empfahl aber nach Ende des Trainings zur Steigerung der Sicherheit im Straßenverkehr noch die Ausrüstung mit einem Blindenführhund.

Gleichwohl bot die Beklagte stattdessen nur ein weiteres Mobilitätstraining an, was die Klägerin nicht mehr in Anspruch nahm. Das Sozialgericht wies die Klage ab, weil die Versorgung mit einem Blindenführhund nur unwesentliche Vorteile bringe. Die Beklagte sei nur verpflichtet, einen Funktionsausgleich bezogen auf den Nahbereich der Wohnung zu gewährleisten. In diesem Nahbereich könne sich die Klägerin auch ohne einen Blindenführhund sicher bewegen.

Die Berufung der Klägerin gegen dieses Urteil hatte in der Sache Erfolg. Der Senat kam zu dem Ergebnis, dass ein Blindenführhund für einen Blinden ein grundsätzlich geeignetes Hilfsmittel darstellt. Er war auch im speziellen Fall der Klägerin erforderlich. Trotz des Mobilitätstrainings mit dem Blindenlangstock war die Klägerin nämlich noch unsicher und hatte Angst, sich draußen frei zu bewegen. Der Einsatz eines Blindenführhundes war deshalb nach Auffassung des Senats erforderlich, um die Unsicherheit und die Angstzustände zu kompensieren oder wenigstens abzumildern.

Die Klägerin kann nach Auffassung des Senats mit einem Blindenführhund auch im unmittelbaren Nahbereich erhebliche Vorteile ziehen. Die Klägerin muss sich nicht darauf verweisen lassen, sich von Dritten, zum Beispiel ihrem Ehemann begleiten zu lassen. Nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung ist Behinderten, soweit wie möglich, ein selbstständiges Leben, unabhängig von anderen, zu ermöglichen. Daher war ihr der Blindenführhund auf Kosten der Krankenkasse zuzusprechen.

Zur Homepage des Landessozialgerichts. Hier sind weitere Informationen abrufbar
Für blinde und sehbehinderte Menschen gibt es ein spezielles Hörbuch-Format namens "DAISY"!
Es ist den normalen Audio-CDs durch seine Navigierbarkeit, Interaktivität und Strukturierung überlegen. Lesen Sie mehr zu DAISY - erfahren Sie, was der Unterschied zu normalen Audio-CDs ist und wo die DAISY-Medien erhältlich sind auf der VdK Homepage

Wo und wie erhält man einen Schwerbehindertenausweis?
Einen Schwerbehindertenausweis beantragt man beim zuständigen Versorgungsamt, für den Landkreis Rottwei beim Landratsamt in Rottweil. Die jeweilige Adresse kann man beim Bürgeramt der Stadt erfragen. Ärztliche Bescheinigungen über die Behinderung sollte man sofort bei der Antragsstellung hinzufügen.

Den Antrag kann man formlos oder mit einem Antragsformular stellen. Anträge sind beim VdK Kreisverband Rottweil erhältlich. Wenn man ein formloses Schreiben schickt, sendet das Versorgungsamt den amtlichen Antragsvordruck zu, den man dann ausgefüllt zurücksendet.

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