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Info - Rat - Hilfe
VdK-Sozialrechtsschutz
In den 57 KreisgeschäftssteIlen und in vielen der etwa 1200 Ortsverbände erhalten die Mitglieder Beratung in Fragen in Zusammenhang mit Alter, Krankheit oder Behinderung. Die VdK- Mitarbeiter/innen zeigen Lösungswege auf, vermitteln Hilfen und übernehmen den Schriftverkehr. Bei Bedarf organisieren einzelne Ortsverbände auch Hausbesuche oder Begleitung bei Arzt- oder Behördengängen. In strittigen Fällen - wenn zur Durchsetzung der Rechte Widerspruch oder Klage eingelegt werden müssen - werden unsere Mitglieder durch die hauptamtlichen Sozialjuristinnen und -juristen in den 10 Bezirksgeschäftsstellen/ in wenigen Sonderbereichen in der Landesgeschäftsstelle/ gegenüber Behörden, Sozialversicherungsträgern und vor Gericht vertreten. Fast jedes fünfte Verfahren vor den Sozialgerichten in Hessen und jedes 15. in Thüringen wird von VdK-Bevollmächtigten geführt.
Wir kennen uns aus in allen Bereichen des Sozialrechts.
Beispiele:
Behindertenrecht
- Anerkennung einer Behinderung
- Nachteilsausgleiche
- Zustimmungsverfahren bei Kündigungen
- Rehabilitation
Rentenrecht
- Altersrenten
- Erwerbsminderungsrenten
- Hinterbliebenenrenten
- Übergangsregelungen
- Grundzüge der steuerlichen
Auswirkungen bei Renteneintritt - Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
(keine gerichtliche Vertretung)
Gesetzliche Unfallversicherung
- Rente der Berufsgenossenschaft
- Verletztengeld
- Reha-Maßnahmen
- Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle
Sozialhilfe und Grundsicherung für
Arbeitsuchende
- Arbeitslosengeld II Hartz IV
- Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung - Hilfen zur Pflege
- Anrechnung von Einkommen und Vermögen
- Heranziehung Unterhaltspflichtiger
(keine Vertretung vor Familiengerichten)
Pflegeversicherung
- Anerkennung einer Pflegestufe
- Pflegegeld und Pflegesachleistung
- Hilfsmittel der Pflegekassen
Krankenversicherung
- Krankenversicherung der Rentner
- Arzneimittel
- Heil- und Hilfsmittel
- Zuzahlungen
- Häusliche Krankenpflege
- Krankengeld
Leistungen der Agentur für Arbeit
- Arbeitslosengeld
- Wiedereingliederung in das Arbeitsleben
- Sperrzeiten
Sonstige Bereiche, etwa
- Leistungen für Opfer von Gewalttaten
- Kriegsopferversorgung/-fürsorge
- Landesblindengeld
- Schul- und Hochschulrecht, soweit
ein Bezug zur Schwerbehinderung
besteht - Contergan Renten (wenn Mitglied die
Fahrtkosten zum Gericht in NRW trägt) - Kindergeld, soweit ein Bezug zur
Behinderung besteht,
(keine gerichtliche Vertretung) - Wohngeld
(keine gerichtliche Vertretung)
Wichtig: Wir können in der Regel nur Prozessvertretungen vor dem
Sozialgericht übernehmen
Anwaltsberatung
In Fällen am Rande des Sozialrechts", in denen der VdK nicht selbst tätig werden darf,
können die Mitglieder kostenlos Auskunft durch zugelassene Rechtsanwälte unseres
Vertrauens erhalten. Beispiele für solche Rechtsgebiete sind:
- Wohnungskündigung trotz Pflegebedürftigkeit
- Miet- oder Erbrecht
- Abfassung eines Testamentes
- Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall
- Mobbing am Arbeitsplatz wegen Behinderung
Wird nach dieser Erstberatung ein weitergehendes Tätigwerden - etwa eine Vertretung
durch unseren Vertrauensanwalt - gewünscht, muss eine gesonderte Beauftragung mit
eigenem Kostenrisiko erfolgen. Selbstverständlich werden dabei private
Rechtschutzversicherungen anerkannt.
Patientenberatungsstellen
Die VdK-Patientenberatungsstellen stehen bei allen Fragen und Problemen zum Thema
Gesundheit zur Seite, etwa
- Suche nach einem Facharzt/einer Fachklinik
- Ansprüche gegenüber Krankenkassen
- Information über Selbsthilfegruppen
- Verdacht auf einen ärztlichen Behandlungsfehler
- Störungen im Arzt-/Patientenverhältnis
VdK-Fachstelle für Barrierefreiheit
Behinderte, alte, chronisch kranke und pflegebedürftige Menschen, ihre Angehörigen und
interessierte Fachleute werden von uns kompetent beraten:
- Notwendiger Wohnungsumbau
- Hilfsmittel unabhängig von Händlern und Herstellern
- Objektive Qualitätsbeurteilung
- Funktionsweise und Ausstattung
- Preise, Bezugsquellen und Adressen
- Zuschussmöglichkeiten und Kostenträger
Betreuungsvereine
Wesentliche Aufgabe der VdK-Betreuungsvereine ist die Übernahme von Betreuungen nach dem Betreuungsrecht. Außerdem informieren und beraten sie Betroffene und Angehörige auch zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung und halten ein umfangsreiches Schulungsprogramm für ehrenamtliche Betreuer vor.
VdK-Reisedienst
Ob allein oder in der Gruppe, mit Auto, Bus, Flugzeug, Bahn oder Schiff: der VdK- Reisedienst bietet ein umfangreiches Angebot - speziell für behinderte und alte Menschen
von der Städtetour bis zur Fernreise. Es werden aber nicht nur Pauschalreisen vermittelt: der Reisedienst arbeitet auf Wunsch individuelle Reisen (Fahrtrouten, Unterkünfte) aus eine umfangreiche Datenbank von barrierefreien Hotels und Pensionen im In- und Ausland, daneben aber auch von Unterkünften, die Pflege und Betreuung anbieten, hilft bei der Auswahl.