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Merkzeichen "1. KL"
Mit diesem Merkzeichen werden Ihnen bei Bahnreisen die Leistungen der 1. Wagenklasse mit einem Fahrschein für die 2. Wagenklasse gewährt.
Diesen Nachteilsausgleich erhalten nur Menschen mit Behinderungen, die als Schwerkriegsbeschädigte oder Verfolgte Ansprüche im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes haben.