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Merkzeichen "BL"
Dieses Merkzeichen erhalten Blinde in ihrem Schwerbehindertenausweis. Auch als stark Sehbehinderter können Sie es bekommen, wenn Sie auf dem besseren Auge nicht mehr als 2 Prozent sehen. Damit können Sie Hilfen bekommen, um sich in fremder Umgebung zurecht zu finden.
Mit dem Merkzeichen "BL" können Sie folgende Nachteilsausgleiche beantragen:
Beiblatt mit Wertmarke zur kostenlosen Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne Zahlung eines Eigenanteils
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
Parkausweis für öffentliche Behindertenparkplätze
Einrichtung eines persönlichen Behindertenparkplatzes
Fahrten mit dem Auto in der Umweltzone ohne gültige Plakette
erhöhter Freibetrag bei der Einkommenssteuer
Rundfunkgebührenbefreiung
Sozialtarif für einen Telefonanschluss der Deutschen Telekom AG
Wenn Ihnen das Merkzeichen "BL" zuerkannt wurde, werden Sie zu dem Personenkreis gehören, dessen Anträge auf Blindengeld Aussicht auf Genehmigung haben. Das Merkzeichen "BL" ist hierfür jedoch keine Voraussetzung.