Sozialverband VdK - Ortsverband Ulm-Nord
Url dieser Seite: http://vdk.de/ov-ulm-nord/ID120524
Sie befinden sich hier:

Merkzeichen "BL"

Dieses Merkzeichen erhalten Blinde in ihrem Schwerbehindertenausweis. Auch als stark Sehbehinderter können Sie es bekommen, wenn Sie auf dem besseren Auge nicht mehr als 2 Prozent sehen. Damit können Sie Hilfen bekommen, um sich in fremder Umgebung zurecht zu finden.

Mit dem Merkzeichen "BL" können Sie folgende Nachteilsausgleiche beantragen:

Beiblatt mit Wertmarke zur kostenlosen Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne Zahlung eines Eigenanteils

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung

Parkausweis für öffentliche Behindertenparkplätze

Einrichtung eines persönlichen Behindertenparkplatzes

Fahrten mit dem Auto in der Umweltzone ohne gültige Plakette

erhöhter Freibetrag bei der Einkommenssteuer

Rundfunkgebührenbefreiung

Sozialtarif für einen Telefonanschluss der Deutschen Telekom AG

Wenn Ihnen das Merkzeichen "BL" zuerkannt wurde, werden Sie zu dem Personenkreis gehören, dessen Anträge auf Blindengeld Aussicht auf Genehmigung haben. Das Merkzeichen "BL" ist hierfür jedoch keine Voraussetzung.

Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/ov-ulm-nord/ID120524":

    Liste der Bildrechte schließen

    Datenschutzeinstellungen

    Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

    • Notwendig
    • Externe Medien
    Erweitert

    Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.