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Merkzeichen "B"
Wenn Sie regelmäßig auf eine Begleitperson angewiesen sind, können Sie das Merkzeichen "B" für Ihren Schwerbehindertenausweis beantragen. Dieses bekommen Sie, wenn Sie
querschnittgelähmt sind
beide Hände nicht nutzen können
erblindet oder stark sehbehindert sind
geistig behindert sind
anfallskrank sind
stark schwerhörig oder ertaubt sind oder eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit haben
und in Ihren Schwerbehindertenausweis deshalb das Merkzeichen "G" eingetragen wurde.
Mit dem Merkzeichen "B" können Sie folgende Nachteilsausgleiche beantragen:
kostenlose Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln für Ihre Begleitperson
Ermäßigungen bei Eintrittsgeldern für Ihre Begleitperson
steuerliche Absetzbarkeit von Reisekosten, die durch Ihre Begleitperson entstanden sind