Sozialverband VdK - Ortsverband Ulm-Nord
Url dieser Seite: http://vdk.de/ov-ulm-nord/ID120522
Sie befinden sich hier:

Merkzeichen "B"

Wenn Sie regelmäßig auf eine Begleitperson angewiesen sind, können Sie das Merkzeichen "B" für Ihren Schwerbehindertenausweis beantragen. Dieses bekommen Sie, wenn Sie

querschnittgelähmt sind
beide Hände nicht nutzen können
erblindet oder stark sehbehindert sind
geistig behindert sind
anfallskrank sind
stark schwerhörig oder ertaubt sind oder eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit haben
und in Ihren Schwerbehindertenausweis deshalb das Merkzeichen "G" eingetragen wurde.

Mit dem Merkzeichen "B" können Sie folgende Nachteilsausgleiche beantragen:

kostenlose Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln für Ihre Begleitperson

Ermäßigungen bei Eintrittsgeldern für Ihre Begleitperson

steuerliche Absetzbarkeit von Reisekosten, die durch Ihre Begleitperson entstanden sind

Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/ov-ulm-nord/ID120522":

    Liste der Bildrechte schließen

    Datenschutzeinstellungen

    Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

    • Notwendig
    • Externe Medien
    Erweitert

    Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.