Sozialverband VdK - Ortsverband Ulm-Nord
Url dieser Seite: http://vdk.de/ov-ulm-nord/ID120520
Sie befinden sich hier:

Merkzeichen "aG"

Voraussetzung für dieses Merkzeichen ist eine außergewöhnliche Gehbehinderung. Damit ist gemeint, dass Sie sich außerhalb eines Autos nur mit großer Anstrengung oder fremder Hilfe bewegen können. Dies gilt bei Lähmungen der Beine, Amputationen an beiden Beinen sowie schweren Herzschäden und Erkrankungen der Atemwege.

Mit dem Merkzeichen "aG" können Sie folgende Nachteilsausgleiche beantragen:
Mobiltätshilfe

Beiblatt mit Wertmarke zur kostenlosen Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gegen Zahlung eines Eigenanteils

Parkausweis für öffentliche Behindertenparkplätze

Einrichtung eines persönlichen Behindertenparkplatzes

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung

Fahrten mit dem Auto in der Umweltzone ohne gültige Plakette

steuerliche Absetzbarkeit von Fahrkosten

Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/ov-ulm-nord/ID120520":

    Liste der Bildrechte schließen

    Datenschutzeinstellungen

    Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

    • Notwendig
    • Externe Medien
    Erweitert

    Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.