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Merkzeichen "aG"
Voraussetzung für dieses Merkzeichen ist eine außergewöhnliche Gehbehinderung. Damit ist gemeint, dass Sie sich außerhalb eines Autos nur mit großer Anstrengung oder fremder Hilfe bewegen können. Dies gilt bei Lähmungen der Beine, Amputationen an beiden Beinen sowie schweren Herzschäden und Erkrankungen der Atemwege.
Mit dem Merkzeichen "aG" können Sie folgende Nachteilsausgleiche beantragen:
Mobiltätshilfe
Beiblatt mit Wertmarke zur kostenlosen Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gegen Zahlung eines Eigenanteils
Parkausweis für öffentliche Behindertenparkplätze
Einrichtung eines persönlichen Behindertenparkplatzes
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
Fahrten mit dem Auto in der Umweltzone ohne gültige Plakette
steuerliche Absetzbarkeit von Fahrkosten