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Merkzeichen "G"
Dieses Merkzeichen erhalten Sie in Ihrem Schwerbehindertenausweis, wenn Sie gehbehindert sind. Das bedeutet, dass Sie nur noch kurze Wege laufen können.
Dies kann auch bei einer Beeinträchtigung durch erkrankte innere Organe, einem Anfallsleiden oder wenn die Fähigkeit sich zu orientieren gestört ist, der Fall sein.
Mit dem Merkzeichen "G" können Sie folgende Nachteilsausgleiche beantragen:
Beiblatt mit Wertmarke zur kostenlosen Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln gegen Zahlung eines Eigenanteils oder eine Ermäßigung bei der Kraftfahrzeugsteuer