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Wie werde ich Mitglied?
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Sie können VdK Mitglied werden, wenn Sie eine Beitrittserklärung auf einem Antragsformular ausgefüllt haben. Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Jahr 72 Euro für das Hauptmitglied. Für Ehegatten, Lebensgefährten in häuslicher Gemeinschaft, Kinder, Schüler, Auszubildende/Studenten und Jungmitglieder (bis 35 Jahre) beträgt der Mitgliedsbeitrag nur 36 Euro pro Jahr. Die Zahlung kann nur über Beitragseinzug erfolgen.
Antragsformular
Antragsformulare können Sie auf folgende Weise erhalten:
- Online über die VdK-Homepage zum Herunterladen oder online Ausfüllen und Ausdrucken: "Beitrittserklärung" Beitrittserklärung oder direkt über den PC / Laptop abschicken Online Mitglied werden
- Telefonische Bestellung bei Peter Weichbrodt (Vorsitzender des OV Stuttgart-Degerloch/Sillenbuch) Telefon: 0711-7655601 oder über E-mail:ov-stuttgart-degerloch-sillenbuch@vdk.de
- Geben Sie bitte alle personenbezogenen Daten vollständig an.
- Kreuzen Sie an, welcher Art von Mitglied Sie werden wollen. Trifft kein Merkmal z.B. Behinderter, Rentner etc. zu, dann kreuzen Sie "Förderndes Mitglied" an.
- Unterschreiben Sie mit Angabe des Datums auf der ersten Unterschriftszeile.
- Füllen Sie die Einzugsermächtigung mit Ihren Bankdaten vollständig aus und unterschreiben Sie auf der zweiten Unterschriftszeile. Aus verwaltungstechnischen Gründen ist eine andere Zahlungsart als die Einzugsermächtigung nicht möglich.
- Zusätzlich ist für die Datenschutzerklärung zu unterschreiben.
Antrag wohin schicken:
- Den ausgefüllten und dreimal unterschriebenen Antrag schicken Sie bitte im Original vorzugsweise an:
VdK Ortsverband Stuttgart-Degerloch/Sillenbuch
Peter Weichbrodt
Achalmstr. 6
70794 Filderstadt
Falls Sie eine Kopie Ihres Antrags wünschen, teilen Sie dies bitte mit.
Nach etwa 4 Wochen erhalten Sie von uns ein Begrüßungsschreiben als neues Mitglied in unserem Ortsverband.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich auch aktiv an unseren Veranstaltungen beteiligen könnten. Denken Sie auch darüber nach, ob nicht eine ehrenamtliche Mitarbeit im Ortsverband für Sie infrage kommt. Wir würden das sehr begrüßen. Sie können uns jederzeit ansprechen.
Und noch eine Bitte: Bei Umzug, Wohnortwechsel, Kontoänderung, Namensänderung, Sterbefall oder sonstige Änderungen informieren Sie uns bitte sofort. Sie helfen uns damit, aufwändige Nachfragen zu vermeiden.
Die Satzung des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg können Sie hier einsehen Satzung der Verbandsstufen
VdK-Mitgliedsbeiträge sind gemäß § 10 b EStG in Verbindung mit § 48 EStDV bei der Lohn- und Einkommensteuer abzugsfähig. In der Regel erkennt das Finanzamt Vereins-Mitgliedsbeiträge bis zu 100 Euro ohne weiteren Nachweis an. Absetzbarkeit - Mitgliedsbeitrag
Verschenken Sie eine Mitgliedschaft
Falls Sie noch kein passendes Geschenk für Familienmitglieder, für Freunde und Bekannte haben. Wir hätten da eine Idee.. Mitgliedschaft verschenken