Sozialverband VdK - Ortsverband Steinenbronn-Waldenbuch
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Aktionen / Informationen April 2024

„Aktienrente ist ein riskanter Irrweg!“

Von: Hans-Josef Hotz, VdK-Landesverbandsvorsitzender

Statement des Sozialverbandes VdK zum Rentenpaket II

„Die geplante Aktienrente ist ein riskanter Irrweg! Es gibt immer ein Risiko, wenn es um Aktien geht, erst recht, wenn sie auf Pump gekauft werden. Die Aktienrente ist daher ein Placebo und bietet keine relevanten Entlastungen für die Rentner. Für eine armutsfeste Rente müssen wir die gesetzliche Rente endlich zu einer Erwerbstätigenversicherung weiterentwickeln, in die alle einzahlen – auch Selbstständige, Beamte und Abgeordnete.

Aktienrente

© Jutta Kübler

Auch eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und die vollständige Erstattung der versicherungsfremden Leistungen würden der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich mehr helfen. Damit könnte das Rentenniveau endlich wieder auf 53 Prozent steigen und die Altersarmut sinken.

30 Prozent der Rentenzahlungen an Männer und 60 Prozent der Rentenzahlungen an Frauen liegen schon heute unter dem Niveau der Grundsicherung. Von hoher Inflation und gestiegenen Energiepreisen sind Menschen im Alter besonders stark betroffen. Wenn kleine Renten gerade so zum Leben ausreichen, ist jede Preissteigerung im Geldbeutel deutlich spürbar. Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. fordert deswegen auch einen Inflationsausgleich für Rentnerinnen und Rentner, den es bisher immer noch nicht gegeben hat.“

Nie wieder ist jetzt!

Der VdK-Landesverband Baden-Württemberg ist Teil des neuen, überparteilichen und zivilgesellschaftlichen „Bündnis für Demokratie und Menschenrechte“ – gemeinsamen machen wir uns stark gegen Rechtsextremismus.

Nie wieder ist jetzt

© VdK


Auftakttreffen am Donnerstag, 25. Januar | © Ansgar Wörner/newtmrrw GmbH
Das „Bündnis für Demokratie und Menschenrechte“ bekennt sich zu der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Deutschland und ihren wesentlichen Elementen: die Menschenwürde, das Demokratieprinzip, das Rechtsstaatsprinzip und das Sozialstaatsprinzip.

Das Bündnis für Demokratie und Menschenrechte ist ein breites zivilgesellschaftliches und überparteiliches Bündnis aus Organisationen, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Verbänden, Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie staatlichen Institutionen, Vereinen und Parteien in Baden-Württemberg.

Seit der öffentlichkeitswirksamen Aufdeckung von Plänen rechtsradikaler Kreise, systematisch Millionen von Menschen aus Deutschland zu vertreiben, rollt eine Welle der Empörung und Angst durch das Land. Die Veröffentlichungen des Recherchenetzwerks „Correctiv“ haben für alle sichtbar gemacht, dass rechtsextremistische und menschenfeindliche Bestrebungen eine Bedrohung für die Menschen in unserem Land, unsere Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt sind.

Dafür steht das „Bündnis für Demokratie und Menschenrechte“:

1. Um unsere Demokratie und die in unserer Verfassung garantierten Menschenrechte zu verteidigen, braucht es jetzt ein Bündnis aller Demokratinnen und Demokraten. Indem wir als demokratische Mehrheit unsere Kräfte bündeln, stellen wir uns gemeinsam gegen jegliche Form von Extremismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und Menschenfeindlichkeit und verteidigen die Grundwerte unserer Demokratie. In einem Schulterschluss aller Demokratinnen und Demokraten in Baden-Württemberg erheben wir gemeinsam unsere Stimme gegen Verfassungsfeinde.

2. Gemeinsam als Kirchen und Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften, Verbänden, Vereine, Initiativen, Unternehmen, Parteien sowie lokalen Initiativen und Vereinigungen schmieden wir landesweit und auch vor Ort breite demokratische Bündnisse und stehen auf gegen Rechtsextremismus.

3. Wir stehen an der Seite der vielen Menschen, die sich von Rechtsextremen bedroht fühlen. Wir setzen uns für ein diskriminierungsfreies und friedliches Miteinander aller Menschen in Baden-Württemberg ein, unabhängig von ihrer Herkunft, Religion, sexuellen Identität und weiteren Merkmalen.

4. Wir sehen uns darin bestärkt, Menschen jeglichen Alters in unserem direkten Umfeld und in unserem Einflussbereich zu motivieren und zu aktivieren, sich für unsere Demokratie und engagieren und schaffen für diese Menschen aktiv Räume, Möglichkeiten und Bildungsangebote, um sich und ihre Anliegen einzubringen und unsere Gesellschaft mitzugestalten.

5. Wir zeigen Haltung im Alltag. Ob beim Elternabend, am Arbeitsplatz, im Sportverein oder beim Stammtisch, wir treten Hass und Hetze entgegen. Wenn es um die Verteidigung unserer Demokratie geht, weichen wir nicht, wir stellen uns jeder Diskussion und jeder Auseinandersetzung.

Pressekontakt
Julia Nemetschek-Renz
Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.
Telefon: 0711 619 56-60
j.nemetschek-renz@vdk.de

Rebecca Schwarz
Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.
Telefon: 0761 504 49-24
rebecca.schwarz@vdk.de

Gestiegene Pflegeheimkosten – trauriger Spitzenplatz für Baden-Württemberg

Zumeldung zur Pressemitteilung „Finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen steigt kontinuierlich“ des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) vom 18.07.2023

Pflegekosten

© VdK


Wie der Verband der Ersatzkassen (vdek) gestern via Pressemitteilung verkündete, ist der von den Heimbewohnenden zu leistende Eigenanteil in Deutschland weiter stark gestiegen – ein Pflegeheimplatz ist für Pflegebedürftige in Baden-Württemberg sogar deutschlandweit am teuersten.

Der vdek fordert, die Länder zur Übernahme der Investitionskosten in der stationären Pflege zu verpflichten – dieser Meinung schließt sich der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. mit aller Deutlichkeit an: „Sozialminister Lucha stellt sich seiner Verantwortung nicht, alles zu unternehmen, damit pflegebedürftige Menschen in diesem Land vor Armut geschützt sind! Bereits 2018 haben wir im Rahmen einer landesweiten VdK-Kampagne mehr als 100.000 Unterschriften gesammelt mit der Forderung der Übernahme der Investitionskosten in Pflegeheimen durch das Land – bisher ohne Erfolg. Aktuell könnten Heimbewohner auf diese Art adhoc um durchschnittlich 457 Euro monatlich entlastet werden!“, stellt der Landesverbandsvorsitzende Hans-Josef Hotz klar und ergänzt: „Das Land verweist seit Jahren auf Reformen, die der Bund vornehmen muss, dabei sitzt es selbst auch am Hebel!“

Es ist die Aufgabe von Bund und Ländern eine leistungsfähige und bezahlbare Pflegeinfrastruktur sicherzustellen. Doch so lange sich die Politik nicht auf eine grundlegende Reform einigen kann, werden die Eigenanteile und Kassenbeiträge weiterhin ungebremst steigen und immer mehr Menschen in die soziale Bedürftigkeit abrutschen, prognostiziert der Landesverbandsvorsitzende.

„Ich kann mich nur wiederholen: Bayern allein investiert für sein Landespflegegeld jährlich über 400 Millionen Euro aus Landesmitteln!“, so Hotz. Im Landeshaushalt von Baden-Württemberg sind hingehen insgesamt nur 17,5 Millionen Euro vorgesehen. „Ein reiches Bundesland kann sich für die Pflege mehr leisten!“, betont Hotz.

Hände weg vom Sozialstaat

VdK-Landesverband Baden-Württemberg fordert: Die Haushaltssperren dürfen nicht zu Sozialkürzungen führen

Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg appelliert an die Landesregierung, ihre Verantwortung für den Sozialstaat anzuerkennen und von etwaigen Streichungen im sozialen Bereich abzusehen. Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Schuldenbremse des Bundes prüft auch die Landesregierung derzeit mögliche Einsparungen im Landeshaushalt. Hierbei muss das Land Baden-Württemberg sicherstellen, dass der soziale Frieden und die soziale Gerechtigkeit nicht auf der Strecke bleiben.

Der VdK-Landesverband warnt die Landesregierung, Kürzungen von sozialen Leistungen und Zuschüssen an gemeinnützige und gesellschaftlich wichtige Akteure vorzunehmen. Dies würde den ohnehin sehr stark belasteten gesellschaftlichen Zusammenhalt weiter gefährden. Dennoch hat die FDP-Landtagsfraktion bereits die grundsätzliche Überprüfung von Subventionen in Baden-Württemberg gefordert.

Wenn die fehlenden 60 Milliarden für den Klimatransformationsfonds überwiegend auf Kosten des Sozialstaats erbracht werden, wird das die gesellschaftliche Akzeptanz und die Unterstützung der Klimatransformation zusätzlich beeinträchtigen. „Klimaschutz muss sozialverträglich und sozial gerecht gestaltet werden“, betont der VdK-Landesverbandsvorsitzende Hans-Josef Hotz. Der VdK Baden-Württemberg verweist darauf, dass laut Oxfam die reichsten ein Prozent der Bevölkerung in Deutschland 15-mal so viel CO2 verursachen wie die ärmere Hälfte der Bevölkerung. Hotz: „Alleine schon daher müssen in dieser Krise reichere Menschen mehr Lasten tragen als ärmere.“

Das Urteil des BVerfG für Kürzungen bei den Renten, insbesondere bei den Mütterrenten, zu instrumentalisieren, betrachtet der Sozialverband VdK als zynisch. Finanzminister Bayaz und die Interessenvertreter eines schlanken Staates wie z. B. Bernd Raffelhüschen verkennen, dass die gesetzlichen Renten im Wesentlichen durch Beiträge der Versicherten finanziert werden und die „Steuerzuschüsse“ noch nicht einmal die Leistungen ausgleichen, welche die Rentenversicherung im Auftrag des Bundes für die Allgemeinheit erbringt. Schon heute sind fast 1,2 Millionen Rentnerinnen und Rentner auf Sozialhilfe angewiesen. Frauen sind davon überproportional betroffen. Diese Zahl hat sich innerhalb der letzten 20 Jahren fast verdreifacht. Jede weitere Rentenkürzung führt automatisch zu einer Zunahme von Altersarmut.

Auch Vorschläge zur privaten Finanzierung der Pflege lehnt der Sozialverband VdK mit Blick auf die gescheiterte Riesterrente ab: Aktuell ist in Baden-Württemberg ein Drittel der Betroffenen im stationären Bereich aufgrund der explosionsartig steigenden Eigenanteile der Pflegeheime auf Sozialhilfe angewiesen. „Eine private Absicherung können sich diese Menschen schlicht und einfach nicht leisten“, erklärt Hotz.

Ringen um die Krankenhausreform

VdK-Präsidentin Bentele: „Das Patientenwohl muss an erster Stelle stehen“

Schon lange wird in Deutschland um eine Krankenhausreform gerungen. Mit den im Juli von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgestellten Eckpunkten sieht der Sozialverband VdK einige seiner Forderungen umgesetzt. Er warnt aber davor, dass echte Verbesserungen im Gerangel zwischen Bund und Ländern im weiteren Gesetzgebungsverfahren unterzugehen drohen.

Krankenhausreform

© VdK

Eine Krankenhausreform war aus Sicht des Sozialverbands VdK längst überfällig.„Auf der einen Seite gilt Deutschland als Land der Spitzenmedizin, auf der anderen Seite fühlen sich Patientinnen und Patienten oft nicht gut versorgt“, fasst VdK-Präsidentin Verena Bentele das Dilemma zusammen. Seit vielen Jahren laufen in den Kliniken die Kosten aus dem Ruder. Wissenschaftliche Studien sprechen von Überversorgung durch zu viel Behandlungsangebote. Eine große Herausforderung bei der Reform ist, die Zahl der spezialisierten Anlaufstellen für Patientinnen und Patienten zu reduzieren, ohne die Versorgungsqualität zu gefährden.

Für Erkrankte bedeuten die bisherigen Überlegungen, dass sie sich künftig wohl für planbare Operationen und spezielle Behandlungen auf längere Anfahrtswege einstellen müssen. Das könne man akzeptieren, erklärt Bentele, betont aber:„Das Patientenwohl muss an erster Stelle stehen. Wichtig ist, dass Krankenhäuser weiterhin für Notfälle, Geburten und einfache Eingriffe gut und schnell erreichbar sind. Hier müssen unbedingt ausreichend Kapazitäten vorgehalten werden.“Zudem fordert sie, dass Bürgerinnen und Bürger unkomplizierten Zugang zu objektiven Daten über die Behandlungsqualität eines Krankenhauses bekommen.

Bentele begrüßt ausdrücklich, dass das Ende der Fallpauschalen eingeläutet werden soll:„Weil der Gewinn eines Krankenhauses bisher an möglichst kurze Aufenthalte gekoppelt ist, werden viele Menschen viel zu früh entlassen. Dies schafft viel unnötiges Leid. Hinzu kommt, dass das Entlassmanagement gerade bei Älteren oft nicht gut funktioniert und auch die Angehörigen sich vollkommen überfordert fühlen.“ Künftig sollen „Vorhaltepauschalen“ für Einnahmesicherheit in den Krankenhäusern sorgen. Dies sei ein Schritt in die richtige Richtung, so Bentele.

Die Vorschläge aus dem Bundesgesundheitsministerium sorgen für Zündstoff. Viele Kommunen sind stolz auf ihre gut ausgerüsteten Kliniken. Die Bundesländer tun sich deshalb schwer mit dem wahrscheinlichen Abbau von Betten, möglichen Schließungen oder„Degradierungen“ von Krankenhäusern. Kommunalpolitikerinnen und -politiker berichten von Ängsten in der Bevölkerung, in der Gesundheitsversorgung abgehängt zu werden.

„Natürlich müssen diese Ängste ernst genommen werden und im jetzt entstehenden Gesetzentwurf Berücksichtigung finden“, erklärt Bentele. Die Konflikte zwischen Bund und Ländern dürften jedoch nicht die Zukunft der Gesundheitsversorgung gefährden:„Die Krankenhausreform braucht Sachlichkeit und keine Parteienkämpfe. Für unsere Mitglieder ist dies eines der wichtigsten Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, wir werden es sehr kritisch begleiten“, verspricht die VdK-Präsidentin.

Dr. Bettina Schubarth

Online-Portal zur Altersvorsorge

Jährliche Renteninformationen gibt es weiterhin

Einen umfassenden Überblick über die eigene Altersvorsorge bietet ein neues Internetportal der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Online-Portal

© VdK

Auf der Webseite „Digitale Rentenübersicht“ können sich Versicherte seit Anfang Juli über ihre gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge und über die im Alter zu erwartenden Einkünfte informieren. Die DRV versichert, dass es weiterhin die jährliche schriftliche Renteninformation für alle Versicherten geben wird. Die digitale Übersicht stellt ein zusätzliches Angebot dar.

Eine Anmeldung soll über die Online-Funktion des Personalausweises mit der dazugehörigen „AusweisApp2“ auf dem Smartphone möglich sein.

Damit Bürgerinnen und Bürger auf der DRV-Seite auch die Informationen der privaten Altervorsorge finden, müssen Versicherungsanbieter diese Informationen der Rentenversicherung datenschutzkonform zur Verfügung stellen.

Der Sozialverband VdK sieht die Einführung dieser digitalen Übersicht kritisch: Rund fünf Prozent der deutschen Bevölkerung hat keinen Zugang zum Internet. Über die zur Anmeldung notwendige Online-Funktion des Personalausweises verfügen noch sehr wenige Bürgerinnen und Bürger.

Juf

Website der digitalen Rentenübersicht:

www.rentenuebersicht.de

Witwenrenten als Mittel gegen Armut

Der Sozialverband VdK erteilt Einschränkungen bei Renten für Hinterbliebene eine deutliche Absage

Wenn der Ehemann oder die Ehefrau stirbt, dann ist das ein großer Verlust für die Hinterbliebenen. Für sie gibt es nach dem Tod des Partners die Witwen- oder Witwerrente, um ihnen eine finanzielle Unterstützung zu bieten.

Witwenrente

© IMAGO / Rolf Poss

Die Hinterbliebenenrente hat eine„Unterhaltsersatzfunktion“, wie es in der juristischen Fachsprache heißt. Sie ist also ein Ersatz für den Unterhalt, den der oder die Verstorbene bis zum Tod erbracht hat.

Die Wirtschaftswissenschaftlerin Monika Schnitzer, Vorsitzende der sogenannten Wirtschaftsweisen, hatte im Sommer gefordert, die Witwenrente abzuschaffen und ein Rentensplitting einzuführen. VdK-Präsidentin Verena Bentele widersprach ihr:„Ich kann Vorschlägen, ein Rentensplitting für Hinterbliebenenrenten flächendeckend einzuführen, wirklich nichts abgewinnen.“Der Sozialverband VdK macht sich immer wieder gegen Einschränkungen bei den Witwenrenten stark.

Mittel gegen Armut

Bentele unterstreicht die soziale Funktion der Rente vor allem für verwitwete Frauen: „Witwenrenten sind immer noch ein wirksames Mittel gegen Armut bei Frauen. Viele Frauen konnten und können keine ausreichenden eigenen Rentenansprüche erwerben, da sie in ihrem Arbeitsleben häufig unfreiwillig in Teilzeit arbeiten und sich unentgeltlich um Kinder und pflegebedürftige Angehörige kümmern“, erklärt sie.

Nach dem Vorschlag von Schnitzer würden bei einem Rentensplitting die Rentenansprüche aus der Zeit der Ehe hälftig aufgeteilt werden. Der Partner mit den höheren Rentenansprüchen gibt dabei einen Teil seiner Ansprüche an seine Partnerin ab. Die Witwenrente fällt in dem Fall weg. Die aktuellen Regelungen zur großen Witwenrente sehen dagegen vor, dass Hinterbliebene grundsätzlich mindestens 55 Prozent der Rente ihres verstorbenen Ehepartners erhalten.

Andere Stellschrauben

Aktuelle Zahlen der Deutschen Rentenversicherung verdeutlichen, wie wichtig bei den derzeitigen Regelungen die Witwenrente für das monatliche Einkommen für Hinterbliebene ist: Der durchschnittliche Zahlbetrag bei Renten wegen Todes – so der Fachbegriff – betrug Ende 2021 in den alten Bundesländern bei den Männern 338 Euro brutto und bei den Frauen 684 Euro brutto im Monat. Witwen in den neuen Bundesländern erhielten rund 747 Euro brutto, Witwer nur 474 Euro brutto.

Bentele schlägt vor, andere Stellschrauben zu drehen, damit es höhere Renten im Alter gibt:„Will die Rentenversicherung tatsächlich mehr Beitragszahlerinnen und -zahler und ein höheres Rentenniveau für alle haben, dann müssen wir woanders ansetzen. Die unterschiedliche Bezahlung von Männern und Frauen muss ein Ende haben, es muss eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf geben. Außerdem muss es einen Lohn für pflegende Angehörige sowie eine Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro Verdienst geben.“

Jung verwitwet

Besonders von Armut bedroht sind häufig junge Hinterbliebene mit Kindern, wenn die Ehepartner jung sterben. Die Rentenanwartschaft ist noch sehr niedrig und die sich daraus ergebene Witwen- oder Witwerrente liegt häufig unterhalb des Existenzminimums: Sie reicht kaum zum Leben. Nach den aktuellen Regeln werden 40 Prozent ihres eigenen Nettoeinkommens auf die ihnen zustehende Witwenrente angerechnet.

Aus Sicht des VdK ist ein höherer Freibetrag für Hinterbliebene notwendig. Der VdK fordert, dass das allgemeine Rentenniveau auf 53 Prozent angehoben und alle Kürzungsfaktoren gestrichen werden. So könnte die Höhe des Freibetrags künftig wieder der Lohnentwicklung folgen und auch die Hinterbliebenenrenten würden um rund zehn Prozent steigen.

Julia Frediani

Medikamente mit E-Rezept

Ab 1.Juli können Versicherte E-Rezepte über ihre Gesundheitskarte einlösen.

Rezept

© VDK

Apotheken nehmen das E-Rezept bereits über die E-Rezept-App auf dem Smartphone oder einen ausgedruckten Code auf dem Papier entgegen. Ab 1.Juli soll dies auch über die elektronische Gesundheitskarte möglich sein.

Dann rufen Apotheken das Rezept über ein Lesegerät ab, in das die Versicherten ihre Gesundheitskarte einstecken- so wie bei Kartenzahlung im Geschäft. Im Laufe des Monats Juli sollen dann voraussichtlich flächendeckend alle Apotheken darauf vorbereitet sein, so der Deute Apothekerverband auf seiner Webseite.

Bereits seit September 2022 verarbeiten Apotheken E-Rezepte entweder über App auf dem Smartphone oder über einen Code auf dem Papier. Der Weg über die Gesundheitskarte soll Digitalisierung im Gesundheitswesen endlich weiter voranbringen.

Sicher codiert

Das E-Rezept, das die Ärztin oder der Arzt ausstellt, enthält eine digitale Signatur, wird verschlüsselt und gilt als fälschungssicher. Das Rezept selbst wird nicht auf dem Smartphone oder der Gesundheitskarte gespeichert, sondern auf einem zentralen Server, dem sogenannten „E-Rezept-Fachdienst“ Apothekerinnen und Apotheker benötigten den Code des E-Rezepts als eine Art Schlüssel, um das Rezept aus der Datenbank abrufen zu können.

Mit dem E-Rezept sollen Abläufe einfacher werden. Wer zum Beispiel Medikamente gern online bestellt, muss das Orginalrezept nicht mehr per Post versenden. Bei dar Apotheke vor Ort können benötigte digital angefordert werden, um sich liefern zu lassen. Braucht es ein Folgerezept, kann die Ärztin oder der Arztdieses digital versenden.

„Menschen, die nicht so mobil sind, können sich mit dem E-Rezept Wege sparen“ sagt die VdK-Präsidentin Verena Bentele. Zudem sei es gut, dass es über den Weg der elektronischen Gesundheitskarte eine Alternative zur App gibt. „Davon profitieren all jene, die nicht in der digitalen Welt zu Hause sind oder sich kein modernes Handy leisten können“ so Bentele. „Aber natürlich muss auch das Verfahren in allen Apotheken und Arztpraxen funktionieren.“

Auf Papier

Wer weder die Gesundheitskarte noch die App nutzen kann oder möchte, kann sich das E-Rezept auch in der Arztpraxis ausdrucken lassen. Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Gematik) weist auf ihrer Webseite darauf hin, dass das rosa Rezept als „Ersatzverfahren für apothekenpflichtige Arzneimittel und für sonstige Verordnungszwecke weiterhin verwendet wird“.

Kirstin Enge, K.H.Adam

VdK-Wohnberatung

Zu Hause wohnen trotz Handicap!

Sicher wünschen Sie sich, so lange wie möglich in Ihrer vertrauten Umgebung wohnen zu bleiben. Ganz gleich, ob Sie durch einen Unfall eingeschränkt oder pflegebedürftig sind. Unsere ehrenamtlichen VdK-Wohnberater geben Ihnen Ratschläge, wie Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus altersgerecht oder barrierefrei umgestalten können. Denn durch den Einsatz von technischen Hilfsmitteln oder das Reduzieren bestehender Barrieren kann eine selbstständige Lebensführung im eigenen Heim oft erhalten werden.

Wohnberatung

© iStock

Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Vorschläge, wie Sie in Ihrem Zuhause wohnen bleiben können.

Hilfe zur Selbsthilfe

Um selbstbestimmt zu Hause leben zu können, ist es oftmals notwendig, die Wohnung oder das Haus an die veränderten Wohnbedürfnisse anzupassen. Unsere geschulten ehrenamtlichen VdK-Wohnberater unterstützen Sie dabei, eine passende und bedarfsgerechte Lösung zu finden.

Ihre Wünsche und individuellen Anforderungen stehen bei der VdK-Wohnberatung im Mittelpunkt. Wir schauen uns Ihre Wohnbereiche genau an und geben Ihnen praktische Tipps. Schließlich wollen Sie sich in Ihrem Zuhause gut bewegen. Dafür können bereits kleine technische Hilfsmittel große Wirkung zeigen. Oft reicht es schon, wenn Türschwellen entfernt oder Türen verbreitert werden. Damit Ihr Zuhause auch Ihr Zuhause bleibt.

Beratung für barrierefreien Wohnraum

Die VdK-Wohnberater besuchen die Ratsuchenden in ihrem Zuhause und nehmen die bestehende Wohnsituation auf. Anhand von Checklisten analysieren sie die Wohnsituation und erarbeiten ein Konzept. Dieses kann als Grundlage für die individuelle Anpassung des eigenen Wohnraumes dienen.
Sie helfen dabei, eine passende bedarfsgerechten Lösung zu finden und informieren auch über mögliche Finanzierungsmöglichkeiten und beraten zum Einsatz von AAL (alltagsunterstützenden Assistenzlösungen). Die ehrenamtliche VdK-Wohnberatung ist für Mitglieder übrigens kostenlos!

Wichtig: Hierbei können wir nicht helfen!

Die VdK-Wohnberatung ist keine Wohnungsvermittlung oder Mieterberatung!

Rechtsfragen zu Kündigung, Eigenbedarf, Wohnungssuche, Wohnberechtigungsscheine, Wohngeld und mehr können wir nicht beantworten.

Bitte wenden Sie sich hierfür an den Deutschen Mieterbund, Kooperationspartner des Sozialverbands VdK.

Bei rechtlichen Fragestellungen bietet die VdK-Wohnberatung weder außergerichtliche noch gerichtliche Vertretung an. Für die Vertretung in sozialrechtlichen Anliegen wenden Sie sich bitte an unsere Juristen unserer VdK-Beratungsstellen.

VdK-Wohnberatung

Wohnberaterin

VdK-Wohnberaterin Ulrike Werner© Privat

Kontakt:

Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.
Frau Ulrike Werner
Frau Monika Müller
Bleichwiesenstr. 1/1
78315 Radolfzell

Telefon: 07732 92 36-36
Fax: 07732 92 36-20
u.werner@vdk.de
patienten-wohnberatung-bw@vdk.de

Beratung und Vertretung im Sozialrecht

Wenn’s darauf ankommt, sind wir da!

Unsere Kernkompetenz ist die Beratung im Sozialrecht. Dabei geht es um Leistungen, die unsere Mitglieder aus den gesetzlichen Sozialversicherungen beziehen möchten – also der Kranken-Pflege-, der Arbeitslosen-, der Unfall- oder der Rentenversicherung. Kommt es zu einem Streitfall, stehen unsere erfahrenen VdK-Juristen an der Seite jedes Einzelnen und setzen sich für die Rechte unserer Mitglieder ein.

Gerecht

© VDK

Nutzen Sie die Sozialrechtsberatung in VdK Beratungsstellen in Baden-Württemberg (©iStock)
Oft wird es Betroffenen sehr schwer gemacht, Leistungen zu erhalten, die ihnen zustehen. In solchen Fällen sind wir für unsere Mitglieder da. Zum Beispiel, wenn Geld zum Leben fehlt oder es um die Anerkennung einer Berufskrankheit geht.

Was regelt das Sozialrecht eigentlich?

Es soll sicherstellen, dass alle Menschen in der Bundesrepublik Deutschland in Würde leben können. Deshalb regelt das Sozialrecht zahlreiche Leistungen, die jedem zustehen: bei Krankheit, Arbeitslosigkeit, Behinderung, Gesundheit, Pflege oder Armut.

Wir helfen Ihnen zum Beispiel, wenn:

-Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde,
-Sie um die Anerkennung Ihrer Behinderung kämpfen,
-Sie Ihren Antrag auf Krankengeld durchsetzen wollen,
-Sie Fragen zur Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Kranken- und Pflegekasse haben,
-Sie um Anerkennung einer Berufskrankheit kämpfen
-Sowie in vielen weiteren Fällen.

Auf unsere VdK-Juristen ist Verlass: Sie klären Sie nicht nur über Ihre Rechte und Möglichkeiten auf, sondern unterstützen bereits, wenn Sie einen Antrag stellen wollen und vertreten Sie vor Gericht. Engagiert kämpfen sie für Recht vor den Sozialgerichten bis hin zum Bundessozialgericht. Damit Sie das erhalten, was Ihnen zusteht.

Wir setzen uns für alle ein

:

-Menschen mit Behinderung, Chronisch Kranke, Patienten,
-Pflegebedürftige, pflegende Angehörige,
-Rentner, Senioren, Arbeitslose, arme Menschen,
-Eltern, Alleierziehende, Kinder, Soziaversicherte,
-alle Menschen, die Hilfe und Rat im Sozialrecht benötigen.

Wir beraten auf folgenden Rechtsgebieten:

-Gesetzliche Krankenversicherung
-Gesetzliche Rentenversicherung
-Gesetzliche Pflegeversicherung
-Gesetzliche Unfallversicherung
-Gesetzliche Arbeitslosenversicherung
-Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, Schwerbehindertenrecht
-Grundsicherung für Arbeitssuchende, im Alter und bei Erwerbsminderung
-Soziales Entschädigungsrecht.

30.06.2023 K H Adam

Lauterbach und Lindner haben den Warnschuss überhört: „Das Pflegedefizit war absehbar!“

• Marode Pflegeversicherung braucht schnelles Handeln statt politischer Ränkespiele
• VdK-Landesverband Baden-Württemberg fordert Finanzausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung
• Senkung des Beitragssatzes durch Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze ermöglichen

Die soziale Pflegeversicherung (SPV) startet mit einem Minus von 2,2 Milliarden Euro ins Jahr 2023. „Die Politik muss endlich handeln“, mahnt der VdK-Landesverbandsvorsitzende Hans-Josef Hotz. Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. fordert seit Jahren eine Reform der Pflegeversicherung und appelliert an die Politik, von einer einseitigen Erhöhung des Beitragssatzes zulasten kleinerer und mittlerer Einkommen abzusehen. Stattdessen sollte die Beitragsbemessungsgrenze angepasst sowie die private Pflegeversicherung in die Pflicht genommen werden.

Dieses Pflegedefizit war absehbar, erklärt der VdK-Ehrenvorsitzende Roland Sing. Der Pflegeexperte führt aus: „Die SPV erbringt Leistungen, die eigentlich von allen Steuerzahlern getragen werden müssen. Zum Beispiel die Sozialversicherungsbeiträge von Pflegepersonen in Höhe von 3,2 Milliarden sowie die Beitragspauschalen für die Bezieher des Bürgergeldes von voraussichtlich weiteren 2 bis 3 Milliarden Euro im Jahr.“ Zu diesen sogenannten versicherungsfremden Leistungen zählen ebenfalls die Pandemiekosten, von denen rund 4,7 Milliarden Euro noch nicht vom Bund erstattet wurden.

Für die Stabilisierung der sozialen Pflegeversicherung benötigt das Gesundheitsministerium Milliarden – gleichzeitig verfügt die private Pflegeversicherung über Rücklagen in Höhe von zuletzt 36 Milliarden Euro. Aktuelle Zahlen liegen nicht vor. Der Sozialverband VdK fordert daher seit Jahren einen Risiko-/Finanzausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung, solange es keine Pflegevollversicherung gibt. „Das Leistungsspektrum beider Pflegeversicherungen ist identisch. Jedoch versichert die private Pflegeversicherung gesündere und zahlungskräftigere Personen, hat also ein geringeres Risiko“, kritisiert Sing und führt weiter aus: „In einer alternden Gesellschaft brauchen wir mehr Geld für eine menschenwürdige Pflege! Es ist die Aufgabe der Politik, diese finanziellen Mittel bereitzustellen.“

Um die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung langfristig zu sichern, sind das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesfinanzministerium in der Verantwortung. „Finanzminister Christian Lindner verweigert sich aktuell für Stabilisierungsmaßnahmen, die im Koalitionsvertrag vereinbart waren!“, kritisiert der VdK-Landesverbandsvorsitzende Hotz: „Die Zeit drängt. Lauterbach und Lindner müssen zusammenarbeiten, um die finanziellen Lücken zu schließen und die soziale Pflegeversicherung auch auf Dauer zu stabilisieren.“

Der VdK Baden-Württemberg warnt, dass eine alleinige Erhöhung des Beitragssatzes – wie von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geplant – den Fehlbetrag der SPV nicht ausgleichen kann. Stattdessen belastet diese Maßnahme einseitig die Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen. Der VdK-Landesverband Baden-Württemberg fordert daher eine Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze in der Pflege. Hotz: „Sie sollte in einem ersten Schritt zumindest auf die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung angehoben werden. Außerdem sollte die Bemessungsgrundlage auf alle Einkommensarten ausgedehnt werden, denn dadurch würde es insgesamt zu einer Senkung des Beitragssatzes kommen.“

Der VdK-Landesverband Baden-Württemberg weist in diesem Zusammenhang auf den Anteil der Pflege am Bruttoinlandsprodukt hin. Dieser ist seit der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 nicht angestiegen: Damals betrug er ca. 0,2 Prozent des BIP. Trotz alternder Gesellschaft ist der Anteil seither sogar gesunken und belief sich 2019 nur noch auf 0,12 Prozent.

Erste Schritte im Netz

„Digital-Kompass“ bietet älteren Menschen Hilfe
Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Sinnes- und Mobilitätsbeeinträchtigugen sollen mit dem bundesweiten Programm „Digitaler-Kompass“ gezielt an digitale Angebote herangeführt werden.

Im Rahmen des Projekts, das unter anderem von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisation (BAGSO) ins Leben gerufen wurde und vom Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz unterstützt wird, wurden bundesweit insgesamt 100 Standorte eingerichtet. Hier sollen Interessierte vor Ort mit bedürfnisorientierten Angeboten bei den ersten Schritten ins Netz unterstützt werden.

Inhalt sind zum Beispiel: digital gestützte Sturz-Prophylaxe, digitale Sprachassitenten, digitale Haushaltsbücher, Demenz-Präventation, Online Banking oder aber auch Einführung in die Video-Telefonie oder Messenger-Dienste.

Der Sozialverband VdK begrüßt die Unterstützung durch den Digital-Kompass. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt:„Zu viele Menschen werden durch die zunehmende Digitalisierung abgehängt. Bei Digitalen-Kompass finden sie Unterstützung und ein Umfeld, in dem sie sich trauen, Fragen zu stellen.
Weitere Informationen finden sich auf der barrierefreien Webseite.

juf

VdK OV-Steinenbronn/Waldenbuch K.H.Adam

VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Pflegereform muss ein großer Wurf werden“

• Geplante Pflegegelderhöhung um fünf Prozent ist bei einem Preisverfall von 14 Prozent ein Tropfen auf den heißen Stein

• Bentele:„Gut, dass Minister Lauterbach unsere Forderung nach einem Entlastungsbudget aufgegriffen hat“ Zu den Pflegereform-Plänen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Die Pflegereform muss ein großer Wurf werden. Doch bei den bisherigen Plänen fehlt es noch an vielen Ecken und Enden. Pflegende Angehörige erhalten weiterhin keine finanzielle Sicherheit, trotz ihrer enormen Arbeitsleistung in der Pflege. Wir fordern, dass sie einen Pflegelohn bekommen, denn viele Angehörige haben ihre Erwerbstätigkeit reduziert oder beendet, um ihre Nächsten zu pflegen.

Gut finden wir hingegen, dass der Gesundheitsminister unsere Forderungen nach einem Entlastungsbudget für Pflegebedürftige in seinen Pflegereform-Plänen aufgegriffen hat. So können sie endlich Leistungen wie Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege flexibel abrufen. Aber da ist noch Luft nach oben. Auch der Entlastungsbetrag und die Tagespflegepauschale sollten mit rein, damit ein echtes Entlastungsbudget entsteht. Die Anpassung der Geld- und Sachleistungen an die Preisentwicklung ist ein guter Schritt.

Die geplante Pflegegelderhöhung ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Seit der letzten Erhöhung 2017 gibt es einen Preisverfall von 14 Prozent. Da reicht eine Erhöhung von fünf Prozent vorne und hinten nicht. Auch die ambulante Pflegesachleistung für die Bezahlung eines Pflegedienstes soll nur um fünf Prozent erhöht werden. Unsere Mitglieder erhalten jedoch Rechnungen von ihren Pflegediensten, die seit letztem Jahr einen Aufschlag von 30 Prozent verzeichnen – bedingt durch den tariflichen Lohn für Pflegekräfte und der Erhöhung des Pflegemindestlohns. Auch hier muss nachgebessert werden.

Herr Lauterbach hat Recht, wenn er sagt, dass uns Pflege als Gesellschaft etwas wert sein muss. Umso unverständlicher, dass keine Steuergelder für die Pflege aufgewendet werden. Die Pflegeversicherung trägt seit vielen Jahren Lasten, die gar nichts mit ihrer Zweckbestimmung zu tun haben, wie die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige oder die Aufwendungen für die Pandemie. Das muss ein Ende haben.

Die jetzigen Vorschläge konzentrieren sich auf die Finanzierung – das ist wichtig, es greift aber zu kurz. Denn es fehlt massiv an der pflegerischen Infrastruktur: Es gibt oft gar keinen Pflegedienst mehr vor Ort, der versorgen kann, und es gibt nicht genügend Tagespflegeplätze. Am Ende spart die Pflegeversicherung dadurch Milliarden Euro, weil wichtige Pflege-Leistungen einfach nicht abgerufen werden können. Das ist ein Fehler im System, der schleunigst behoben werden muss.“

VdK Ratgeber „ Pflege zu Hause was muss ich wissen“

Alles was Sie auf die Nächstenpflege vorbereitet.

Ratgeber zum herunterladen und ausdrucken in Pdf-Format

Ratgeber

© VDK

Inhaltsverzeichnis:
-Pflegebedürftigkeit
-Leistung
-Vorsorge
-Ansprüche der Pflegeperson
-Fahrplan für erste Schritte

Der Sozialverband VdK hilft:
Wie man sich auf die Begutachtung vorbereiten kann, was der Gutachter prüft, wie der Pflegegrad ermittelt wird und wie man gegebenenfalls da gen Widerspruch einlegen kann, zeigt der VdK-Ratgeber „Ab wann ist man pflegebedürftig? Alles, was Sie über Pflegebegutachtung wissen müssen“.
Sollten Sie schon vorab wissen wollen, welcher Pflegegrad dem jeweiligen Hilfebedarf entspricht, können Sie unseren VdK-Pflegerechner nutzen unter

www.vdk.de/permalink/74125

Ihr Vdk Ortsverband Steinenbronn-Waldenbuch K.H.Adam

Altersarmut ist ein Armutszeugnis für ein reiches Bundesland!

Sozialverbände im Land fordern eine finanzielle Unterstützung ärmerer Rentnerinnen und Rentner, die keine Grundsicherung erhalten

Armut

© VDK

Anpassung der Rente analog zur Inflationsrate – Familienpflegegeld und zusätzliche Rentenpunkte für pflegende Angehörige – Entlastungen für Haushalte
Anlässlich des Tags der älteren Menschen am Samstag, 1. Oktober, appellieren der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg und der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. an die Landesregierung, bei den Maßnahmen zur Bewältigung der Energie- und Ukraine-Krise auch die Situation der älteren Menschen nicht zu vergessen.

Rund 2,3 Millionen Menschen in Baden-Württemberg sind 65 Jahre oder älter. Bis zum Jahr 2030 soll ihr Anteil über 2,7 Millionen betragen und damit 24,1 Prozent der Gesamtbevölkerung Baden-Württembergs ausmachen. Laut statistischem Landesamt bezogen im Jahr 2020 allein 103.095 Menschen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – fast 1.200 mehr als im Vorjahr. Zwar liegen keine aktuelleren Zahlen vor, jedoch ist zu erwarten, dass die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger aufgrund der Inflation und Energiekrise weiter gestiegen ist und steigen wird. Dennoch ist dieser Bevölkerungsteil von vielen Entlastungsmaßnahmen ausgenommen, obwohl steigende Preise für Lebensmittel, Strom oder Gas sie ebenfalls betreffen. Entlastungen, die jedem Haushalt zu gute kommen und nicht nur bestimmten Personengruppen vorbehalten sind, würden alle älteren Menschen entlasten und zum sozialen Frieden in Deutschland beitragen.

Hans-Josef Hotz, Landesverbandsvorsitzender des VdK Baden-Württemberg: „Wenn kleine Renten gerade so zum Leben ausreichen, ist jede Preissteigerung im Geldbeutel deutlich spürbar. Es darf nicht sein, dass nach einem Leben voller Arbeit die Rente nicht mehr für die alltäglichen Dinge ausreicht. Wer keine Grundsicherung im Alter erhält und knapp über der Einkommensgrenze liegt, ist aktuell leider von nahezu allen Entlastungsmaßnahmen ausgenommen. Erfreulich ist, dass die Energiepreispauschale endlich den Rentnerinnen und Rentnern gezahlt wird, so wie der Sozialverband VdK es gefordert hatte. Aber das reicht für die kommenden Monate nicht aus: Menschen, die keine Möglichkeit haben, für den Notfall etwas zurückzulegen, sollten aus Angst vor der Rechnung im Winter nicht frieren müssen. Damit sie nicht in die Privatinsolvenz abrutschen, muss die Landesregierung jetzt tätig werden. Wir stehen für Gespräche jederzeit zur Verfügung.“

Ursel Wolfgramm, Vorstandsvorsitzende des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg: „Altersarmut ist vor allem weiblich. Dieser Trend wird sich in den kommenden Jahren noch verschärfen. Frauen arbeiten häufig in Teilzeit und nicht selten in prekären Beschäftigungsverhältnissen. Wegen Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen kommt es zu Erwerbslücken. Die Rentenansprüche sind dementsprechend niedrig und nur knapp oberhalb der Armutsschwelle, oft aber auch darunter. Dem stehen wir nicht machtlos gegenüber. Weibliche Altersarmut ist kein Schicksal. Die Pflege von Angehörigen beziehungsweise Care-Arbeit muss als gleichwertige Arbeit neben der Erwerbsarbeit anerkannt werden. Es braucht ein Familienpflegegeld analog zum Elterngeld und die vollumfängliche Rentenanerkennung der Pflegezeit. Pflegende Angehörige dürfen nicht deutlich schlechter gestellt werden als junge Eltern.“

Hintergrundinformation:

Der Internationale Tag der älteren Menschen findet jährlich am 1. Oktober statt. Dieser Tag soll Menschen auf die Situation und die Belange der älteren Generation aufmerksam machen und auf die Herausforderungen einer immer älter werdenden Gesellschaft verweisen.

Der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg ist einer der sechs anerkannten Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege. Er ist weder konfessionell, weltanschaulich noch parteipolitisch gebunden. Der Verband steht für Solidarität, soziale Gerechtigkeit und Teilhabe und wendet sich gegen jegliche Form sozialer Ausgrenzung. Ihm sind in Baden-Württemberg ca. 900 selbständige Mitgliedsorganisationen mit insgesamt rund 2.000 sozialen Diensten und Einrichtungen angeschlossen sowie rund 40.000 freiwillig Engagierte. Infos unter www.paritaet-bw.de

VdK-Präsidentin: „49-Euro-Ticket ist immer noch zu teuer“

• Bentele: „Das Klimaticket ist keine Alternative für arme Menschen“
• Der ÖPNV der Zukunft muss barrierefrei und bezahlbar sein

Geld

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Die Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister von Bund und Ländern haben sich auf ihrer Tagung auf ein bundesweites 49-Euro-Ticket für den Nahverkehr geeinigt. Dazu erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Das 49-Euro-Klimaticket leistet einen Beitrag zur Mobilitätswende, aber nicht zur sozialen Teilhabe. Aus Sicht des VdK wäre eine 29-Euro-Lösung eine gute Nachfolge für das 9-Euro-Ticket gewesen. So hätten auch Menschen mit wenig Einkommen weiterhin die Möglichkeit, kostengünstig den ÖPNV zu nutzen - sei es, um Familie und Freunde zu besuchen oder wichtige Arzttermine wahrzunehmen.

Das neue Ticket soll es ausschließlich digital geben. Da hilft es auch nichts, dass es laut Bundesverkehrsminister Volker Wissing barrierefrei sein soll. Alle, die kein Smartphone besitzen, werden es nicht nutzen können. Unter ihnen sind viele Menschen mit Behinderungen, Seniorinnen und Senioren, aber auch arme Menschen. Sie werden ausgeschlossen.

Mit dem Klimaticket allein ist es aber längst noch nicht getan. Der barrierefreie Ausbau der Bahn muss ebenfalls vorangetrieben werden. Das 9-Euro-Ticket hat die Schwachstellen deutlich aufgezeigt: überfüllte Züge und Bahnsteige, kein Durchkommen für mobilitätseingeschränkte Menschen, zu wenig Züge und Personal. Das neue Ticket darf nicht zu Lasten des barrierefreien Ausbaus der Bahn gehen.“

Pressekontakt: Julia Frediani, Mobil: 0151 26163180,presse@vdk.de

VdK-Präsidentin: „300-Euro-Energiepreispauschale für alle!“

• Immer noch fallen Personengruppen durchs Raster

• Bentele fordert Bundestag auf, Flickenteppich zu beseitigen

Nach der 300-Euro-Energiepreispauschale für Erwerbstätige (EPP) kommt nun die 300-Euro-Energiepreispauschale für Rentner. Das hat das Bundeskabinett heute beschlossen. Das Finanzministerium zahlt die EPP über die Lohnsteuer aus, das Ministerium für Arbeit und Soziales über die Rente. Dazu erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Der VdK begrüßt ausdrücklich, dass Rentnerinnen und Rentner nun auch die 300-Euro-Energiepreispauschale erhalten. Dafür haben wir uns vehement eingesetzt. Allerdings wird diese Rentenbeziehenden-Energiepreispauschale (RentEPP) nicht im Einkommensteuerrecht geregelt, wie die EPP für Erwerbstätige, sondern in einem Einzelgesetz. Dadurch erweitert sich der Flickenteppich. Außerdem fallen immer noch Personengruppen durchs Raster, die die 300 Euro dringend brauchen.“

Dazu gehören nach Berechnungen des VdK folgende Bevölkerungsgruppen:

• Pflegende Angehörige ohne Erwerbstätigkeit und ohne eigene Rente,

• Eltern in Elternzeit, jenseits des Elterngeldbezugs,

• Empfängerinnen und Empfänger von Übergangsgeld und Krankengeld ohne aktives Dienstverhältnis,

• Rentnerinnen und Rentner in der passiven Phase der Altersteilzeit,

• Vorruheständler,

• Rentnerinnen und Rentner, die nur eine Rente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder aus der Unfallversicherung beziehen.

Beispiel Studierende:

Für die 200-Euro-Energiepreispauschale an Studierende gibt es noch keinen Vorschlag. Es fehlt wohl schon eine vollständig Liste aller Universitäten, Hochschule und Fachschulen. Studenten (200 Euro), die einen Nebenjob haben (EPP 300 Euro), Bafög (Heizkostenzuschuss I + II 230 Euro + 345 Euro) und Kindergeld (100 Euro) beziehen und Halbwaisen (RentEPP 300 Euro) sind, kommen auf Einmalzahlungen von 1.475 Euro. Diejenigen, älter als 25 sind und keine Zeit zum Jobben haben, dagegen nur auf 200 Euro.
Beispiel Krankengeld:

1. Wer im September 2022 Krankengeld bezieht und einen ungekündigten Arbeitsvertrag hat, bekommt das Geld ganz normal als Erwerbstätiger vom Arbeitgeber.

2. Wer im September 2022 Krankengeld bezieht und bereits gekündigt wurde, hat es schwerer:
a. Er hat in 2022 noch mindestens einen Tag Gehalt bezogen, dann bekommt er die 300 Euro über die Steuerrückerstattung. Er muss also eine Steuererklärung machen.
b. Er bekommt bereits seit 2021 Krankengeld, dann bekommt er keine 300 Euro.
Dreimal das gleiche Einkommen, dreimal die gleiche finanziell schwierige Situation, drei unterschiedliche Regeln. Wer am wenigsten hat, weil er schon am längsten im Krankengeld ist, bekommt nichts.

Einfache Lösung in der Einkommensteuer:
Wer zwischen dem 1. September 2022 und 1. Dezember 2022 in Rente geht, erhält sowohl die EPP als auch die RentEPP. Gleiches gilt für Rentnerinnen und Rentner mit Nebenjob. Auch die Einmalzahlung in der Grundsicherung von Juli kann zusätzlich zu den beiden Pauschalen bezogen werden.
Der VdK schlägt vor, im Einkommensteuergesetz einen Anspruch auf die EPP für alle unbeschränkt Steuerpflichtigen zu schaffen. Die Erwerbstätigen erhielten sie, wie bereits geschehen, über den Abzug von der Lohnsteuer, die Rentner von der Rentenversicherung. Alle, die jetzt durchs Raster gefallen sind, hätten trotzdem einen Anspruch, den sie dann in der Steuererklärung geltend machen müssen. Dort könnten auch die Einzelfälle der Doppelzahlungen ausgeglichen werden, ohne aufwendigen Datenaustausch.
Mittelfristig brauchen wir einen Auszahlungsmechanismus an alle Bürgerinnen und Bürger, wie für das Klimageld geplant. Eine Verknüpfung mit den Einkommensdaten der Finanzämter würde auch sozial gestaffelte Zahlungen ermöglichen.

Pressekontakt: Julia Frediani, Mobil: 0151 26163180, presse@vdk.de

VdK-Studien: Armutsfalle Nächstenpflege – VdK fordert Lohn für pflegende Angehörige


• VdK-Präsidentin Verena Bentele: Nächstenpflege finanziell für Angehörige aufwerten, damit Deutschland kein Pflegedesaster droht

• DIW Berlin: Lohn oder Lohnersatz können Armutsrisiko dämpfen

• Pflegewissenschaftler Büscher: Verzicht auf Pflegeleistungen wegen finanzieller Sorgen ist Alltag

Nächstenpflege

© Reihardt & Sommer Fotografen

„Nächstenpflege macht arm! Das ist die erschütternde Wahrheit, die wir mit diesen aktuellen Zahlen genau belegen können“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele bei der Vorstellung von zwei Studien zur finanziellen Situation pflegender Angehöriger bei einer Pressekonferenz am Dienstag in Berlin.„Wir appellieren dringend an die Bundesregierung, pflegende Angehörige endlich finanziell besser abzusichern und das Armutsrisiko zu bekämpfen.“

Jeder fünfte pflegende Angehörige ist armutsgefährdet, bei pflegenden Frauen ist es sogar jede vierte. Zu diesem Ergebnis kommt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW Berlin) nach einer Auswertung der Daten des sozio-ökonomischen Panels.

Als einen Weg aus der Armut fordert VdK-Präsidentin Verena Bentele einen Lohn für pflegende Angehörige. Dr. Johannes Geyer vom DIW Berlin berechnete im Auftrag des VdK, dass sowohl ein Lohnersatz als auch ein fester Lohn für pflegende Angehörige das Armutsrisiko deutlich verringern können.

Der Lohnersatz richtet sich nach dem letzten Gehalt, der Lohn dagegen nach dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen und damit nach der tatsächlichen Tätigkeit. Letzteres helfe insbesondere Frauen, die bereits ihre Wochenarbeitszeit reduziert oder ihren Job ganz aufgegeben haben, sowie Eltern von pflegebedürftigen Kindern. Damit sinke die Armutsgefährdungsquote von pflegenden Frauen am deutlichsten, so Dr. Geyer.
Der VdK fordert die Bundesregierung auf, schnell die im Koalitionsvertrag versprochene Leistung für pflegende Angehörige zu schaffen. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt: „Die Höhe sollte sich nach dem Aufwand der Pflege richten, nicht nach dem letzten Gehalt. Die Pflege durch eine Geringverdienerin ist genauso viel wert wie die Pflege durch einen Gutverdiener.“

Die Online-Befragung der Hochschule Osnabrück, die von dem Pflegewissenschaftler Prof. Dr. Dr. Andreas Büscher 2021 im Auftrag des VdK durchgeführt wurde, liefert weitere wichtige Erkenntnisse zur finanziellen Lage pflegender Angehöriger.

49 Prozent aller Pflegenden, die nicht mehr Vollzeit erwerbstätig sind, geben an, dass sie ihre Arbeitszeit aufgrund der Pflege reduziert haben. So verlieren sie Rentenpunkte und Einkommen. Die Ergebnisse der Umfrage zeigen weiter: Für ein Drittel der Pflegenden sind finanzielle Sorgen ein täglicher Begleiter. Sie verzichten aus Kostengründen sogar auf wichtige professionelle Entlastung. Die Wahl der Pflegeleistungen wird davon bestimmt, wie viel ein Haushalt bezahlen kann. Über 50 Prozent geben an, Leistungen wie Pflegedienst, Tages-, Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege nicht in Anspruch zu nehmen, weil sie zu viel dazuzahlen müssten.

VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt:„Es ist schockierend zu sehen, dass aus finanzieller Sorge heraus auf professionelle Unterstützung und Entlastung verzichtet wird. Wir müssen die Nächstenpflege jetzt stärken, damit Deutschland kein Pflegedesaster droht. Pflegende Angehörige brauchen eine stabile finanzielle Basis, die ihnen ein gutes Auskommen jetzt und in der Rente sichert und auch für ihre Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung sorgt.“

Pressekontakt: Julia Frediani, Mobil: 0151 26163180, presse@vdk.de

VdK-Präsidentin: „Entlastungspaket ist beeindruckend“

• Verena Bentele lobt 300 Euro für Rentner als großen Erfolg für den VdK
• Explosion der Strompreise wird durch Maßnahmen verhindert

Entlastungspaket

© IMAGO / Steinach

Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat sich auf weitere finanzielle Entlastungen für die Menschen in Deutschland geeinigt. Sie kündigte am Sonntag ein Paket mit Maßnahmen in Höhe von 65 Milliarden Euro an. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Es hat lange gedauert und war überfällig, doch das Ergebnis ist beeindruckend. Das geplante Volumen des Pakets von 65 Milliarden Euro zeigt, dass die Regierung begriffen hat: Es muss endlich gezielt geholfen werden. Wir sind begeistert, dass so viele wichtige Forderungen des VdK enthalten sind. Rentnerinnen und Rentner bekommen endlich die Energiepreispauschale von 300 Euro. Die von uns angekündigte Klage werden wir nun nicht weiterverfolgen.

Es ist richtig und sinnvoll, dass die Regierung Zufallsgewinne abschöpfen will, um mit diesen ein vergünstigtes Kontingent an Basis-Strom zu finanzieren. Das hilft allen. Den Strom- von dem Gaspreis zu entkoppeln, ist eine wichtige und gute Maßnahme. Der Strompreis wäre sonst ins Unermessliche gestiegen. Es fehlt allerdings auch ein Gaspreisdeckel sowie Lösungen für andere Energieträger wie Heizöl oder Pellets. Da auf eine Regelung der Europäische Union gewartet werden soll, ist allerdings die Frage, wie schnell das nun kommt.

Wir begrüßen, dass das Wohngeld ausgeweitet und als kurzfristige Maßnahme für die Heizperiode von September bis Dezember 2022 einmalig ein weiterer Heizkostenzuschuss für Wohngeld-Empfänger gezahlt werden soll. Danach den Zuschuss für die Berechtigten dauerhaft in das Wohngeld zu integrieren, ist ebenfalls richtig. Ganz wichtig ist nun allerdings, dass wirklich alle, die einen Anspruch haben, auch Wohngeld beantragen. Es muss dringend mehr und besser informiert werden.

Dass beim Bürgergeld der Regelsatz künftig an die erwartete, reale Inflation angepasst werden soll, haben wir schon lange gefordert. Deswegen freuen wir uns darüber ganz besonders. Das ist auch für arme Rentner, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, enorm wichtig. 50 Euro mehr für Empfänger des künftigen Bürgergelds, das ab Anfang nächsten Jahres Hartz-IV ablösen soll, ist allerdings definitiv zu wenig und kommt für viel Menschen zu spät, da sie noch ein Vierteljahr durchstehen müssen. Auch der erhöhte Kinderzuschlag von maximal 250 Euro ist gut. Nun muss auch die Kindergrundsicherung schnell und unbürokratisch kommen. Kinderzuschlag und Wohngeld dürfen auf keinen Fall miteinander verrechnet werden.

Eine Nachfolge für das 9-Euro-Ticket hilft Menschen, die wenig Geld haben, mobil zu bleiben. Allerdings darf das nicht auf Kosten des barrierefreien Ausbaus des Öffentlichen Personennahverkehrs gehen.“

Pressekontakt: Heike Vowinkel, Mobil: 0151 26163180, presse@vdk.de

VdK-Präsidentin: „Es darf nicht so weit kommen, dass Menschen in ihren Wohnungen frieren müssen“

• VdK lehnt Herabsenkung der Mindesttemperatur in Mietwohnungen ab
• Ältere und Pflegebedürftige sind auf beheizte Räume angewiesen

Heizen

© IMAGO / Paul von Stroheim

In der Debatte um mögliche Gasengpässe in Deutschland wird auch die Herabsetzung der vorgeschriebenen Mindesttemperatur in Wohnungen diskutiert. Neben der Bundesnetzagentur haben die Wohnungswirtschaft sowie der Städte- und Gemeindebund niedrigere Vorgaben zu Mindesttemperaturen in Wohnungen gefordert, um auf Engpässe reagieren und Gas sparen zu können.
VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Es darf nicht so weit kommen, dass Menschen im Winter in ihren Wohnungen frieren müssen. Gerade Ältere, Pflegebedürftige und chronisch Kranke halten sich zu Hause auf und sind besonders angewiesen auf beheizte Räume. Zum Beispiel frieren Menschen mit Diabetes oder Durchblutungsstörungen schneller als andere. Die Politik ist jetzt gefragt, bis zum Winter Lösungen zu finden, die nicht wieder Rentnerinnen und Rentner benachteiligen.“

Pressekontakt: Heike Vowinkel, Mobil: 0151 26163180, presse@vdk.de

VdK-Präsidentin: „Statt einmaliger wird eine dauerhafte Entlastung dringend gebraucht“

• Sozialverband VdK begrüßt Vorstöße zu sozialem Klimageld und zu Bürgergeld- Regelsätzen

• Klimageld sollte monatlich ausgezahlt, Regelsätze müssen stärker erhöht werden

Endlastung

© VDK

Angesichts der aktuellen Zahlen zur Inflationsrate, die laut Statistischem Bundesamt im Mai voraussichtlich bei 7,9 Prozent lag, fordert VdK-Präsidentin Verena Bentele von der Ampel-Regierung dringend weitere Maßnahmen zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger:

„Die bislang beschlossenen, einmaligen Maßnahmen reichen nicht. Wir brauchen eine dauerhafte Entlastung aller Menschen mit kleinen oder ohne Einkommen. Der VdK begrüßt daher die Vorstöße des Sozialministers für ein soziales Klimageld und eine Erhöhung der Regelsätze beim Bürgergeld (bislang Hartz IV). Beim sozialen Klimageld ist aber wichtig, dass es diesmal wirklich alle erreicht, insbesondere auch Menschen ohne Gehalt wie Rentnerinnen und Rentner sowie Arbeitslose. Und es sollte monatlich mit der Rente oder dem Gehalt ausgezahlt werden, nicht erst am Ende des Jahres, denn eine Entlastung wird in der akuten Notsituation gebraucht.

Der VdK begrüßt auch, dass die Regelsätze des Bürgergelds auf einer neuen Grundlage berechnet werden sollen. Allerdings: Wenn dabei nur 40 oder 50 Euro, wie vom Sozialminister vorgeschlagen, herauskommen, reicht das bei weitem nicht aus. Auch die Preissteigerungen müssen in die Berechnung mit einfließen.“

Pressekontakt: Heike Vowinkel, Mobil: 0151 26163180, presse@vdk.de

Arbeitsunfall im Homeoffice: Bundessozialgericht erweitert Unfallversicherungsschutz

Wer im Homeoffice auf dem Weg in sein Arbeitszimmer stürzt, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit einem Urteil (Az.: B 2 U 4/21 R) den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erweitert

Sozialrecht Änderung 2022

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Beim Weg an den heimischen Arbeitsplatz handelt es sich um einen „unmittelbar unternehmensdienlichen“ Weg im eigenen Zuhause unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, so das BSG. Selbst wenn ein Arbeitnehmer morgens, ohne zu frühstücken direkt auf dem Weg vom Schlafzimmer in sein Arbeitszimmer stürzt, kann der Unfallversicherungsträger für die Sturzfolgen geradestehen, so die Kasseler Richter. Maßgeblich sei hierfür, ob die Person tatsächlich die Arbeit beginnen wollte, und ob objektive Tatsachen dies auch belegen.

Direkt ins Arbeitszimmer

Geklagt hatte ein Mann, der als Gebietsverkaufsleiter im Außendienst angestellt ist. Mit Ausnahme von Kundenbesuchen arbeitete er immer vom Homeoffice aus. Normalerweise beginnt er seine Arbeit, ohne zuvor zu frühstücken.

Als er morgens direkt von seinem Schlafzimmer ins Arbeitszimmer wollte, stürzte er auf der in seinem Haus befindlichen Wendeltreppe. Mit einem gebrochenen Brustwirbel lag er bewegungsunfähig vor seiner Arbeitszimmertür. Als der verständigte Notarzt den Mann mitnahm, machte die Ehefrau des Klägers noch ein Foto.

Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik lehnte die Anerkennung des Sturzes als Arbeitsunfall ab. Ein Wegeunfall liege nicht vor. Dieser solle vor den Gefahren des Verkehrs schützen und nicht innerhäusliche Wege absichern. Auch ein versicherter Betriebsweg bestehe nicht, da der Kläger seine versicherte Tätigkeit noch nicht aufgenommen habe.
Der Kläger argumentierte, dass seine alleinige Handlungstendenz darauf ausgerichtet war, seine Arbeit zu beginnen. So wie er würden angesichts der Corona-Pandemie viele Menschen im Homeoffice arbeiten. Diese dürften hinsichtlich des Unfallversicherungsschutzes nicht schlechter dastehen als Arbeitnehmer in einem Betrieb.

Das BSG gab der Klage statt und stellte einen versicherten Arbeitsunfall fest. Es liege zwar kein versicherter Wegeunfall vor, bei dem Arbeitnehmer auf dem Weg von und zur Arbeit versichert sind. Diesen Versicherungsschutz gebe es erst ab dem Durchschreiten der Haustür. Der Kläger habe aber einen Unfall auf einem versicherten Betriebsweg erlitten. Die Umstände des Falls zeigten, dass die Handlungstendenz des Klägers allein darauf ausgerichtet war, die Arbeit zu beginnen. „Das Hinabsteigen der Treppe war unmittelbar unternehmensdienlich“, erklärte das BSG.

Jörg Ciszewski

Hepatitis-Screening ab 35: Gesetzliche Kassen übernehmen Kosten

Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass gesetzliche Krankenkassen die Kosten für ein Hepatitis-¬Screening übernehmen. Versicherte ab Mitte 30 können sich ab sofort einmalig auf Hepatitis B und C testen lassen.

Screening

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Ab 35 Jahre zahlt die Kasse regelmäßig alle drei Jahre eine Vorsorge¬untersuchung. Unter anderem werden der Impfstatus überprüft, der Blutdruck und die Blutwerte gemessen sowie kontrolliert, ob etwa Herzprobleme vorliegen oder die Gefahr besteht, einen Typ-2-Diabetes zu entwickeln. Künftig gehört auch ein Test auf Hepatitis B und C dazu. Dafür nimmt die Haus¬ärztin oder der Hausarzt Blut ab und schickt die Probe ins Labor. Dort wird untersucht, ob Antigene und Antikörper enthalten sind.

Hepatitis B und C werden über das Blut übertragen und sind in der frühen Phase sowie im akuten Stadium hochansteckend. Schon eine geringe Menge an Viren reicht aus, um sich zu infizieren. Hepatitis B kann außerdem durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Sie gehört zu den häufigsten Infektionskrankheiten weltweit.

Der Test soll der Vorsorge dienen. Denn einige Erkrankungen verlaufen ohne Symp¬tome oder mit unspezifischen Beschwerden und werden erst erkannt, wenn die Hepatitis schon fortgeschritten ist. Unbehandelt drohen Spätfolgen bis hin zu Leberkrebs. Bislang mussten Patientinnen und Patienten die vorsorgliche Untersuchung aus eigener Tasche bezahlen.

Gegen eine Infektion mit dem Hepatitis-B-Virus ist eine Schutz¬impfung möglich. Die Ständige Impfkommission empfiehlt diese Impfung für Säuglinge und für Erwachsene in Berufen mit einem erhöhten Infektionsrisiko, etwa in medizinischen Einrichtungen, sowie für Menschen mit einem geschwächten Immunsystem. Gegen eine Hepatitis-C-Erkrankung gibt es noch keine Schutzimpfung. Mittlerweile stehen aber hochwirksame Medikamente zur Verfügung, und die Chancen auf eine vollständige Heilung sind gut.

Wichtiger Türöffner: Der Euro-Schlüssel für Behinderten-WCs erfreut sich großer Beliebtheit

Es ist ein Erfolgsprojekt: Täglich gehen bei dem Club Behinderter und ihrer Freunde in Darmstadt und Umgebung e. V. (CBF) viele Anfragen nach dem Euro-Schlüssel ein, und auch beim VdK melden sich häufig Interessierte. Seit 1986 dient der Schlüssel vielen Menschen als wichtiger Türöffner für Behindertentoiletten. Er kann beim Verein CBF bestellt werden.

WC Schluessel

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Der Euro-Schlüssel passt in mehr als 12.000 Schlösser öffentlicher Behinderten-WCs in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Mit ihm haben Menschen mit Behinderung Zutritt zu sanitären Anlagen, zum Beispiel an Autobahnraststätten und in Bahnhöfen. Darüber hinaus können sie öffentliche Toiletten in Fußgängerzonen, Museen oder Behörden mit dem Schlüssel nutzen.

„Wir verkaufen im Jahr 25 000 Schlüssel“, sagt CBF-Geschäftsführerin Sabine Eickmann. Die Nachfrage sei in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Der CBF Darmstadt hat das erfolgreiche Projekt in Kooperation mit der Familie Dederich, die die Schlösser und Schlüssel herstellen, 1986 ins Leben gerufen und gibt dazu das Verzeichnis „Der Locus“ heraus, in dem geografisch gegliedert die Toilettenstandorte verzeichnet sind. Derzeit werde eine App für die Standortsuche entwickelt, erklärt Eickmann.

Bei der Handhabung des Schlüssels ist gerade an unbewirtschafteten Autobahnrastplätzen darauf zu achten, dass er immer waagerecht aus dem Schloss gezogen wird. An privaten Raststätten helfen Servicemitarbeiterinnen und -mitarbeiter bei Fragen rund um das Schloss weiter, erklärt das Unternehmen Tank & Rast. In Einzelfällen berichteten Nutzerinnen und Nutzer, dass der Schlüssel beim Herausziehen gehakt habe. Allerdings überwiegen beim VdK und beim CBF die positiven Rückmeldungen.

Jörg Ciszewski

Wer hat Anspruch auf den Schlüssel?

Der Euro-Schlüssel wird gegen einen Unkostenbeitrag von 25 Euro ausschließlich an Menschen ausgehändigt, die auf behindertengerechte Toiletten angewiesen sind. Der deutsche Schwerbehindertenausweis gilt als Berechtigung, wenn
• das Merkzeichen aG, B, H, BL
• oder das Merkzeichen G und der GdB ab 70 und aufwärts enthalten ist.

Bezugsberechtigt sind außerdem

schwer/außergewöhnlich Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer, Stomaträger, Blinde, Schwerbehinderte, die hilfsbedürftig sind und gegebenenfalls eine Hilfsperson brauchen, an Multipler Sklerose, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa Erkrankte und Menschen mit chronischer Blasen-/Darmerkrankung.
Der ärztliche Nachweis wird immer dann als ausreichend angesehen, wenn eine Behinderung nicht anders nachgewiesen werden kann.

Für weitere Informationen und Bestellungen:

www.cbf-da.de

Nervige Werbeanrufe

Bundesnetzagentur verzeichnet Höchststand

Ob Gewinnspiel, F

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  1. Aktienrente | © Jutta Kübler
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  6. Witwenrente | © IMAGO / Rolf Poss
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  8. Wohnberatung | © iStock
  9. Wohnberaterin | © Privat
  10. Gerecht | © VDK
  11. Ratgeber | © VDK
  12. Armut | © VDK
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  17. Endlastung | © VDK
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  19. Screening | © VDK
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