Sozialverband VdK - Ortsverband Sankt Georgen
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Willkommen beim VdK Sozialverband
Ortsverband Sankt Georgen im Schwarzwald

Mitteilungen des VdK OV - St. Georgen

    Der VdK Ortsverband St. Georgen informiert

    Zur Einhaltung von Widerspruchsfristen und zur Klageerhebung gibt es hier Musterformulare

    Sprechstunden im Rathaus Zimmer 006

    Jeden ersten und dritten Donnerstag
    von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
    Anmeldung erwünscht unter Tel.: 07721 - 57375

    Der Sozialverband VdK - ein starker Partner (Erklär-Film)

    Unabhängig. Solidarisch. Stark: Mit 2,1 Millionen Mitgliedern ist der Sozialverband VdK der größte und am stärksten wachsende Sozialverband in Deutschland! Er ist eine einflussreiche Lobby und ein starker Partner für Menschen, die Hilfe brauchen und benachteiligt sind. Erfahren Sie in unserem Video, wofür der VdK seit mehr als 70 Jahren steht, wofür er sich einsetzt und warum es so wichtig ist, dass es ihn gibt.© vdktv

    Ratgeber Erwerbsminderungsrente

    Inzwischen ist fast jeder fünfte Neurentner ein Erwerbsminderungsrentner. Unser Beitrag gibt Tipps rund um das Thema Erwerbsminderungsrente: Was muss man bei dieser Rentenart beachten, wie stellt man den Antrag und wie kann der Sozialverband VdK dabei helfen? Mehr Informationen und Tipps zur Erwerbsminderungsrente lesen Sie hier: https://www.vdk.de/permalink/73773© VDKTV

    Ratgeber zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Unser Ratgeber zum Thema Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Wer im Alter nur ein geringes Einkommen hat, kann diese soziale Leistung erhalten. Auch Menschen, die eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten, können Anspruch auf Grundsicherung haben. Wer kann die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" erhalten? Unser Beitrag informiert darüber. Und der Sozialverband VdK hilft bei der Antragstellung und, falls nötig, beim Einlegen eines Widerspruchs gegen einen ablehnenden Bescheid.© VDKTV

    Frauen bei Lohn weiterhin benachteiligt

    "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" - davon seien viele Frauen in Deutschland noch immer weit entfernt, betont der Sozialverband VdK und verweist auf aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts. Danach liegen die Durchschnittseinkommen von Frauen im Schnitt rund 22 Prozent unter denen von Männern. Die Lohnlücke betreffe vor allem Frauen, die wegen Kindererziehung oder der Pflege eines Angehörigen den Job unterbrechen, kommentiert VdK-Präsidentin Ulrike Mascher die Situation von Frauen in Deutschland. Zudem verlaufe ein Frauenerwerbsleben meist anders als das des fiktiven "Eckrentners" mit 45-jähriger Vollzeittätigkeit bei Durchschnittseinkommen. Der VdK fordert daher die Mütterrente nicht auf die Grundsicherung anzurechnen und einen Freibetrag von 100 Euro einzuführen. Zudem müsse man Kinderbetreuungseinrichtungen in Kommunen ausbauen. Problematisch seien, so der VdK, auch Leih- und Zeitarbeit sowie Teilzeit- und Minijobs, da sie der Armut gerade bei Frauen Vorschub leisteten.

    Pflegefall ? was nun?

    Wenn ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, werden schnell Beratung und Hilfe benötigt. Die Praxis zeigt jedoch, dass bei vielen Menschen Informationsdefizite bestehen, wie erst kürzlich wieder eine repräsentative Befragung des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) zeigte. Danach weiß nur jeder Fünfte, wie er bei einem Pflegefall in der Familie vorgehen sollte. In Baden-Württemberg gibt es zurzeit 48 Pflegestützpunkte, wo sich Betroffene kostenlos und unabhängig über die gesetzliche Pflegeversicherung und die vor Ort bestehenden Anbieter von Pflegeleistungen informieren können. Darüber hinaus informieren auch die Krankenkassen (online oder in ihren Geschäftsstellen). Es gibt Informationen im Internet wie beispielsweise unter www.zqp.de oder www.bgm.bund.de und zudem informieren auch Sozialverbände wie der VdK (www.vdk-bawue.de oder www.vdk.de). Auch kann man die VdK-Servicestellen kontaktieren oder beim Landesverband den aktualisierten VdK-Ratgeber "Pflege geht jeden an" telefonisch (0711) 61956-0 / oder -34 oder per Mail g.petri@vdk.de anfordern.

    Rentenversicherung warnt vor Trickbetrügern am Telefon

    Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg warnt erneut vor Trickbetrügern. Sie gäben sich als angebliche Mitarbeiter der Rentenversicherung aus. Rentenbeziehern hätten sie mit dem Einbehalten der Rente für mehrere Monate gedroht. Außerdem hätten sie die Betroffenen nach persönlichen Daten gefragt. Kurz danach habe ein angeblicher Rechtsanwalt angerufen und seine Hilfe angeboten. Allerdings nur gegen Vorkasse von fast 2.000 Euro. Die Deutsche Rentenversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den Anrufern nicht um Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung handelt. Auf keinen Fall sollten Betroffene am Telefon persönliche Daten angeben oder aufgrund eines Anrufes Überweisungen vornehmen. Auskunft und Beratung zu allen Themen rund um Rente und Rehabilitation gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg in den Regionalzentren und Außenstellen im ganzen Land, über das kostenlose Servicetelefon unter (0800) 100048024 sowie unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de im Internet.

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