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Für Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig.
Dies richtet sich nach ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt.
SOLINGEN, WUPPERTAL UND REMSCHEID
Ressort Soziales
Team Feststellungsverfahren
Friedrich-Engels-Allee 76
42285 Wuppertal
Über eine Internetseite der Bezirksregierung Münster haben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, auf elektronischen Wege einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) zur Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) und/oder von Merkzeichen zu stellen.
schwerbehindertenausweise@stadt.wuppertal.de
Telefon: 0202-563 9004
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