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Verkehrswacht Solingen

Seit 2015 arbeitet der Sozialverband VdK Solingen-Remscheid mit der Verkehrswacht Solingen zusammen .Es begann mit dem Bussicherheitstraining der Stadtwerke Solingen und den
Verkehrssicherheitsberatern des Polizeipräsidiums Wuppertal.
jetzt möchten wir sie gerne auf die Kurse der Verkehrswacht Solingen aufmerksam machen.

Damit Sie im Straßenverkehr nicht überrascht werden, hier die Neuigkeiten für das Jahr 2018

2. Neuerungen im Straßenverkehr ab 2018
Zum Jahreswechsel stehen wieder zahlreiche Gesetzesänderungen und Anpassungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf dem Plan. Dabei könnten die Diesel-Fahrverbote in Großstädten, über die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 22. Februar 2018 entscheiden wird, sicher zu den größten Neuerungen zählen. Aber auch bei der geplanten deutschen (Ausländer-) Maut wird für 2018 mit Bewegung gerechnet. Ebenfalls in Planung für das kommende Jahr: höhere Anforderungen beim Führerschein und eine bessere Ausbildung für Fahrlehrer. Die wichtigsten für 2018 bereits beschlossenen Änderungen finden Sie nachstehend:

• Neue Reifenkennzeichnung zum 01.01.2018:
Zum Stichtag müssen neue Winterreifen mit einem „Alpine“-Symbol (dreigezacktes Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sein. Dies entspricht einem Qualitätssiegel. Winterreifen mit der bisher gängigen M+S Kennzeichnung dürfen jedoch noch bis zum 30.09.2024 gefahren werden .

• eCall für alle Neuwagen zum 01.04.2018:
Ab April wird der Einbau eines eCall-Systems bei Neuwagen Pflicht. Das automatische Notrufsystem löst bei einem Unfall automatisch einen 112- Notruf europaweit aus und leitet die Unfallhelfer direkt zum Unfallort. Als Daten werden beispielsweise der Standort und Zeitpunkt des Unfalls nebst Anzahl der Insassen und Art des Treibstoffes übermittelt.
• Ausweitung der Lkw-Maut auf Bundesstraßen zum 01.07.2018:
Nach der Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes 2016 wird ab 01. Juli auf rund 40.000 Kilometern Bundesstraße eine Lkw-Maut erhoben. Betroffen sind Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen. Davon ausgenommen sind landwirtschaftliche Zugmaschinen mit und ohne Anhänger.

• EuroNCAP verschärft Prüfbedingung ab 2018:
Die Verbraucherschutzorganisation EuroNCAP wird ab 2018 die Anforderungen für Crashtests verschärfen. Im Zuge dessen werden auch Notbremssysteme, die auf Radfahrer reagieren, berücksichtigt. Höher gesetzt werden künftig zudem die Messlatten für die Bewertung von Spurhalteassistenten.

• Neue Regeln für Fahrradanhänger ab 2018: Für Fahrradanhänger, die breiter als 60 Zentimeter sind, gelten ab 2018 strengere Regeln. So benötigen diese künftig zwei weiße Reflektoren an der Vorderseite und zwei rote Reflektoren der Kategorie „Z“ an der Rückseite. Vorgeschrieben ist zudem eine rote Rückleuchte, wenn der Anhänger die Hälfte des Fahrradrücklichts verdeckt. Ist der Anhänger breiter als einen Meter, muss zusätzlich auch an der vorderen linken Ecke eine Frontleuchte installiert werden.

• Neues Verkehrsschild für Pedelecfahrer & Verhaltensregeln ab 2018: Pedelecs, die bis Tempo 25 elektrisch fahren und getreten werden können, sind seit 2017 auch auf Radwegen erlaubt. Kenntlich gemacht wird dies mit dem neuen Verkehrsschild „E-Bikes“. Davon ausgenommen sind die schnelleren S-Pedelecs, die mit elektrischer Unterstützung bis zu 45 km/h schnell sein können. Vorsicht ist geboten bei der Definition Pedelec und E-Bike. Allein das neue Verkehrsschild ist hier nicht klar genug!

Jürgen Dahlmann
Moitzfeld 44b
51429 Bergisch Gladbach
Tel.: 02204 / 919082
Handy: 0157 / 53077722

dahlmann-juergen@unitybox.de.

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