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Informationen des Sozialverbands VdK
Mitglieder und Gäste sind "online" besser informiert
Parkerleichterungen
Parkausweise für behinderte Menschen
Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (aG) und Blinde (Bl) sowie Menschen mit beidseitig erheblich fehlgebildeten Armen oder Beinen, insbesondere bei Contergan-Schädigung (gilt seit 2009), können Sonderparkrechte in Anspruch nehmen. Die Sonderparkrechte gelten auch für andere Personen, die Menschen mit Behinderung mit den genannten Merkzeichen fahren.
Lesen Sie untenstehend die komplette Broschüre.
- Infodienst 29 - Parkerleichterungen 03-2013.pdf (45.6 KB, PDF-Datei)
Parkerleichterungen für behinderte Menschen
Hilfsmittelversorgung
Der Weg zum Hilfsmittel ? Was sind Hilfsmittel und wie gehen Sie vor?
Beispiele für Hilfsmittel sind Brillen, Hörgeräte und Rollstühle. Sie gehen zunächst zum Arzt, der Ihnen das Hilfsmittel verschreibt. Dann gehen Sie zum "Leistungserbringer", z. B. zum Optiker, zum Hörgeräteakustiker oder zu einem Sanitätshaus. Wenn Sie gesetzlich kranken-versichert sind, beantragt meist der Arzt oder "Leistungserbringer" unter Angabe der Kosten das Hilfsmittel bei Ihrer Krankenkasse.
Lesen Sie untenstehend die komplette Broschüre.
- Infodienst 25 - Hilfsmittelversorgung 03-2013.pdf (71.6 KB, PDF-Datei)
Der Weg zum Hilfsmittel ? Was sind Hilfsmittel und wie gehen Sie vor?