Sozialverband VdK - Ortsverband Schorndorf
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Der Sozialverband VdK - ein starker Partner (Erklär-Film)

Unabhängig. Solidarisch. Stark: Mit 2,1 Millionen Mitgliedern ist der Sozialverband VdK der größte und am stärksten wachsende Sozialverband in Deutschland! Er ist eine einflussreiche Lobby und ein starker Partner für Menschen, die Hilfe brauchen und benachteiligt sind. Erfahren Sie in unserem Video, wofür der VdK seit mehr als 70 Jahren steht, wofür er sich einsetzt und warum es so wichtig ist, dass es ihn gibt.© vdktv

Sie möchten gerne Mitglied im VdK werden? Kein Problem.
Der monatliche Beitrag beträgt 6,00 €.
Ehegatten, Lebensgefährten,Schüler und Studenten zahlen, nur die Hälfte.

Sie können uns auch gerne unter der Tel.: 07181/2083953 erreichen oder eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen und wir werden Ihnen unser Anmeldeformular zuschicken.

Das Online-Anmeldeformular finden Sie hier

Neue Beitragsstruktur ab 01. Januar 2017
Ab dem 01.01.2017 haben wir folgende Beitragsstruktur im VdK Baden-Württemberg: Hauptmitglied: mtl. € 6,00 (jährlich € 72,) (Regelbeitrag)
Ehegatte/Lebensgefährte/Kind mtl. € 3,00 (jährlich € 36,-) (Halber Regelbeitrag)
Weitere Kinder mtl. € 1,50 (jährlich € 18,-) (Viertel Regelbeitrag)
Empfänger von Grundsicherung nach SGB XII, Kapitel 4 (jährlich € 36,--, Nachweis erforderlich)

Eine Familie zahlt demnach im Höchstfall – unabhängig von der Anzahl der Kinder
die Mitglied im VdK sind: mtl. € 10,50 (jährlich € 126,-)

Mitglieder (auch Einzelmitglieder)
zahlen bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres: mtl. € 3,00 (jährlich € 36,-) (Halber Regelbeitrag)

Mitglieder, die jünger als 35 Jahre sind und bisher den vollen Regelbeitrag entrichten, wurden automatisch auf den halben Regelbeitrag umgestellt.
Nach Erreichen der Altersgrenze wird das bisherige Jungmitglied zum nächsten fälligen Zahlungstermin mit dem Regelbeitrag (mtl. € 6,-) weitergeführt.
Kinder sind wie bisher schon bis zum 18. Lebensjahr Kinder und danach u. U. bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie sich in Schul-oder Berufsausbildung befinden und damit kindergeldberechtigt sind.

Der Familienbeitrag für eine Familie in der der Ehemann und die Ehefrau (Lebensgefährtin)
unter 35 Jahre alt sind, berechnet sich wie folgt:
Hauptmitglied (1/2 Regelbeitrag) mtl. € 3,00 (jährlich € 36,-)
Ehegatte/LG (1/2 Regelbeitrag) mtl. € 3,00 (jährlich € 36,-)
Weitere Kinder (1/4 Regelbeitrag) mtl. € 1,50 (jährlich € 18,-)
Die Entrichtung des Beitrages ist vierteljährlich, halbjährlich und jährlich möglich.
Mitglieder die derzeit im jährlichen Einzug sind, müssen die gewünschte Umstellung auf einen anderen Einzugszyklus gegenüber der Mitgliederverwaltung des Landesverbandes anzeigen.

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