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Wo und wie wir helfen
Wo wir helfen:
Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) - (u. a. "Bürgergeld", früher Arbeitslosengeld II und Hartz IV genannt)
Arbeitsförderung (SGB III) - (u.a. Arbeitslosengeld I)
Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) (SGB VII)
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht) (SGB IX)
Gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI)
Sozialhilfe (SGB XII) (z. B. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
Soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, unter anderem Kriegsopferversorgung, Soldatenversorgung, Impfschadensrecht, Gewaltopferentschädigung und bestimmte Angelegenheiten nach dem Schwerbehindertengesetz
Sonstige staatliche Transferleistungen (Erziehungsgeld / Elterngeld)
Im Rahmen der Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht eine Ausnahme:
In Sachen Kriegsopferfürsorge übernimmt der VdK Sozialrechtsschutz gGmbH die Vertretung von Mitgliedern auch vor den Verwaltungsgerichten und dem Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg.
Wo unsere Juristen nicht helfen können:
Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
Wohngeldgesetz (z. B. wegen Bewilligung von Wohngeld bzw. Mietzuschuss).
Zivilrecht (z. B. Arbeitsrecht, Mietrecht, Erbrecht)
Allgemeines Verwaltungsrecht (z. B. Baurecht, Straßenverkehrsrecht)
Strafrecht
Wie wir helfen:
Juristische Beratung,
Vertretung gegenüber Behörden im Sozialrecht,
Prozessvertretung vor den Sozialgerichten durch alle Instanzen
(Sozialgericht, Landessozialgericht, Bundessozialgericht).
Das Kostenrisiko für bedürftige Mitglieder im Sinne von § 53 AO
beschränkt sich auf Restbeträge, die je nach Dauer der Mitgliedschaft folgende sind:
für einen Widerspruch zwischen € 20,- und € 60,-,
für eine Klage (1. Instanz) zwischen € 33,- und € 99,- und
für eine Berufung (2. Instanz) zwischen € 45,- und € 135,-
In den anderen Fällen (nicht bedürftig im Sinne des § 53 AO) werden folgende Kostensätze erhoben:
Für ein Vorverfahren (Widerspruch) € 260,-
Für ein Klageverfahren in der 1. Instanz € 410,-
Für ein Berufungsverfahren € 485,-
jeweils zuzüglich von derzeit 7 Prozent Mehrwertsteuer.
Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie bei unserer VdK Sozialrechtsschutz gGmbH (siehe nachfolgend).
Hilfe in sozialrechtlichen Angelegenheiten im Kreis Lörrach erhalten Sie bei:
VdK Sozialrechtsschutz gGmbH (SRG)
Turmstraße 39
79539 Lörrach
Telefon 07621 939639-0,
Fax 07621 939639-20.
E-Mail: srg-loerrach@vdk.de
Sprechzeiten:
Vormittags Mo - Fr 9:00 - 12:00 Uhr
Nachmittags Mo - Do 14:00 - 15:30 Uhr
Stand: 16. März 2023
Verfasser: Erhard Schöpflin - Irrtum vorbehalten.