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Das "Rentenniveau" (Netto vor Steuern) lag im Jahre
2005 bei 52,6 Prozent,
2010 bei 51,6 Prozent
2013 bei 48,9 Prozent,
2014 bei 48,1 Prozent,
2015 bei 47,7 Prozent,
2016 bei 48,1 Prozent,
2017 bei 47,9 Prozent,
2018 bei 47,1 Prozent,
2019 bei 47,6 Prozent
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund
Siehe unter "Wie hat sich das Rentenniveau seit 2000 entwickelt?" und "Wie wird sich das Renteniveau voraussichtlich in Zukunft entwickeln?" Enthält Zahlen bis zum Jahre 2030.
(abgerufen 06.012021 - 21:40 Uhr)
Entwicklung des Rentenniveaus 1990 - 2032 siehe
Quelle: http://www.sozialpolitik-aktuell.de - verantwortlich laut Impressum:
Prof. Dr. Gerhard Bäcker, Institut Arbeit und Qualifikation der
Universität Duisburg-Essen, Forsthausweg 2, 47057 Duisburg;
http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Alter-Rente/Datensammlung/PDF-Dateien/abbVIII37.pdf
(abgerufen 06.01.2021 - 21:15 Uhr)
Mit der Agenda 2010 hat die damalige Bundesregierung (Rot/Grün) in den Jahren 2003 bis 2005 die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, die den größten Sozialabbau seit Bestehen der BRD beinhaltet. Große Teile der Oppositionsparteien (Schwarz und Gelb) haben das "Konzept" unterstützt und aktiv mitgestaltet.
Eine erste kritische Reaktion auf die Agenda 2010 folgte am 23. Mai 2003:
400 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterzeichneten den Aufruf Sozialstaat reformieren statt abbauen - Arbeitslosigkeit bekämpfen statt Arbeitslose bestrafen! und weitere Wissenschaftler schlossen sich an.
Sehr gut ist das bei Wikipedia Agenda 2010 nachzulesen mit weiteren Quellenangaben.
Mit dem RV-Nachhaltigkeitsgesetz vom 21. Juli 2004 hat die damalige Bundesregierung beschlossen, dass das Rentenniveau von 52,9 Prozent (2004 Entwicklung des Rentenniveaus 1990 - 2030 siehe) im Jahre 2020 auf 46 Prozent und im Jahre 2030 auf 43 Prozent absinkt.
2008 beschließt die Große Koalition das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz, in dem u. a. die Regelaltersrente auf 67 Jahre angehoben wird. Damit wurde der Sozialabbau fortgesetzt.
Die Bundesregierung hat Ende 2018 Paragraph 154 Abs. 3 SGB VI etwas modifiziert.
Bisher hieß es: "Die Bundesregierung hat den gesetzgebenden Körperschaften geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, wenn ... der Verhältniswert aus einer jahresdurchschnittlichen verfügbaren Standardrente und dem verfügbaren Durchschnittsentgelt bis zum Jahre 2020 46 vom Hundert ... unterschreitet."
Seite Ende 2018 beginnt § 154 Abs. 3 SGB VI wie folgt:
(3) In der allgemeinen Rentenversicherung darf das Sicherungsniveau vor Steuern nach Absatz 3a bis zum Jahr 2025 48 Prozent nicht unterschreiten ...
Mit dieser sogenannten Haltelinie soll das Rentenniveau bis 2025 bei 48 Prozent abgesichert werden,
Stand: 06. Januar 2021
Verfasser: Erhard Schöpflin - Irrtum vorbehalten
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