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Das "Rentenniveau" (Netto vor Steuern) lag im Jahre
2005 bei 52,6 Prozent,
2010 bei 51,6 Prozent
2013 bei 48,9 Prozent,
2014 bei 48,1 Prozent,
2015 bei 47,7 Prozent,
2016 bei 48,1 Prozent,
2017 bei 47,9 Prozent,
2018 bei 47,6 Prozent,
2019 bei 47,6 Prozent
2020 bei 47,6 Prozent
2021 bei 47,5 Prozent
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund
Siehe unter "Wie wird sich das Rentenniveau voraussichtlich in Zukunft entwickeln?" Enthält Zahlen bis zum Jahre 2030.
(abgerufen 20.03.2022 - 19:15 Uhr)
Entwicklung des Rentenniveaus 1990 - 2033 siehe
Quelle: http://www.sozialpolitik-aktuell.de - verantwortlich laut Impressum:
Prof. Dr. Gerhard Bäcker, Institut Arbeit und Qualifikation der
Universität Duisburg-Essen, Forsthausweg 2, 47057 Duisburg; Siehe
(abgerufen 03.08.2022 - 16:05 Uhr)
Mit der Agenda 2010 hat die damalige Bundesregierung (Rot/Grün), unter Bundeskanzler Gerhard Schröder in den Jahren 2003 bis 2004 die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, die den größten Sozialabbau seit Bestehen der BRD beinhaltet. Große Teile der Oppositionsparteien (Schwarz und Gelb) haben das "Konzept" unterstützt und aktiv mitgestaltet.
Eine erste kritische Reaktion auf die "Agenda 2010" folgte am 23. Mai 2003:
400 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterzeichneten den Aufruf Sozialstaat reformieren statt abbauen - Arbeitslosigkeit bekämpfen statt Arbeitslose bestrafen! und weitere Wissenschaftler schlossen sich an.
Sehr gut ist das bei Wikipedia Agenda 2010 nachzulesen mit weiteren Quellenangaben.
Mit dem RV-Nachhaltigkeitsgesetz vom vom 21. Juli 2004 hat die damalige Bundesregierung (Rot-Grün) beschlossen, dass das Rentenniveau im Jahre 2020 auf 46 Prozent und im Jahre 2030 auf 43 Prozent absinkt.
Im Jahre 2004 lag das Rentenniveau bei 52,9 Prozent.
2008 beschließt die Große Koalition das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz, in dem u. a. die Regelaltersrente auf 67 Jahre angehoben wird. Damit wurde der Sozialabbau fortgesetzt.
Die Bundesregierung hat Ende 2018 Paragraph 154 Abs. 3 SGB VI etwas modifiziert.
Seit 2004 hieß es: "Die Bundesregierung hat den gesetzgebenden Körperschaften geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, wenn ... der Verhältniswert aus einer jahresdurchschnittlichen verfügbaren Standardrente und dem verfügbaren Durchschnittsentgelt bis zum Jahre 2020 46 vom Hundert ... unterschreitet."
Seite Ende 2018 beginnt § 154 Abs. 3 SGB VI wie folgt:
(3) In der allgemeinen Rentenversicherung darf das Sicherungsniveau vor Steuern nach Absatz 3a bis zum Jahr 2025 48 Prozent nicht unterschreiten ...
Mit dieser sogenannten Haltelinie soll das Rentenniveau bis 2025 bei 48 Prozent abgesichert werden,
Stand: 03. August 2022
Verfasser: Erhard Schöpflin - Irrtum vorbehalten
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