Springen Sie direkt:
Grundlage für Sozialhilfe, ob Arbeitslosengeld II (früher Hartz IV) oder Grundsicherung oder sonstige Sozialhilfe sind die Regelbedarfsstufen.
Der monatliche Regelbedarf beträgt ab dem 1. Januar 2022
Alleinstehend / Alleinerziehend:
Regelbedarfsstufe 1 = EURO 449,00 (2021: EURO 446,00)
Paare je Partner, Bedarfsgemeinschaften:
Regelbedarfsstufe 2 = EURO 404,00 (2021: EURO 401,00)
Erwachsene mit Unterbringung in einer stationären Einrichtungen:
Regelbedarfsstufe 3 = EURO 360,00 (2021: EURO 357,00)
Jugendliche vom 15. bis Vollendung des 18. Lebensjahres:
Regelbedarfsstufe 4 = EURO 376.00 (2021: EURO 373,00)
Kinder vom 7. bis Vollendung des 14 Lebensjahres:
Regelbedarfsstufe 5 = EURO 311,00 (2021: EURO 309,00)
Kinder bis Vollendung des 6. Lebensjahres:
Regelbedarfsstufe 6 = EURO 285,00 (2021: EURO 283,00).
Persönlicher Schulbedarf - neu -
Für das erste Schulhalbjahr EURO 104,00
Für das zweite Schulhalbjahr EURO 52,00
Quelle der Beträge für 2022: Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 73 vom 18. Oktober 2021, Seite 4674 ff.
Quelle der Beträge für 2021: Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 61 vom 14. Dezember 2020, Seite 2855 ff.
Stand: 20. März 2022
Verfasser: Erhard Schöpflin - Irrtum vorbehalten.
Die Schriftgröße unseres Angebots können Sie über die Tastenkombination [Strg] + [+] vergrößern beziehungsweise mit [Strg] + [-] verkleinern.
Alternativ können Sie die Schriftgröße auch in Ihren Browser-Einstellungen verändern: Im Internet Explorer gehen Sie bitte im Menü "Ansicht" auf den Unterpunkt "Zoom"; im Mozilla Firefox ebenfalls über das Menü "Ansicht", Unterpunkt "Zoom", "vergrößern" beziehungsweise "verkleinern". Mit Google Chrome wählen Sie das Chrome-Menü aus der Symbolleiste des Browsers und dann "+" oder "-".
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.