Sozialverband VdK - Ortsverband Schopfheim
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Sozialhilfe - vom Jobcenter oder vom Sozialamt - Neue Sätze (Beträge) ab 01.01.2024

Der monatliche Regelbedarf beträgt ab dem 1. Januar 2024

Alleinstehend / Alleinerziehend:
Regelbedarfsstufe 1 = EURO 563,00 (2023: EURO 502,00)

Paare je Partner, Bedarfsgemeinschaften:
Regelbedarfsstufe 2 = EURO 506,00 (2023: EURO 451,00)

Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres:
Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen (18 - 24 Jahre)
Regelbedarfsstufe 3 = EURO 451,00 (2023: EURO 402,00)

Jugendliche vom 15. bis Vollendung des 18. Lebensjahres:
Regelbedarfsstufe 4 = EURO 471.00 (2023: EURO 420,00)

Kinder vom 7. bis Vollendung des 14 Lebensjahres:
Regelbedarfsstufe 5 = EURO 390,00 (2023: EURO 348,00)

Kinder bis Vollendung des 6. Lebensjahres:
Regelbedarfsstufe 6 = EURO 357,00 (2023: EURO 318,00).


Persönlicher Schulbedarf für 2024:
Für das erste Schulhalbjahr EURO 130,00 (2023: EURO 116,00)
Für das zweite Schulhalbjahr EURO 65,00 2023: EURO 58,00

Quelle der Beträge für 2024: Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 287 vom 27. Oktober 2023.

Quelle der Beträge für 2023: Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 51 vom 20. Dezember 2022, Seite 2345.



Stand: 29. Februar 2024

Verfasser: Erhard Schöpflin - Irrtum vorbehalten.

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