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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 18.07.2018 entschieden, dass für eine Zweitwohnung kein Rundfunkbeitrag erhoben werden darf.
Siehe Pressemitteilung des BVerfG
Informationen über den Rundfunkbeitrag gibt es in den Sprachen
Siehe
Infos über Befreiung oder Ermässigung finden Siehier
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Abgerufen 19. März 2023 bei
Stand: 19. März 2022
Verfasser: Erhard Schöpflin - Irrtum vorbehalten.
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