Sozialverband VdK - Ortsverband Schömberg
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Presseinfo KW49

Sozialverband VdK - Ihr Ortsverband Schömberg informiert

Wer zahlt die Fahrtkosten? - Krankenkasse übernimmt nur in Ausnahmefällen!
Eine Fahrt zum Krankenhaus, zu einer ambulanten Behandlung oder zu einem Arzttermin, – wenn Patienten nicht mobil sind, müssen sie sich ein Taxi nehmen oder einen Krankentransport bestellen. Doch wann übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten, und in welchen Fällen müssen Patienten selbst dafür aufkommen?
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Fahrten, wenn sie aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. Neben Kosten für Fahrten zur stationären Behandlung können unter bestimmten Voraussetzungen auch Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung übernommen werden. Darüber hinaus werden die Fahrtkosten erstattet, wenn eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung vorliegt und deshalb die Nutzung eines Autos oder öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich ist. Das trifft auf Versicherte zu, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (blind) oder "H" (hilflos) haben oder die Pflegebedürftigkeit der Pflegegrade 3, 4 oder 5 vorliegt. Bei Personen mit Pflegegrad 3 muss zusätzlich die dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung ärztlich festgestellt und bescheinigt werden.
Versicherte, die keinen Schwerbehindertenausweis haben oder keinen Einstufungsbescheid der Pflegeversicherung mindestens mit dem Pflegegrad 3 vorlegen können, müssen sich auf jeden Fall Fahrten zur ambulanten Behandlung von der Krankenkasse vorher genehmigen lassen. Für diese Fahrten gelten die allgemeinen Zuzahlungsregelungen: zehn Prozent des Fahrpreises, aber höchstens zehn Euro und mindestens fünf Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Bei Fahrkosten müssen die Zuzahlungen auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden.

Und immer heiter bleiben mit dem Spruch der Woche:
Lieber krank feiern, als gesund arbeiten.

VdK Beratungstermine im Dez. 2021/Jan. 2022
Mo. und Di. VdK Sozialrechtsberatung, Torgasse 7, Calw
Anmeldung und Termine unter Tel.: 07051-168 74 11
Do. 13. Jan. 14.00 Uhr - 16.00 Uhr VdK Sozialberatung in Schömberg, Rathaus Sitzungssaal. Anmeldung unter Tel.: 07084-935 073
Diese Beratung ist kostenlos und nicht an eine Mitgliedschaft im VdK gebunden. Sie steht allen Menschen offen, die Rat und Hilfe bei sozialen Problemen suchen.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Ihr VdK Ortsverband Schömberg
Tel.: 07084-934975
Email: ov-schoemberg@vdk.de
Homepage: www.vdk.de/ov-schoemberg

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