Sozialverband VdK - Ortsverband Schömberg
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Presseinfo KW47

Sozialverband VdK - Ihr Ortsverband Schömberg informiert

Beantragung und Ausstellung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen von Schwerbehinderten! (orangefarbener Parkausweis)
Besitzen Sie einen "orangefarbenen Parkausweis", haben Sie folgende Berechtigungen, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:
Im eingeschränkten Halteverbot und im Zonenhalteverbot bis zu 3 Std.
Im Zonenhalteverbot mit begrenzter Parkdauer darf die zulässige Parkdauer überschritten werden.
Auf Parkplätzen und zum Parken zugelassenen Gehwegen mit begrenzter Parkdauer darf die zulässige Parkdauer überschritten werden.
In zum Be- und Entladen freigegebenen Fußgängerzonen darf während der Ladezeiten geparkt werden.
An Parkuhren und Parkautomaten darf unentgeltlich geparkt werden.
Auf Anwohnerparkplätzen darf bis zu 3 Stunden geparkt werden.
In verkehrsberuhigten Bereichen darf außerhalb der gekennzeichneten Flächen geparkt werden, sofern der durchgehende Verkehr nicht behindert wird.

Zu dem berechtigten Personenkreis zählen Schwerbehinderte, denen vom Versorgungsamt die Merkzeichen G oder B bei denen eine Funktionsstörung an den unteren Gliedmaßen zu einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 führt, oder eine entsprechende GdB von wenigstens 70 und gleichzeitig ein GdB von wenigstens 50 infolge Funktionsstörungen des Herzens und der Atmungsorgane festgestellt wurden.
Verfahrensablauf
Sie müssen den "orangefarbenen Parkausweis" schriftlich bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen. Das Formular erhalten Sie dort. Je nach Angebot der für Sie zuständigen Straßenverkehrsbehörde können Sie es auch im Internet herunterladen.
Erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis
Bei Erfüllung der Voraussetzungen erhalten Sie den "orangefarbenen Parkausweis" üblicherweise für fünf Jahre. Danach können Sie eine Verlängerung beantragen.
Wird Ihr Antrag abgelehnt, können Sie bei der Straßenverkehrsbehörde Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen.

Immer heiter bleiben mit dem Spruch der Woche:
Ein Parkplatz ist eine Fläche, die verschwindet, während man wendet.

VdK Beratungstermine im Nov./Dez. 2021
Mo. und Di. VdK Sozialrechtsberatung, Torgasse 7, Calw
Anmeldung und Termine unter Tel.: 07051-168 74 11
Do. 02. Dez. 14.00 Uhr - 16.00 Uhr VdK Sozialberatung in Schömberg, Rathaus Sitzungssaal. Anmeldung unter Tel.: 07084-935 073
Diese Beratung ist kostenlos und nicht an eine Mitgliedschaft im VdK gebunden. Sie steht allen Menschen offen, die Rat und Hilfe bei sozialen Problemen suchen.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Ihr VdK Ortsverband Schömberg
Tel.: 07084-934975
Email:ov-schoemberg@vdk.de
Homepage: www.vdk.de/ov-schoemberg

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