Sozialverband VdK - Ortsverband Schömberg
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Presseinfo KW37

Sozialverband VdK - Ihr Ortsverband Schömberg informiert

Die häufigsten Rentenirrtümer
Sie sind unverwüstlich wie Unkraut und ansteckend wie Schnupfen: Eine Reihe von falschen Aussagen zum Thema Rente machen unter Nachbarn und Kollegen immer wieder die Runde. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hat sie unter dem Stichwort »Die häufigsten Rentenirrtümer« zusammengestellt:
»Die letzten Jahre vor der Rente sind besonders wichtig!« wird oft behauptet, ist aber auch falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus allen bis zum Rentenbeginn zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Dabei werden die letzten Jahre genauso behandelt wie die anderen Beitragsjahre auch.
»Rente bekomme ich erst, wenn ich 15 Jahre eingezahlt habe!« - stimmt nicht. Richtig ist: Seit 1984 ist eine Mindestversicherungszeit von nur fünf Jahren für eine Regelaltersrente erforderlich.
»Ehemänner haben keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente« – hält sich hartnäckig, ist aber grundsätzlich falsch.
»Wenn ich 45 Jahre eingezahlt habe, kann ich sofort abschlagsfrei in Rente gehen!« – diese Auffassung ist nicht richtig. Wer 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, kann nicht sofort ohne Abzüge in Rente gehen. Ausschlaggebend ist das Geburtsjahr des Versicherten
»Alle müssen jetzt bis 67 Jahre arbeiten« wird häufig behauptet, ist aber falsch. Richtig ist: Erst ab Geburtsjahrgang 1964 muss man grundsätzlich bis 67 Jahre arbeiten.
»Die Rente kommt automatisch!« Nein, leider nicht. Alle Leistungen aus der Rentenversicherung bis auf den Grundrentenzuschlag müssen beantragt werden.
»Eine Reha führt zur Kürzung der späteren Rente!« Auch das ist ein Irrtum, denn eine Rehabilitationsmaßnahme mindert die spätere Rente nicht
»Die neue Grundrente muss beantragt werden« Das ist falsch. Ob ein Anspruch auf den Grundrentenzuschlag besteht, wird von der Rentenversicherung automatisch geprüft.

Weitere Fragen zur Rente beantworten Ihnen gerne die VdK Beratungsstellen. Ihre nächstgelegene Beratungsstelle finden Sie untenstehend.

Immer heiter bleiben mit dem Spruch der Woche:
Es kommt nicht nur darauf an, wie viel du Rente kriegst, sondern wie lange.

VdK Beratungstermine im August/Sept. 2021
Mo. und Di. VdK Sozialrechtsberatung, Torgasse 7, Calw
Anmeldung und Termine unter Tel.: 07051-168 74 11
Do. 07. Okt. 14.00 Uhr - 16.00 Uhr VdK Sozialberatung in Schömberg, Rathaus Sitzungssaal. Anmeldung unter Tel.: 07084-935 073..
Diese Beratung ist kostenlos und nicht an eine Mitgliedschaft im VdK gebunden. Sie steht allen Menschen offen, die Rat und Hilfe bei sozialen Problemen suchen.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Ihr VdK Ortsverband Schömberg
Tel.: 07084-934975,
Email: ov-schoemberg@vdk.de
Homepage: www.vdk.de/ov-schoemberg

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