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Presseinfo KW21
Sozialverband VdK - Ihr Ortsverband Schömberg informiert
Anspruch auf Pauschale für Pflegehilfsmittel!
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf eine monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Diese wurde bis Jahresende von 40 auf 60 Euro angehoben. Damit soll während der Corona-Pandemie die häusliche Pflege gestärkt werden.
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf eine monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Diese wurde bis Jahresende von 40 auf 60 Euro angehoben. Damit soll während der Corona-Pandemie die häusliche Pflege gestärkt werden.
Unter Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch versteht man Produkte, die für die Versorgung einer oder eines Pflegebedürftigen einmal verwendet und hinterher weggeworfen werden.
Auch Mund-Nasen-Schutz fällt darunter, denn viele Pflegepersonen tragen bei Verrichtungen wie der Körperpflege eine Atemschutzmaske, um die Pflegebedürftigen und sich selbst zu schützen. Leider wissen viele Betroffene nicht, dass ihnen dafür ein monatlicher Betrag zusteht. Die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wird dann gewährt, wenn die Pflege zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft erfolgt. Eine ärztliche Verordnung ist nicht notwendig. Anspruch besteht laut Sozialgesetzbuch XI bereits ab Pflegegrad 1. Pflegebedürftige erhalten bis Jahresende monatlich 60 Euro. Das ist dem Einsatz des Sozialverbands VdK zu verdanken, der eine Erhöhung gefordert hatte, um während der Pandemie dem erhöhten Verbrauch dieser Produkte Rechnung zu tragen. Die beziehungsweise der Betroffene stellt zunächst einen Antrag bei der Pflegekasse. Bei der Antragstellung und Genehmigung gibt es große Unterschiede zwischen den Kassen. Daher ist es ratsam, sich direkt bei seiner Pflegeversicherung zu informieren. Der Antrag kann unter anderem telefonisch, online oder schriftlich gestellt werden. Leider erkennt nicht jede Pflegekasse FFP2-Masken für Pflegepersonen als Hilfsmittel zum Verbrauch an. Grund dafür ist, dass diese Masken nicht in den Hilfsmittelkatalogen der Pflegeversicherungen aufgeführt sind. Die Kosten für die gängigen Einweg-Gesichtsmasken hingegen werden übernommen.
Und immer heiter bleiben mit dem Spruch der Woche:
Es gibt Menschen, die genügen nicht einmal ihren eigenen Ansprüchen.
VdK Beratungstermine im Mai/Juni 2021
Mo. und Di. VdK Sozialrechtsberatung, Torgasse 7, Calw
Anmeldung und Termine unter Tel.: 07051-168 74 11
Do. 10. Juni 14.00 Uhr - 16.00 Uhr VdK Sozialberatung in Schömberg,
Rathaus Sitzungssaal. Anmeldung unter Tel.: 07084-935 073
Diese Beratung ist kostenlos und nicht an eine Mitgliedschaft im VdK gebunden. Sie steht allen Menschen offen, die Rat und Hilfe bei sozialen Problemen suchen.
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Ihr VdK Ortsverband Schömberg
Tel.: 07084-934975, Email: ov-schoemberg@vdk.de
Homepage: www.vdk.de/ov-schoemberg