Sozialverband VdK - Ortsverband Salmünster
Url dieser Seite: http://vdk.de/ov-salmuenster/ID220615
Sie befinden sich hier:

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Mit einer Betreuungsverfügung werden dem Betreuungsgericht bestimmte Personen als Betreuer vorgeschlagen.
Das ist eine ganz andere Rechtsposition als die eines „Bevollmächtigten“.
Eine Betreuungsverfügung ist im Unterschied zur Vollmacht gerade nicht „rechtsverbindlich“.

Für wen ist eine Betreuungsverfügung dann überhaupt sinnvoll?
Ein gerichtlich bestellter Betreuer unterliegt erheblichen Einschränkungen, weil er durch gerichtliche Bestellung zum Vertreter eines anderen gemacht worden ist, auch wenn es sich um einen Angehörigen handelt.
Er wird durch das Betreuungsgericht überwacht und benötigt für bestimmte Rechtsgeschäfte in jedem Einzelfall eine gerichtliche Genehmigung.
Eine Betreuungsverfügung hat nur dann Sinn, wenn noch keine Vorsorgevollmacht erteilt wurde.

Weitere Informationen erhalten Mitglieder von der
VdK-Bezirksgeschäftsstelle Frankfurt am Main
Ostparkstraße 37
60385 Frankfurt am Main
Telefon: 069-430886-0
bgst.frankfurt@vdk.de
Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung

oder vom

VdK - Kreisverband Schlüchtern
Krämerstraße 59
36381 Schlüchtern
Telefon 06661-916555
kv-schluechtern@vdk.de
Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung

Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/ov-salmuenster/ID220615":

    Liste der Bildrechte schließen

    Datenschutzeinstellungen

    Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

    • Notwendig
    • Externe Medien
    Erweitert

    Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.