Sozialverband VdK - Ortsverband Salmünster
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Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Wer schwer erkrankt oder einen Unfall erleidet, kann manchmal nicht mehr für sich selbst entscheiden.

Dann stellt sich die Frage: Wer soll stattdessen für mich entscheiden?
Und wie rechtssicher sind Entscheidungen, die "der Andere" für mich trifft?
Um Unsicherheiten zu vermeiden und seinen Willen auch „durchzusetzen“, wenn man es körperlich oder geistig nicht mehr kann, gibt es verschiedene Verfügungsarten.

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigten Sie eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen.
Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum "Vertreter im Willen".

Das heißt: Der Bevollmächtigte entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers.
Zunächst sollten Sie eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die Ihren Willen gegenüber Ärzten, Banken, Behörden und Institutionen oder auch Angehörigen vertreten und durchsetzen kann.
Wichtig ist, dass sich diese Person ihrer Verantwortung für "den Fall der Fälle" bewusst ist. Aus diesem Grund sollte unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus gesetzt werden.

Vollmacht aufteilen: Denkbar ist auch die Aufteilung der Vorsorgevollmacht; beispielsweise für persönliche und finanzielle Belange und ein für gesundheitliche Belange, wenn eine Patientenverfügung vorliegt.
Falls der Bevollmächtigte ausfallen sollte, ist es sinnvoll, auch eine Ersatzperson festzulegen.
Die Reihenfolge der Bevollmächtigten sollte schriftlich fixiert sein.
Mehrere Bevollmächtigte zu benennen, die nur zusammen handeln dürfen, ist zwar möglich, aber wenig praktikabel.

Selbstverständlich kann man eine Vorsorgevollmacht jederzeit ändern oder ergänzen.
Wichtig dabei ist aber, dass der Vollmachtgeber geistig und körperlich gesund und dazu in der Lage ist!

Weitere Informationen erhalten Mitglieder von der
VdK-Bezirksgeschäftsstelle Frankfurt am Main
Ostparkstraße 37
60385 Frankfurt am Main
Telefon: 069-430886-0
bgst.frankfurt@vdk.de
Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung

oder vom

VdK - Kreisverband Schlüchtern
Krämerstraße 59
36381 Schlüchtern
Telefon 06661-916555
kv-schluechtern@vdk.de
Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung

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